Die OECD-Leitsätze zu Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen (im Folgenden als „Leitsätze“ bezeichnet) sind der führende internationale Standard für die Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen. Sie enthalten Leitlinien, die den Politikverantwortlichen dabei helfen, den gesetzlichen, regulatorischen und institutionellen Rahmen der Eigentumsausübung und Governance von staatseigenen Unternehmen zu evaluieren und zu verbessern. Sie benennen die entscheidenden Elemente für eine Professionalisierung in diesen Bereichen und liefern praktische Hinweise für die Umsetzung auf nationaler Ebene.
Die Leitsätze wurden erstmals 2005 angenommen und 2015 überarbeitet. Mit der erneuten Novellierung 2024 wurden die jüngsten Entwicklungen im Bereich der Corporate Governance und die neuesten Standards und Best Practices der OECD berücksichtigt. Die novellierten Leitsätze wurden im Mai 2024 vom Rat der OECD auf Ministerebene angenommen (die Leitsätze sind Teil der Empfehlung des Rates betreffend die Leitsätze zu Corporate Governance in staatseigenen Unternehmen [OECD/LEGAL/0414]). Sie ergänzen die G20/OECD-Grundsätze der Corporate Governance und die Leitsätze für Korruptionsbekämpfung und Integrität in staatseigenen Unternehmen (Guidelines on Anti-Corruption and Integrity in State-Owned Enterprises).
Die überarbeiteten Leitsätze sollen sicherstellen, dass staatseigene Unternehmen zu Nachhaltigkeit, wirtschaftlicher Sicherheit und Resilienz beitragen, indem sie weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen und hohe Standards für Integrität und unternehmerisches Handeln gewährleisten. Das neue Kapitel „Staatseigene Unternehmen und Nachhaltigkeit“ enthält Empfehlungen, wie staatseigene Unternehmen und deren Eigentümer mit gutem Beispiel vorangehen können, indem sie klimabezogenen und anderweitigen Nachhaltigkeitschancen und -risiken Rechnung tragen. Kapitel V der Vorgängerversion der Leitsätze „Beziehungen zu den verschiedenen Unternehmensbeteiligten (Stakeholder) und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln“ wurde ebenfalls in dieses neue Kapitel integriert. Davon abgesehen blieb die Struktur der Leitsätze unverändert. Die bestehenden Kapitel wurden jedoch durch zahlreiche neue Empfehlungen ergänzt. Zudem werden im Abschnitt „Geltungsbereich und Definitionen“ wesentliche Konzepte und Definitionen, die für die Umsetzung der Leitsätze relevant sind, eingehender erläutert.
Die Überarbeitung der Leitsätze für die Fassung von 2024 wurde von der OECD-Arbeitsgruppe Staatsbeteiligungen und Privatisierungen unter der Leitung von Charles Donald durchgeführt. Mitglieds- und Partnerländer der OECD wirkten aktiv an einem inklusiven und transparenten Novellierungsprozess mit. Die regionalen OECD-Gesprächsrunden zu staatseigenen Unternehmen in Asien und Lateinamerika sowie Business at OECD (BIAC) und der Gewerkschaftliche Beratungsausschuss (TUAC) leisteten ebenfalls maßgebliche Beiträge. Zahlreiche Stakeholder und Politikakteure lieferten weitere Inputs für die Überarbeitung der Leitsätze. Außerdem wurden eine öffentliche Online-Konsultation und eine hybride Stakeholderkonsultation durchgeführt. Auch Expert*innen aus einschlägigen internationalen Organisationen, insbesondere dem Internationalen Währungsfonds, der Weltbankgruppe und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, brachten sich ein.
Die OECD und maßgebliche Stakeholder werden nun die effektive Umsetzung der überarbeiteten Leitsätze auf internationaler Ebene vorantreiben und überwachen. Dazu werden sie u. a. den Politikdialog über die Umsetzung fördern, Länderprüfungen und Peer Reviews durchführen und in regelmäßigen Abständen den Bericht Ownership and Governance of State-Owned Enterprises (Eigentümerschaft und Governance staatseigener Unternehmen) veröffentlichen, der die Umsetzung der Leitsätze in zahlreichen Ländern untersucht.