Beim vierten Schritt des Due-Diligence-Rahmens der OECD geht es darum sicherzustellen, dass Ihre Due-Diligence-Aktivitäten effektiv sind. In diesem Kapitel wird beschrieben, wie Unternehmen in der Kakaolieferkette die Wirksamkeit von Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung von menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen wie Kinder- und Zwangsarbeit nachverfolgen können.
Unternehmenshandbuch zu Sorgfaltspflichten im Kakaosektor
Schritt 4: Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgen
Copy link to Schritt 4: Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgenAbstract
Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenVerwenden Sie Bewertungs- und Beschwerdedaten, um die Fortschritte jedes Zulieferers bei der Umsetzung von Risikomanagementplänen und Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit nachzuverfolgen?
Für Hersteller, Marken, Einzelhändler und (soweit zutreffend) Verarbeiter: Gewährleisten Sie, dass an den dafür vorgesehenen Kontrollpunkten der ihnen vorgelagerte Teil der Lieferkette den OECD-Empfehlungen entsprechenden Due-Diligence-Prüfungen unterzogen wird?
Für Landwirt*innen und Genossenschaften, Händler, Vertreiber, Transporteure und (soweit zutreffend) Verarbeiter: Sammeln Sie Feedback dazu, ob gegen menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen wie Kinder- und Zwangsarbeit wirksam vorgegangen wird?
Nachverfolgen Sie Fälle von Kinderarbeit und/oder Zwangsarbeit und wie sie gehandhabt wurden (d. h. welche Verhinderungs-, Minderungs- und Abhilfemaßnahmen ergriffen wurden)?
Verfolgen Sie die erzielten Fortschritte und die Wirkung von Maßnahmen anhand geeigneter qualitativer und quantitativer Indikatoren? Haben sie diese möglichst an branchenspezifischen Monitoringrahmen und Regierungsinitiativen (z. B. nationale Aktionspläne) ausgerichtet oder in Zusammenarbeit mit Fachleuten für Kinder- und Zwangsarbeit, Gewerkschaften, Branchenverbänden oder Multi-Stakeholder-Initiativen entwickelt?
Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgen
Copy link to Umsetzung und Ergebnisse nachverfolgenUm gegen Kinder- und Zwangsarbeit in der Lieferkette vorzugehen, ist es entscheidend, nachzuverfolgen und zu überprüfen, wie gut die Sorgfaltspflichten eingehalten werden.
Die Umsetzung und Wirksamkeit der Zusagen, Ziele und Maßnahmen des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten kontrollieren und nachverfolgen
Die oberste Führungsebene des Unternehmens mit der Aufsicht über die verantwortungsbewusste Nachverfolgung und Überprüfung der Due-Diligence-Bemühungen des Unternehmens betrauen.
Die Hauptverantwortung dafür, dass nachverfolgt wird, ob Lieferantenbewertungen und entsprechende Maßnahmepläne gegen Kinder- und Zwangsarbeit fristgerecht und ergebnisorientiert umgesetzt werden, kann der Beschaffungsstelle des Unternehmens übertragen werden.
Die Hauptverantwortung dafür, dass nachverfolgt wird, wie häufig Bestellungen verspätet aufgegeben, geändert oder storniert werden, kann bei der Einkaufsabteilung des Unternehmens liegen. Diese Praktiken können aufseiten der Zulieferer tatsächliche oder potenzielle negative Auswirkungen in Form von Kinder- und Zwangsarbeit begünstigen.
Das Betriebspersonal kann bei betroffenen Stakeholdern und Rechteinhabern in Erfahrung bringen, ob den negativen Auswirkungen begegnet wurde. Ein möglicher Ansatz sind Konsultationen mit der örtlichen Bevölkerung und den örtlichen Behörden, mit gemeindebasierten Organisationen für Kinderschutz und Fraueninteressen oder mit Genossenschaften und Arbeitnehmervertretungen. Auch Befragungen von Tagungs- und Forenteilnehmer*innen können zielführend sein, ebenso wie die Erfassung von Fällen von Kinderarbeit, schlechten Arbeitsbedingungen und anderen Problemen im Kakaoanbau, die Gegenstand von Abhilfeverfahren sind.
Nachgelagerte Unternehmen sollten Zulieferer und andere Unternehmen an Kontrollpunkten der Kakaolieferkette (z. B. Händler, Mühlen, Importeure und Exporteure) miteinbeziehen und deren Due-Diligence-Prozesse und -Maßnahmen bewerten.
Alle lokalen Hilfsdiensten gemeldeten Kinder im Monitoringsystem verzeichnen, einschließlich des Meldedatums und des Datums, an dem Unterstützung geleistet wurde. Alle lokalen Hilfsdiensten gemeldeten Fälle nachverfolgen, um zu prüfen, ob Unterstützung geleistet wurde, um die weitere Entwicklung der Situation nachzuvollziehen und um weitere Unterstützungsbedarfe zu ermitteln.
Bei Fällen von Zwangsarbeit können Unternehmen gesetzlich verpflichtet sein, die Öffentlichkeit zu informieren. Die Fälle sollten beobachtet und die Opfer regelmäßig kontaktiert werden, um ihre Unterstützung zu gewährleisten und weitere Bedarfe zu ermitteln.
Was sollte man nachverfolgen und überprüfen?
Um zu entscheiden, was beobachtet und geprüft werden sollte, ist es hilfreich, sich an standardisierten Datenerhebungen zu orientieren und zu überlegen, wie Daten skalengerecht und konvergent aggregiert werden können. Dafür können die von Regierungen der Erzeugerländer und von Branchen- und Multi-Stakeholder-Initiativen festgelegten Indikatoren und zentralen Datenpunkte ermittelt werden, um sich an ihnen zu orientieren oder sie direkt zu nutzen. Nationale Aktionspläne (NAP) und nationale Erhebungen zu Kinderarbeit, die auch Leistungsindikatoren (Ergebnisindikatoren, Ausgangsniveau, Zielvorgaben) vorsehen, können eine nützliche Quelle darstellen.
Tabelle 6. Beispiele für Indikatoren zur Nachverfolgung
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Indikatoren für Kinderarbeit |
Indikatoren für Zwangsarbeit |
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Anzahl der Haushalte und Anzahl der Kinder, die Teil eines CLMRS oder ähnlicher Programme sind Anzahl der erfassten Fälle Anzahl der erfassten Fälle mit Unterstützungsleistung Anzahl der erfassten Fälle mit mindestens zwei Follow-up-Besuchen Anzahl der Kinder, die keine Kinderarbeit mehr verrichten Anzahl der Haushalte, die Teil eines anderen Systems zur Bekämpfung von Kinderarbeit sind, sowie Wirkung dieser Systeme |
Anzahl der Haushalte, die von Sensibilisierungskampagnen zu Zwangsarbeit erreicht wurden Anzahl der von einer Risikobewertung zu Zwangsarbeit erfassten Haushalte Anzahl der Haushalte mit Zugang zu Beschwerdemechanismen zur Bekämpfung drohender und tatsächlicher Zwangsarbeit Anzahl der in den letzten zwölf Monaten erfassten Beschwerden Anzahl der Genossenschaften mit Leitlinien gegen Zwangsarbeit Anzahl der zum Thema Zwangsarbeit geschulten Personen |
Anmerkung: Beispiele für gemeinsame Indikatoren zu Kinderarbeit, auf die sich die ICI und die nationalen Plattformen für nachhaltigen Kakao in Europa (ISCO) geeinigt haben.
Lieferkettenbewertungen durchführen
Lieferketten sind dynamisch und anfällig für verschiedene Einflussfaktoren wie den Klimawandel oder Epidemien. Die Bedingungen und Risikoniveaus der Beschaffung von Kakaobohnen können sich von heute auf morgen ändern. Unternehmen müssen mit diesen Veränderungen Schritt halten und ihre Strategien zur Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten entsprechend anpassen. Einige Unternehmen im Kakaosektor führen Pilotprojekte zur Kartierung mit Satelliten und LiDAR durch, um mit Echtzeitdaten und genaueren Informationen eine präzisere Rückverfolgung zu erreichen und die Bewertung von Entwaldungs- und anderen Risiken zu verbessern. Dabei wird besser ersichtlich, wie der Kakaoanbau die Entwaldung vorantreibt, die auch eine Erhöhung des Zwangsarbeitsrisikos mit sich bringen kann (Myers, 2019[35]).
Nachgelagerte Unternehmen sollten an ihre Zulieferer und anderen Geschäftspartner an Kontrollpunkten der Kakaolieferkette herantreten und sich vergewissern, dass deren Risikominderungsmaßnahmen in Bezug auf Kinder- und Zwangsarbeit auf dem neuesten Stand sind und dass gegen Fälle von Kinder- und Zwangsarbeit vorgegangen wurde. Um die Transparenz in der Lieferkette im Zeitverlauf zu erhöhen, ist es von entscheidender Bedeutung, einen regelmäßigen Informationstransfer von vor- zu nachgelagerten Unternehmen zu gewährleisten.
Betroffene oder potenziell betroffene Rechteinhaber konsultieren und einbeziehen
Die Einbindung von Stakeholdern ist ein integraler Teil des Due-Diligence-Rahmens der OECD. Die Leistungsfähigkeit von Nachverfolgungs- und Überprüfungssystemen steigt mit der Einbindung von internem Personal, Vertreter*innen von Genossenschaften und Bauernvereinigungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Arbeitnehmervertreter*innen, führenden Mitgliedern lokaler Gemeinschaften, staatlichen Stellen und anderen Stakeholdern.
Was Kinder- und Zwangsarbeit betrifft, ist der Austausch mit Landwirt*innen, ihren Familien und Vereinigungen sowie Eltern wichtig, ebenso wie die Einbindung von Frauenvertreter*innen, zivilgesellschaftlichen Organisationen gegen Kinder- und Zwangsarbeit, Arbeitnehmervertreter*innen, Gewerkschaften und Arbeiterführer*innen, führenden Mitgliedern lokaler Gemeinschaften und Schulen sowie von Behörden und sonstigen staatlichen Stellen (insbesondere mit Zuständigkeit für Kinderschutz und Arbeitnehmerrechte). Diese Stakeholder sollten regelmäßig konsultiert und einbezogen werden, um den Informationsstand zu Kinder- und Zwangsarbeit zu überwachen und zu aktualisieren.
Nachgelagerte Unternehmen können ggf. mit lokalen und internationalen NRO, die in Fragen der Kinderarbeit und des Arbeitnehmerschutzes erfahren sind, sowie mit Industrieverbänden und Brancheninitiativen vor Ort zusammenarbeiten. Es ist sehr wichtig, Kinder, bei denen Kinderarbeit festgestellt wurde, zu begleiten, sie zu ihrer aktuellen Situation und ihrem Arbeitsstatus zu befragen und im Auge zu behalten, wie sich ihre Lage verändert. Dies kann im Rahmen von Hausbesuchen erfolgen. Dies ist ein Kernelement von Monitoringsystemen wie CLMRS, die regelmäßige Follow-up-Besuche vorsehen, bis das Kind nach vorher festgelegten Kriterien als nicht mehr von Kinderarbeit betroffen eingestuft wird.
Die Multi-Stakeholder- und Brancheninitiativen, denen das Unternehmen angehört, regelmäßig prüfen
Im Kakaosektor gibt es mehrere Multi-Stakeholder- und Brancheninitiativen für Nachhaltigkeit, die Unternehmen bei der Erfüllung von Sorgfaltspflichten zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit unterstützen können. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die in der Lieferkette viele Stufen vom Kakaoanbau entfernt sind. Diese Initiativen entbinden die teilnehmenden Unternehmen allerdings nicht von ihrer Verantwortung für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten und sollten deshalb regelmäßig einer Bewertung unterzogen werden. Unternehmen, die solche Initiativen nutzen oder sich daran beteiligen, um ihre Due-Diligence-Maßnahmen zu ergänzen, sollten prüfen, ob die Initiativen mit den OECD-Empfehlungen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten im Einklang stehen.1
Feedback und gewonnene Erkenntnisse berücksichtigen, um die Verfahren und Ergebnisse der Due-Diligence-Maßnahmen kontinuierlich zu verbessern
Unternehmen sollten in regelmäßigen Abständen eine umfassende Bewertung ihrer gesamten Due-Diligence-Bemühungen vornehmen, u. a. durch unabhängige Audits akkreditierter Dritter, die über Fachkenntnisse und Erfahrung in der Überprüfung von Maßnahmen gegen Kinder- und Zwangsarbeit verfügen.
Neben Unabhängigkeit und Kompetenz der Prüfer*innen setzt ein effektives Audit auch voraus, dass sie der Rechenschaftspflicht unterliegen und das Audit im Einklang mit den OECD-Empfehlungen durchführen. Gegenstand der Bewertung sollten beispielsweise Chains of Custody einschließlich ihrer Dokumentationsqualität, der Informationsstand hinsichtlich Kinderarbeit und die Arbeitsbedingungen in den Agrarbetrieben sein.
Kasten 7. Empfehlungen für ...
Copy link to Kasten 7. Empfehlungen für ...… Verarbeiter (soweit zutreffend), Händler, Vertreiber, Transporteure, Agrarbetriebe und Genossenschaften:
Stellen Sie sicher, dass Ihre nachgelagerten Abnehmer wissen, wie Sie Informationen überprüfen und sammeln, welche Art von Daten erhoben werden (Tabelle 6), wie häufig dies erfolgt und mit wem Sie bei der Datenerhebung zusammenarbeiten.
Kommunizieren Sie offen, welche Informationen Sie nicht haben und warum dies so ist.
Besprechen Sie mit nachgelagerten Abnehmern, wie diese Ihre Datenerhebung unterstützen können und welche Ressourcen Sie benötigen. Wenn diese Abnehmer größere Einflussmöglichkeiten haben als Sie selbst, sollten Sie sie auffordern, diesen Einfluss und ihre Kapazitäten einzubringen.
Ermitteln und unterstützen Sie bestehende CLMRS und Beschwerdemechanismen für Menschenrechtsverstöße und fördern Sie deren Ausweitung und die Vergrößerung ihres Anwendungsbereichs.
… Hersteller, Marken, Einzelhändler und (soweit zutreffend) Verarbeiter:
Organisieren Sie regelmäßige Besprechungen mit Zulieferern, insbesondere mit jenen, die an Kontrollpunkten der Kakaolieferkette tätig sind (z. B. Händler, Mühlen, Importeure und Exporteure), um ihre Due-Diligence-Maßnahmen gegen die Risiken und negativen Effekte von Kinder- und Zwangsarbeit zu bewerten.
Machen Sie vor Ort tätige NRO und internationale Organisationen ausfindig, die Erfahrung im Umgang mit Fällen von Kinder- und Zwangsarbeit haben und die örtliche Bevölkerung kennen; konsultieren Sie diese Organisationen regelmäßig, um zu überprüfen, ob die von Zulieferern bereitgestellten Informationen zutreffen.
Beziehen Sie vor Ort tätige NRO und/oder Gewerkschaften ein, um ein kontinuierliches Monitoring von Agrarbetrieben zu fördern.
… KMU
Vorgelagerte KMU sollten wissen, welche Daten nötig sind und wie oft sie bereitgestellt werden müssen, um die Anforderungen ihrer Abnehmer und gesetzliche Vorgaben zu erfüllen. Es ist ratsam, Daten verschiedener Kunden soweit möglich zu bündeln oder Technologien zur Effizienzsteigerung und Optimierung der Datenerhebung einzusetzen.
Vorgelagerte KMU sollten das Verfahren der Nachverfolgung und Überprüfung von Wirksamkeitsdaten in bestehende gemeinschafts- oder lieferkettenbasierte Systeme wie CLMRS integrieren. Dies gewährleistet, dass internes und externes Feedback bei der Nachverfolgung des Verfahrens berücksichtigt wird, und trägt dazu bei, mögliche Finanz- und/oder Kapazitätsbedenken auszuräumen.
KMU sollten unabhängig von ihrer Position in der Lieferkette die Tools und standardisierten Indikatoren der Branchen- oder Multi-Stakeholder-Initiativen in Betracht ziehen, an denen sie beteiligt sind. Dies vermeidet Doppelarbeit und begünstigt die Bündelung von Einfluss und Ressourcen.
Zur Nachverfolgung und Überprüfung der Wirksamkeit von Due Diligence sind robuste und dauerhafte Unternehmensprozesse erforderlich. Nachgelagerte KMU sollten erwägen, dauerhafte Geschäftsbeziehungen mit ihren Lieferanten einzuführen, um einen kontinuierlichen Informationsfluss zur Nachverfolgung und Überprüfung zu gewährleisten.
Anmerkung
Copy link to Anmerkung← 1. Weitere Informationen zur Prüfung dieser Übereinstimmung (OECD Alignment Assessment) unter https://www.oecd.org/corporate/industry-initiatives-alignment-assessment.htm.