In Schritt 3 geht es darum, Maßnahmen zum Risikomanagement und zur Risikominderung zu ergreifen und eine Strategie für den Umgang mit Risiken und konkreten Situationen umzusetzen. In diesem Kapitel wird dargelegt, wie Unternehmen eine geeignete Strategie konzipieren können, um Risiken und Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in der Kakaolieferkette zu verhindern und dagegen vorzugehen.
Unternehmenshandbuch zu Sorgfaltspflichten im Kakaosektor
Schritt 3: Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit beseitigen, verhindern und mindern
Copy link to Schritt 3: Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit beseitigen, verhindern und mindernAbstract
Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenWurde die Verantwortung für den Umgang mit Risiken und Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in Ihrem Unternehmen einer zentralen Anlaufstelle auf Führungsebene übertragen?
Verfügen Sie im Upstream-Bereich der Lieferkette über ein Verfahren zur Minderung der Risiken und konkreten Situationen, das auch für die Zulieferer gilt, mit denen Ihr Unternehmen keine Vertragsbeziehung unterhält?
Enthält Ihr Risikomanagementplan Leistungsindikatoren (key performance indicators – KPI) und Fristen, die es ermöglichen, den Erfolg von Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit, Zwangsarbeit sowie anderen festgestellten und bewerteten menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen zu messen?
Wie arbeitet Ihr Unternehmen bei der Minderung oder Bekämpfung der festgestellten negativen Effekte mit anderen Akteuren zusammen, insbesondere wenn Ihr Unternehmen im Herkunftsland betrieblich nicht angesiedelt ist?
Wurden in Ihrem Unternehmen angemessene interne Ressourcen bereitgestellt, um menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen effektiv angehen zu können?
Negative Effekte beseitigen, verhindern und mindern
Copy link to Negative Effekte beseitigen, verhindern und mindernEine Strategie konzipieren und umsetzen, um auf Risiken und negative Effekte zu reagieren
Schritt 3 des Due-Diligence-Rahmens fordert Maßnahmen, um die ermittelten potenziellen oder tatsächlichen negativen menschenrechtlichen Auswirkungen anzugehen (zu beseitigen, zu verhindern und zu mindern). Welche Maßnahmen ein Unternehmen ergreift, um auf diese Risiken und konkreten Situationen zu reagieren, hängt davon ab, ob es einen negativen Effekt verursacht, zu ihm beigetragen hat oder unmittelbar mit ihm verbunden ist (wegen weiterer Informationen zu diesem Zusammenhang vgl. Tabelle 1). Unabhängig vom Zusammenhang mit Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sind alle Unternehmen gehalten, mit staatlichen Stellen, Nichtregierungsorganisationen, internationalen Organisationen und Multi-Stakeholder-Initiativen zusammenzuarbeiten, um die Ursachen von Kinder- und Zwangsarbeit in Lieferketten systematisch anzugehen.
Allgemeine Grundsätze, die Unternehmen berücksichtigen sollten, wenn sie Kinderarbeit oder Zwangsarbeit in ihren Geschäftstätigkeiten oder Lieferketten bekämpfen
Immer im besten Interesse des Kindes handeln. Das Ziel von effektiven Unternehmensmaßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sollte darin bestehen, die Lebensbedingungen des Kindes zu verbessern und zu verhindern, dass das Kind in eine Situation gedrängt wird, in der es weiter benachteiligt wird. Steht eindeutig fest, dass ein Kind Opfer oder in Gefahr von Kinderarbeit ist, gilt es, den Fall anzugehen und zusammen mit dem Kind und seiner Familie und in Partnerschaft mit der zuständigen Gemeinde, der Lieferkette und nationalen Strukturen Lösungsmöglichkeiten zu erörtern.
Schutzmaßnahmen einrichten. Zu den Schutzmaßnahmen zählt beispielweise, dass sich das Unternehmen verpflichtet, die Sicherheit von Kindern zu gewährleisten. Auf der elementarsten Ebene handelt es sich bei diesen Maßnahmen darum, Kinder vor körperlichem, sexuellem und emotionalem Missbrauch sowie Misshandlung durch Mitarbeiter*innen und andere Personen, für die das Unternehmen verantwortlich ist, zu schützen.
Geschäftsbeziehungen verantwortungsvoll abbrechen. Scheitern wiederholte Versuche, einen Geschäftspartner zu beeinflussen und von ihm zu verlangen, Aktionen, die Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verursachen oder zu ihr beitragen, einzustellen, sollten die Unternehmen den Abbruch der Geschäftsbeziehung in Erwägung ziehen. Der Abbruch der Geschäftsbeziehung sollte verantwortungsvoll und zeitnah erfolgen. Das Unternehmen sollte zunächst sicherstellen, dass die Kinder und ihre Familien Unterstützung erhalten.
Welche Maßnahmen sollten Unternehmen, die Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verursachen oder dazu beitragen, ergreifen?
In diesen Fällen sind zunächst die Tätigkeiten einzustellen, die Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verursachen oder dazu beitragen, bevor Schritte in die Wege geleitet werden, um negative Effekte in Zukunft zu vermeiden und zu mindern. Wenn ein Unternehmen durch seine Beschaffungspraktiken zu Kinderarbeit oder Zwangsarbeit beiträgt, kann die Einstellung dieser Aktivitäten beispielsweise bedeuten, längerfristige Beschaffungsvereinbarungen einzuführen, die es Genossenschaften und Familien von Landwirt*innen ermöglichen, besser vorauszuplanen. Um in Zukunft Situationen von Kinderarbeit oder Zwangsarbeit zu verhindern und zu mindern, kann es notwendig sein, bereits etablierte Leitlinien zu verschärfen, die Kapazitäten der Due-Diligence-Systeme der Zulieferer und Geschäftspartner auszubauen oder Präventions- und Minderungsmaßnahmen einzuführen oder zu verstärken, z. B. durch das Child Labor Monitoring and Remediation System (CLMRS). Weitere Maßnahmen sind regelmäßige Schulungen für Mitarbeiter*innen (dies umfasst neben den für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen auch die Kräfte vor Ort, Mitarbeiter*innen im Einkauf und landwirtschaftliche Berater*innen, die die Agrarproduktion fördern) sowie die Überprüfung der Due-Diligence-Systeme der Zulieferer.
Nachstehend finden sich konkrete Beispiele für Schritte, die im Fall von Kinder- und Zwangsarbeit unternommen werden können. Praktische Beispiele für Maßnahmen zur Verhinderung und Minderung negativer Effekte sind im Abschnitt „Mechanismen zur Risikoprävention und -minderung einführen“ dargelegt.
Kinderarbeit
Wenn ein Unternehmen potenzielle oder tatsächliche Fälle von Kinderarbeit verursacht oder zu ihnen beiträgt, sollte maßgeschneiderte Unterstützung angeboten werden. Diese kann z. B. darin bestehen, die Fälle der zuständigen örtlichen Kinderschutzbehörde oder einer gemeindebasierten Organisation zu melden. Um zu bestimmen, welchen Kindern prioritär geholfen werden soll, können Unternehmen die von der Stiftung International Cocoa Initiative (ICI) entwickelte Entscheidungsbaummethode anwenden, die Maßnahmen innerhalb unterschiedlicher Fristen vorsieht (Abbildung 8).
Unternehmen sollten mögliche Lösungen mit dem Kind und seiner Familie und in Partnerschaft mit den zuständigen Gemeindestrukturen, Behörden und Rechtsdurchsetzungsbehörden (bei Bedarf) besprechen. Unternehmen, die über kein derartiges System verfügen, sind gehalten, durch die Einrichtung von Partnerschaften mit der Zivilgesellschaft, staatlichen Sozialarbeiter*innen oder örtlichen Kinderschutzeinrichtungen ein solches einzurichten. Kinderschutzsysteme sollten sich auf staatliche Standardarbeitsanweisungen (standard operational procedures – SOP) stützen. In Ghana existieren beispielsweise sektorübergreifende SOP für Kinderschutz und Familienhilfe. 1
Kindern, die nach nationalem Recht das gesetzliche Mindestalter für Beschäftigung erreicht und die Pflichtschulzeit beendet haben, können die Unternehmen gegebenenfalls eine sichere Arbeit anbieten. Hierzu zählen u. a. ungefährliche Arbeitsplätze, die für junge Arbeitskräfte geeignet sind. Dabei muss sichergestellt sein, dass gefährliche Arbeitsplätze für junge Arbeitskräfte verboten sind oder derart umgestaltet werden, dass sie nicht mehr als gefährlich einzustufen sind. Dies könnte ein praktischer Ansatz für minderjährige Kinder im Erwerbsalter sein.
Abbildung 8. Wie lässt sich bestimmen, welche Kinder in einer Kakaoanbaugemeinde am hilfsbedürftigsten sind?
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Quelle: ICI (2022[33]), Selecting support to prevent and remediate child labour through a CLMRS, https://www.cocoainitiative.org/knowledge-hub/resources/selecting-support-prevent-and-remediate-child-labour-through-clmrs.
Zwangsarbeit
Unternehmen, die mit Zwangsarbeit konfrontiert sind, müssen unverzüglich reagieren. Aufgrund des Schweregrads müssen alle Fälle von Zwangsarbeit den Behörden gemeldet werden.
Rechtsdurchsetzungsbehörden, lokale Behörden und Schutzbehörden können möglicherweise helfen, die individuellen Bedürfnisse des/der Opfer(s) und den Bedarf an Hilfeleistungen zu ermitteln. Die Prüfung der Fälle sollte auf soliden Kenntnissen der nationalen Abhilfemechanismen und -möglichkeiten beruhen. Wenn der Staat keine Opferhilfe anbietet, sollten die Unternehmen in Erwägung ziehen, auf einen qualifizierten Dienstleister zurückzugreifen, um Betroffene von Zwangsarbeit zu entschädigen.
Wenn eine Situation von Zwangsarbeit festgestellt wird, muss zunächst die sofortige Sicherheit des Kindes/Opfers gewährleistet werden. Dazu gehört, angemessene Schutzmaßnahmen für Kinder bzw. Opfer zu ergreifen. Auf der elementarsten Ebene handelt es sich bei diesen Maßnahmen darum, Kinder vor körperlichem, sexuellem und emotionalem Missbrauch sowie Misshandlung durch Mitarbeiter*innen und andere Personen, für die das Unternehmen verantwortlich ist, zu schützen.
Die Unternehmen können mit dem Opfer mögliche Lösungsansätze erörtern (z. B. Auszahlung der geschuldeten Löhne, Unterstützung bei der Suche nach einer anderen Beschäftigung), gegebenenfalls in Partnerschaft mit den zuständigen Gemeindestrukturen, Behörden und Rechtsdurchsetzungsbehörden.
Welche Maßnahmen sollten Unternehmen ergreifen, die über eine Geschäftsbeziehung unmittelbar mit Kinder- oder Zwangsarbeit verbunden sind?
Für Unternehmen, die durch eine Geschäftsbeziehung unmittelbar mit Kinder- oder Zwangsarbeit verbunden sind, ist es wichtig, dass sie den Geschäftspartner, der Kinder- und Zwangsarbeit verursacht oder zu ihr beiträgt, dazu anhalten, Maßnahmen zu ergreifen, um den negativen Effekten ein Ende zu setzen. Unternehmen können beispielsweise mit Geschäftspartnern zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass Kinder aus Kinderarbeit befreit werden und ein zeitgebundener Plan aufgestellt wird, um dem Kind Unterstützung für Bildung, Rehabilitation und soziale Eingliederung zu gewähren, und/oder sich an Aktionen beteiligen, um den Bedürfnissen der Familien dieser Kinder gerecht zu werden.
Sie können ihr Einflussvermögen durch Konsultationen mit dem Opfer, der betroffenen Gemeinschaft sowie Akteuren der Lieferkette und nationalen Strukturen stärken.
Sie können sich an Branchen- oder Multi-Stakeholder-Initiativen beteiligen, um die Einflussmöglichkeiten zu erhöhen, wenn die betroffenen Akteure nicht ausreichend handeln.
Sie können mit dem Geschäftspartner zusammenarbeiten, der die Kinder‑ oder Zwangsarbeit verursacht hat, um die Opfer zu entschädigen (vgl. die Abschnitte Abhilfe schaffen: Gegebenenfalls Abhilfe leisten oder dabei kooperieren und Ausmaß und Wirkung der Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit durch Zusammenarbeit steigern).
Sie können in Erwägung ziehen, die Geschäftsbeziehung zu Partnern zu beenden, die (in einem gegebenen Zeitraum) nichts unternehmen, um diesen Effekten entgegenzuwirken und zu verhindern, dass sie in Zukunft erneut auftreten. Führen die Beteiligungsbemühungen innerhalb einer bestimmten Frist nicht zu Veränderungen, sollten die Unternehmen die Geschäftsbeziehung zu diesem Partner verantwortungsvoll abbrechen.
Wie können Unternehmen das Verhalten anderer Unternehmen beeinflussen, die Kinderarbeit oder Zwangsarbeit verursachen oder dazu beitragen?
Von der Existenz einer Einflussmöglichkeit wird ausgegangen, „wenn das Unternehmen über die Fähigkeit verfügt, in den unrechtmäßigen Aktivitäten des Schadenverursachers einen Wandel herbeizuführen“ (OECD, 2011[32]). Unternehmen haben häufig größeres Einflussvermögen, als ihnen bewusst ist.
Die Formen umfassen u. a: (ILO/IOE, 2015[5]):
traditionelles geschäftliches Einflussvermögen: Erwartungen in Bezug auf die Verhinderung und Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie die Achtung der Menschenrechte in Geschäftsverträgen verankern
erweitertes geschäftliches Einflussvermögen: vorgelagerte Versorgungspartner durch Kapazitätsaufbau, Sensibilisierung und den Austausch von Instrumenten und Ressourcen wie diesem Handbuch unterstützen
Einflussvermögen in Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen: für ein gemeinsames Vorgehen mit anderen Unternehmen sorgen, die den Kakao aus derselben Gegend beziehen, in der die Gefahr von Kinderarbeit und/oder Zwangsarbeit besteht. Auch Unternehmen außerhalb des Agrar- oder Kakaosektors können einbezogen werden.
Einflussvermögen durch bilaterale Zusammenarbeit: persönliche Zusammenarbeit mit einem oder mehreren Akteuren erzeugen, beispielsweise mit Regierungen, anderen Unternehmen, Gewerkschaften, internationalen Organisationen oder Organisationen der Zivilgesellschaft
Einflussvermögen mittels Multi-Stakeholder-Zusammenarbeit: gemeinsames Vorgehen mit Regierungen, Gewerkschaften, anderen Unternehmen, internationalen Organisationen, Organisationen der Zivilgesellschaft und/oder Multi-Stakeholder-Initiativen
Wenn Einflussvermögen und Einflussnahme keine Verbesserungen in der Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zur Folge haben, kann eine Beendigung der Geschäftsbeziehung angebracht sein. Im Fall eines Abbruchs der Geschäftsbeziehung sollte darauf geachtet werden, dass sich die Situation der Kinder, Landwirt*innen und Arbeitskräfte nicht verschlechtert. Unternehmen sollten die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften nicht den Unternehmen in der Lieferkette übertragen, die hierzu am wenigsten in der Lage sind, sondern vielmehr Investitionen in Systeme und Maßnahmen fördern, die diese Unternehmen zu Verhaltensänderungen veranlassen können.
Maßnahmen zur Risikoprävention und -minderung einführen
Zusätzlich zum Abbruch der Geschäftsbeziehungen zu Partnern, die Kinder- oder Zwangsarbeit verursachen oder dazu beitragen oder die Geschäftspartner dahingehend beeinflussen, sollten Unternehmen einen zweckdienlichen Plan entwickeln, um potenzielle zukünftige negative Effekte in Verbindung mit Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu verhindern und zu mindern.
Der Begriff „Verhinderung“ bezieht sich auf Maßnahmen, die verhindern sollen, dass ein negativer Effekt überhaupt auftritt (z. B., indem das Risiko eines negativen Effekts verringert wird); dahingegen bezieht sich der Begriff „Minderung“ auf Maßnahmen, die einen negativen Effekt reduzieren sollen, wo dieser bereits auftritt. Das vorrangige Ziel von Due Diligence ist Verhinderung (OECD, 2018[3]).
Ein Plan zur Risikoprävention und -minderung sollte
die wichtigsten Beteiligten (z. B. Kinder und ihre Familien, Zulieferer, Landwirt*innen, staatliche Akteure, zivilgesellschaftliche Organisationen sowie Expert*innen für Migration und die Bekämpfung von Kinderarbeit und Menschenhandel) in die Entwicklung des Plans einbeziehen, um einen Konsens über die zu ergreifenden Maßnahmen zu erzielen.
Erkenntnisse aus Kakaoanbaugemeinschaften berücksichtigen und sicherstellen, dass Männer und Frauen gleichermaßen vertreten sind, insbesondere Eltern, Leiter*innen einzelner Gruppen und Religionsgemeinschaften, Mitarbeiter*innen von Kooperativen, Arbeitnehmervertreter*innen (einschließlich Wanderarbeiter*innen), Lehrkräfte, lokale Organisationen wie Kinderschutznetzwerke oder Frauenausschüsse, sowie lokale Behörden, die für Kinderschutz, Wohlfahrt und Bildung zuständig sind. Nationale Aktionspläne zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit aus Erzeugerländern können ebenfalls eine gute Informationsquelle darstellen.
Jeder Plan sollte außerdem Zielvorgaben und Fristen enthalten, wie in Tabelle 5 dargelegt.
Tabelle 5. Elemente, die in einen Risikopräventions- und -minderungsplan aufgenommen werden sollten
Copy link to Tabelle 5. Elemente, die in einen Risikopräventions- und -minderungsplan aufgenommen werden sollten|
Bereich |
Beschreibung |
Beispiele |
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Ziele und Fristen |
Ziele aufstellen und Indikatoren definieren, um die Gefahr von Kinderarbeit und Zwangsarbeit sowie anderen menschenrechtlichen Risiken und Auswirkungen in der Kakaolieferkette zu mindern |
Indikatoren pro [Jahr]:
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Maßnahmen |
Maßnahmen mit Fristen konzipieren, um gegen die folgenschwersten menschenrechtlichen Risiken wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit vorzugehen |
Die Armutsprobleme adressieren:
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Ressourcen |
Ermitteln, welche (finanziellen und personellen) Ressourcen erforderlich sind, um diese Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen |
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Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten |
Feststellen, wer für Risikomanagement und ‑minderung zuständig ist:
Die jeweiligen Mitarbeiter*innen müssen die Indikatoren, Ziele und Fristen verstehen und wissen, welche Rolle sie bei der Umsetzung spielen. |
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Monitoring und Berichterstattung |
Monitoringsysteme einrichten, die die Umsetzung des Plans und der vorgesehenen Maßnahmen sowie die Berichterstattung an die Unternehmensleitung verfolgen. |
Die Fortschritte werden auf Risikomanagementsitzungen überprüft. Die Berichterstattung an die Unternehmensleitung (Sourcing-Abteilung, Rechtsabteilung und CEO) erfolgt über Leistungsindikatoren. |
Beispiele für Maßnahmen, die ergriffen werden können, um Risiken und Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu verhindern und zu mindern
Zugang zu einer hochwertigen Bildung verbessern, durch:
Unterstützung der Gemeinden bei der Schaffung eines qualitativ hochwertigen schulischen Umfelds für Kinder, indem Bildungseinrichtungen gebaut oder renoviert werden, was die Einschulungs‑ und Schulteilnahmequoten erhöhen dürfte
Brückenkurse für Kinder, die nicht im Schulsystem integriert sind, um Lernrückstände aufzuholen
Erleichterung des Zugangs zu Geburtsurkunden, die in einigen Ländern für die Schuleinschreibung von Kindern erforderlich sind
Existenzgrundlagen von Landwirt*innen sichern: Armut und die Abhängigkeit von Kakao als einziger Einnahmequelle sind zwei Faktoren, die die Gefahr von Kinderarbeit erhöhen können. Unternehmen können den Landwirt*innen helfen, ihre Einnahmen zu diversifizieren. Dies dürfte die Familien weniger anfällig gegenüber Einkommensschocks machen, die in manchen Fällen die Gefahr von Kinderarbeit erhöhen oder zu Zwangsarbeit führen können.
Teilhabe der Frauen fördern: Alphabetisierungskurse für Erwachsene, Kleinstbetriebe oder andere Einkommen generierende Aktivitäten und Dorfsparkassen (Village Savings and Loans Associations – VSLAs) können das Kräfteungleichgewicht zwischen Männern und Frauen mindern helfen, indem sie die Position der Frauen stärken, was auch den Kinderschutz verbessern kann.
Ein effektives Monitoring‑ und Abhilfesystem einrichten. Ein effektives System zur Überwachung und Behebung von Kinderarbeit (Child Labour Monitoring and Remediation System – CLMRS) kann Unternehmen helfen, Kinder, die Kinderarbeit verrichten, und davon bedrohte Kinder zu unterstützen und die Präventions- und Risikominderungsmaßnahmen zu stärken (vgl. Kasten 4 für weitere Informationen zum CLMRS).
Mitarbeiterschulungen anbieten. Weiterbildungs- und Auffrischungskurse für alle Mitarbeiter*innen veranstalten, um Kinderarbeit und Zwangsarbeit zu verhindern. Die Schulungen sollten sich nicht nur an die für die Arbeitssicherheit zuständigen Personen richten, sondern auch die Kräfte vor Ort, Mitarbeiter*innen im Einkauf und landwirtschaftliche Berater*innen einbeziehen, die die Agrarproduktion fördern.
Einen Landschaftsansatz in Erwägung ziehen. Landschaftsansätze, die alle relevanten Akteure in einem geografischen Gebiet einbeziehen, können hilfreich sein, da sie die Anstrengungen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit aller Stakeholder bündeln. Beispiele für die Erfolge von Landschaftsansätzen sind ein verbesserter Zugang zu Geburtenregistern, bessere Lebensbedingungen der Gemeinschaften in den Kakaoanbaugebieten durch einen leichteren Zugang zu Bildung und Gesundheitsdiensten, der Bau von Straßen bzw. Infrastrukturen sowie die Einrichtung örtlicher Kinderschutzausschüsse.
Kasten 6. Empfehlungen für KMU
Copy link to Kasten 6. Empfehlungen für KMUBestimmen Sie in Ihrem Unternehmen eine Person, die Ihre Menschenrechtsstrategie leitet, und stellen Sie sicher, dass sie angemessen geschult ist, um die Problematik zu verstehen und über die Ressourcen, das Wissen und die Unterstützung verfügt, die Strategie umzusetzen, insbesondere, was Kinderarbeit und Zwangsarbeit betrifft.
Konsultieren Sie lokale Arbeitgeber- und Branchenverbände, internationale Organisationen und Multi-Stakeholder-Initiativen, um zu erfahren, wie Unternehmen in ähnlicher Situation und andere KMU Risiken und Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit im Kakaosektor bekämpfen.
Integrieren Sie Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in die Leistungsbeurteilungen und Anreizsysteme für Mitarbeiter*innen.
Stellen Sie sicher, dass die Erwartungen bezüglich der Bekämpfung tatsächlich festgestellter und potenzieller Situationen von Kinderarbeit und Zwangsarbeit in den Verkaufsbedingungen, Beschaffungs- und Vertragsvereinbarungen und -praktiken berücksichtigt sind.
Lassen Sie ihre Aktionspläne allen Ihren Zulieferern zukommen und fordern Sie diese auf, sie Unterlieferanten zur Kenntnis zu bringen. Verbessern Sie die Zusammenarbeit mit Zulieferern, bei denen ein erhöhtes Risiko von Kinder- und Zwangsarbeit festgestellt wurde.
Zusätzliche Empfehlungen für im vorgelagerten Bereich tätige KMU
Entwickeln Sie eine Strategie auf Basis der Fragen, die die Käufer und wichtigsten betroffenen Akteure stellen.
Arbeiten Sie mit Erzeugern, landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben oder anderen Stakeholdern in der Lieferkette zusammen und kommunizieren Sie diese Strategie gegenüber nachgelagerten Unternehmen.
Quelle: Nach Shift und IOE (2019[35]), SMEs and the Responsibility to Respect Human Rights, Shift, New York, und International Organisation of Employers, Genf, https://shiftproject.org/resource/smes-and-the-responsibility-to-respect-human-rights/.