Staatseigene Unternehmen sollten hohe Transparenz-, Rechenschafts- und Integritätsstandards erfüllen und denselben qualitativ anspruchsvollen Rechnungslegungs-, Offenlegungs-, Compliance- und Rechnungsprüfungsgrundsätzen unterliegen wie börsennotierte Unternehmen.
V.A. Staatseigene Unternehmen sollten alle wesentlichen Informationen, die das Unternehmen betreffen, im Einklang mit qualitativ anspruchsvollen international anerkannten Rechnungslegungs- und Offenlegungsstandards ausweisen und offenlegen. Dies kann Aspekte umfassen, die für den Staat in seiner Eigenschaft als Eigentümer wie auch für die Öffentlichkeit von erheblicher Relevanz sind. Die für die Informationsverbreitung genutzten Kommunikationswege sollten kostenlosen und zeitnahen öffentlichen Zugang gewährleisten. Je nach Unternehmenskapazitäten und -größe kann es sich beispielsweise um folgende Informationen handeln:
V.A.1. eine klare öffentliche Erklärung zu den Unternehmenszielen und deren Verwirklichung, einschließlich etwaiger vom staatlichen Eigentumsträger formulierten Mandate
V.A.2. Finanz- und Betriebsergebnisse des Unternehmens sowie gegebenenfalls Angaben zu den Kosten und zur Finanzierung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen
V.A.3. Governance-, Eigentums-, rechtliche und Stimmrechtsstrukturen des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe sowie gegebenenfalls wesentlicher Tochtergesellschaften, einschließlich Angaben zum Inhalt etwaiger Corporate-Governance-Kodizes oder -Regeln sowie den entsprechenden Umsetzungsverfahren
V.A.4. Vergütung der Board-Mitglieder und der Geschäftsführung
V.A.5. Informationen über die Zusammensetzung des Boards und seine Mitglieder, ihre Qualifikationen, das Auswahlverfahren, die Diversitätspolitik des Boards, Positionen von Board-Mitgliedern in den Boards anderer Unternehmen oder in Staatsorganen sowie gegebenenfalls Angaben zur Unabhängigkeit der Board-Mitglieder
V.A.6. wesentliche absehbare Risikofaktoren und entsprechende Risikomanagementmaßnahmen
V.A.7. alle direkten und indirekten staatlichen Finanzhilfen, einschließlich Staatsbürgschaften, und Verpflichtungen, die vom Staat zugunsten des staatseigenen Unternehmens eingegangen wurden, einschließlich vertraglicher Verpflichtungen und Verbindlichkeiten aus öffentlich-privaten Partnerschaften oder Beteiligungen an Joint Ventures
V.A.8. wesentliche Geschäfte mit dem Staat und anderen nahestehenden Rechtsträgern
V.A.9. Informationen zu wesentlichen Verbindlichkeiten wie z. B. Schuldverträgen und zum Risiko der Nichteinhaltung von Covenants
V.A.10. nachhaltigkeitsbezogene Informationen
V.B. Staatseigene Unternehmen sollten über Risikomanagementsysteme verfügen, mit denen sie Risiken identifizieren, steuern, kontrollieren und darüber Bericht erstatten können. Risikomanagementsysteme sollten als entscheidendes Element der Zielerreichung behandelt werden und dementsprechend kohärente und umfassende interne Kontrollmechanismen sowie Ethik- und Compliance-Programme bzw. -Maßnahmen umfassen.
V.C. Staatseigene Unternehmen sollten eine interne Revisionsstelle (Innenrevision) einrichten, die über hinreichende Kapazitäten, Autonomie und Professionalität für eine ordnungsgemäße Erfüllung ihrer Aufgaben verfügt. Sie sollte vom Board und gegebenenfalls dem Prüfungsausschuss oder einem äquivalenten Organ überwacht werden und direkt an diese berichten.
V.D. Einmal jährlich sollte von unabhängigen, kompetenten und qualifizierten Abschlussprüfenden eine Jahresabschlussprüfung nach international anerkannten Prüfungs-, Ethik- und Unabhängigkeitsstandards durchgeführt werden, um dem Board und den Anteilseignern hinreichende Sicherheit zu bieten, dass der Jahresabschluss des jeweiligen staatseigenen Unternehmens in allen wesentlichen Aspekten gemäß geltenden Rechnungslegungsstandards erstellt wurde. Spezielle staatliche und interne Kontrollverfahren stellen keinen Ersatz für eine unabhängige externe Abschlussprüfung dar.
V.E. Der Eigentumsträger sollte eine einheitliche Berichterstattung über staatseigene Unternehmen entwickeln und jährlich einen Gesamtbericht über das staatliche Beteiligungsportfolio veröffentlichen, der wesentliche Fragen wie z. B. Nachhaltigkeitsinformationen, Governanceaspekte und die Erfüllung öffentlicher Politikziele behandelt. Die Informationen sollten ein vollständiges, klares und zuverlässiges Bild des staatseigenen Unternehmensportfolios vermitteln und von hoher Qualität, vergleichbar, prägnant und öffentlich zugänglich sein, u. a. durch digitale Kommunikationskanäle.