Beim ersten Schritt des Due-Diligence-Rahmens der OECD geht es um das Erfordernis solider Unternehmensleitlinien und Managementsysteme. In diesem Kapitel wird erläutert, was dies für Unternehmen bedeutet, die Due-Diligence-Prüfungen in Kakaolieferketten in Bezug auf menschenrechtliche Auswirkungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit durchführen.
Unternehmenshandbuch zu Sorgfaltspflichten im Kakaosektor
Schritt 1: Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Sorgfaltspflichten in Leitlinien und Managementsystemen verankern
Copy link to Schritt 1: Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Sorgfaltspflichten in Leitlinien und Managementsystemen verankernAbstract
Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenHat Ihr Unternehmen ein Dokument mit Leitlinien veröffentlicht, in dem es sich zu den international anerkannten Menschenrechten einschließlich der Rechte von Kindern und des Rechts auf Freiheit von Zwangsarbeit bekennt?
Nehmen diese Leitlinien Bezug auf einschlägige internationale Standards der ILO hinsichtlich Kinder- und Zwangsarbeit und enthalten sie eine Verpflichtung, Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten nach dem OECD-Ansatz durchzuführen?
Wurde diesen Leitlinien auf höchster Unternehmensebene zugestimmt und ist klar, wer für ihre Umsetzung verantwortlich ist?
Wurde ein Kontroll- und Transparenzsystem entlang der Kakaolieferkette eingerichtet? Dabei kann es sich beispielsweise um eine dokumentengestützte Chain of Custody, ein Rückverfolgungssystem oder ein System zur Ermittlung vorgelagerter Akteure in der Kakaolieferkette handeln.
Wissen Ihre Zulieferer, was sie tun müssen, um den Leitlinien Ihres Unternehmens in Bezug auf Kinderarbeit, Zwangsarbeit und andere Verstöße gegen die Menschenrechte gerecht zu werden? Finden die Leitlinien Aufnahme in Ihre Verträge und sonstigen schriftlichen Vereinbarungen mit Zulieferern?
Gibt es ein System, um Beschwerden oder Anliegen, die Kinder- oder Zwangsarbeit betreffen und beispielsweise von Mitarbeiter*innen, Geschäftspartnern oder lokalen Gemeinschaften vorgebracht werden, zu erfassen und auf sie zu reagieren?
Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Sorgfaltspflichten in Leitlinien und Managementsystemen verankern
Copy link to Verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und Sorgfaltspflichten in Leitlinien und Managementsystemen verankernLeitlinien mit eindeutigen Verweisen auf Kinder- und Zwangsarbeit einführen und/oder aktualisieren
Die Leitlinien Ihres Unternehmens sollten zum Ausdruck bringen, dass es sich zur Bekämpfung von Kinder- und Zwangsarbeit bekennt und die Rechte von Kindern im Einklang mit nationalen und internationalen Standards (z. B. der ILO) sowie den OECD-Empfehlungen zu risikobasierter Due Diligence achtet. Es ist allgemein bekannt, dass es im Kakaosektor zu Kinder- und Zwangsarbeit kommt, doch die Leitlinien können auch andere Menschenrechtsthemen berücksichtigen: Vereinigungsfreiheit, Geschlechtergleichstellung, Gesundheit und Sicherheit von Arbeitskräften, Landzugangs- und andere Landrechte, die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen (Land und Wasser) oder auch den Schutz von Wäldern und der biologischen Vielfalt (OECD/FAO, 2016[2]).
Die Unternehmen werden aufgerufen, die Einhaltung ihrer Leitlinien entlang der gesamten Lieferkette bis hin zu den landwirtschaftlichen Betrieben einzufordern.
Die Standards sollten für alle Menschen gleichermaßen gelten.
Die Leitlinien sollten die Zustimmung der obersten Hierarchieebene des Unternehmens haben und regelmäßig überarbeitet werden, damit sie neuen Risiken im Kakaogeschäft, in der Lieferkette und bei anderen Geschäftsbeziehungen des Unternehmens Rechnung tragen. Eine Überarbeitung könnte z. B. wegen Veränderungen der Beschaffungsgebiete, neuer Menschenrechtsrisiken in der Kakaolieferkette oder auch sich verändernder internationaler Standards und nationaler Rechtsvorschriften erforderlich sein.1
Die Leitlinien können auch eine Zusage enthalten, mit Landwirt*innen und deren Gemeinschaften, Regierungen, der Zivilgesellschaft und anderen maßgeblichen Stakeholdern zusammenzuarbeiten, um die eigentlichen Ursachen von Kinder- und Zwangsarbeit gemeinsam anzugehen.
Interne Managementsysteme und die Personalausstattung strukturell auf die Erfüllung der Sorgfaltspflichten ausrichten
Auf der Grundlage der Unternehmensleitlinien kann die Erfüllung der Sorgfaltspflichten durch interne Managementsysteme und die Personalausstattung unterstützt werden, indem beispielsweise
das Engagement der Unternehmensführung konkretisiert wird und Schulungen und Programme finanziert werden, die menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit behandeln,
die Kapazitäten von Zulieferern und KMU für effektive Maßnahmen zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten gestärkt werden, damit sie menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit bekämpfen können,
die Belegschaft Schulungen zum Thema Kinder- und Zwangsarbeit erhält, um darüber aufgeklärt zu werden, wie diesen negativen Effekten am besten entgegengewirkt werden kann.
Ein Kontroll- und Transparenzsystem entlang der Lieferkette einrichten
Um tatsächliche und potenzielle negative menschenrechtliche Auswirkungen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit in Lieferketten hinreichend zu erfassen und angemessen zu bekämpfen, empfiehlt die OECD vor- wie nachgelagerten Unternehmen, ein Kontroll- und Transparenzsystem entlang der Lieferkette zu schaffen. Die Ausgestaltung eines solchen Systems hängt davon ab, auf welcher Stufe der Lieferkette das betreffende Unternehmen tätig ist und welche Möglichkeiten es hat, die Lieferkette zu beobachten und zu beeinflussen.
Ein Kontrollsystem kann mithilfe einer dokumentengestützten Chain of Custody (die beispielsweise das Alter der Arbeitskräfte dokumentiert) oder eines Rückverfolgungs-/Zertifizierungssystems eingerichtet werden. Diese Systeme und ihre Einbettung in die Managementsysteme des Unternehmens sollten in den Unternehmensleitlinien erläutert werden. Zu beachten ist, dass Zertifizierungssysteme Due-Diligence-Maßnahmen zwar unterstützen können, aber nicht ersetzen sollten. Sie entbinden Unternehmen nicht von ihrer Verantwortung für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten.
Die Leitlinien veröffentlichen und allen Mitarbeiter*innen, Zulieferern, Geschäftspartnern und maßgeblichen Stakeholdern zur Kenntnis bringen
Beschäftigte und Geschäftspartner – Landwirt*innen sowie Händler, Verarbeiter, Exporteure und Importeure von Kakaobohnen – sollten umfassend über die Leitlinien informiert werden. Als weitere maßgebliche Stakeholder kommen auch Branchen- oder Multi-Stakeholder-Initiativen, Nationalregierungen und Regionalverwaltungen in den Erzeugerländern, NRO vor Ort sowie Organisationen der lokalen Gemeinschaften infrage. Folgende Maßnahmen werden den Unternehmen empfohlen:
Gewährleisten, dass Mitarbeiter*innen und Zulieferer in ihrer Kakaolieferkette ein grundlegendes Verständnis der Menschenrechte und insbesondere ihrer Verletzungen durch Kinder- und Zwangsarbeit haben, die sektor- und themenspezifischen Indikatoren zur Bewertung dieser Risiken und Auswirkungen in der Lieferkette kennen, und wissen, wie sie die Unternehmensleitung gegebenenfalls auf solche negativen Effekte aufmerksam machen können.
Die Leitlinien mit wirtschaftlichen Argumenten untermauern, indem die Zuständigkeiten der einzelnen Abteilungen präzisiert sowie Maßnahmen mit rechtlichen Vorgaben und Kundenanforderungen verknüpft werden; die Zuständigkeiten für die Umsetzung der Leitlinien den maßgeblichen Abteilungen zuweisen, z. B. der Rechts-, der Beschaffungsabteilung und den Abteilungen für Stakeholder- und Lieferantenbeziehungen sowie für Öffentlichkeitsarbeit.
Eine interne Berichtsstruktur entwickeln, kommunizieren und dauerhaft einrichten, die an zentralen Schnittstellen des Unternehmens ansetzt. Funktionsübergreifende Gruppen können in Bezug auf Risiken und tatsächliche Auswirkungen sowie die Fortschritte des Unternehmens bei der Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten in der Kakaolieferkette Informationen teilen und gemeinsame Entscheidungen treffen.
Erwartungen im Hinblick auf Sorgfaltspflichten in Lieferverträge und andere schriftliche Vereinbarungen aufnehmen
Bestimmungen zu Kinder- und Zwangsarbeit sowie anderen relevanten menschenrechtlichen Risiken in Lieferverträge, Verhaltenskodizes für Lieferanten und andere schriftliche Vereinbarungen aufnehmen. Das Unternehmen sollte klar kommunizieren und gegebenenfalls vertraglich festschreiben, was es von seinen Vertragspartnern erwartet und welche Strafen bei Verstößen vorgesehen sind. Die Leitlinien sollten übersetzt und den Lieferanten und Geschäftspartnern in deren Sprachen zur Verfügung gestellt werden.
Deutlich machen, dass von den Zulieferern erwartet wird, die Unternehmensleitlinien entlang der Lieferkette an vorgelagerte Unternehmen weiterzugeben und ein Kontroll- und Transparenzsystem einzurichten. Im Rahmen eines Lieferantentags können Sorgfaltsanforderungen kommuniziert und vorbildliche Betriebe vorgestellt werden, um Lernprozesse zu fördern.
Zulieferer gegebenenfalls vertraglich verpflichten, unangekündigte Betriebsbesichtigungen zu akzeptieren oder am Kontrollsystem des Unternehmens teilzunehmen, wenn das Risiko von Kinder- oder Zwangsarbeit besteht.
Zulieferer – insbesondere KMU – in der Umsetzung risikobasierter Due Diligence zur Bekämpfung negativer Effekte, vor allem Kinder- und Zwangsarbeit, schulen. Unter anderem bestehen folgende Möglichkeiten: Lieferanten auf dieses Handbuch hinweisen, einen standardisierten Rahmen für Berichte über Risiken und tatsächliche Auswirkungen entwickeln, Beispiele für Leitlinien gegen Kinder- und Zwangsarbeit bereitstellen und die Lieferanten bei der Verbesserung von Altersüberprüfungs- und anderen Bewertungssystemen zur Einhaltung von Vorschriften unterstützen.
Hindernisse bei der Umsetzung von Due-Diligence-Maßnahmen in Zusammenarbeit mit den Zulieferern abbauen, z. B. durch einen höheren Anteil an direkt bezogenem Kakao oder mithilfe nationaler Rückverfolgungssysteme, die bei indirekt bezogenem Kakao die Transparenz verbessern.
Kasten 3. Empfehlungen für KMU
Copy link to Kasten 3. Empfehlungen für KMUKonsultieren Sie bei der Entwicklung von Leitlinien zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten lokale Arbeitgeber- und Branchenverbände sowie Multi-Stakeholder-Initiativen, da diese möglicherweise gute Praktiken empfehlen können. Viele dieser Informationen sind öffentlich verfügbar.
Arbeiten Sie mit ähnlich aufgestellten Unternehmen und anderen Organisationen im Kakaosektor zusammen, die helfen können, Stakeholder vor Ort oder auf internationaler Ebene einzubinden sowie Belegschaft und Lieferanten in Due Diligence zu schulen, insbesondere in Bezug auf das Risiko von Kinder- oder Zwangsarbeit.
Prüfen Sie frei zugängliche Ressourcen, die internationale Organisationen wie die OECD und die ILO oder auch das Kinderhilfswerk (UNICEF) und die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) der Vereinten Nationen über Kinderarbeit und die Möglichkeiten zur Bekämpfung dieser Risiken bereitstellen.
Ernennen Sie eine für Menschenrechte zuständige Person, selbst wenn es sich nicht um eine Vollzeitstelle handelt. Einfachere Hierarchien und die Vermeidung siloartiger Strukturen bergen Vorteile für kleinere Unternehmen. Sie erleichtern insbesondere die funktionsübergreifende Koordinierung und die direkte Einbindung hochrangiger Entscheidungsträger*innen.
Anmerkung
Copy link to Anmerkung← 1. In den OECD-Empfehlungen wird betont, dass die Unternehmen vorrangig dazu verpflichtet sind, die inländischen Rechtsvorschriften der Staaten, in denen sie tätig sind und/oder ihren Sitz haben, einzuhalten.