Bieterabsprachen können viele Formen annehmen. Bieterabsprachen bestehen häufig aus folgenden Strategien: Deckangebote oder Scheinangebote (Abgabe von Angeboten, die der Beschaffer nicht annehmen kann, um den Anschein eines echten Wettbewerbs zu erwecken), Angebotsunterdrückung (Verzicht auf die Abgabe von Angeboten oder Rücknahme von Angeboten, damit ein bestimmtes Unternehmen den Zuschlag erhält), Angebotsrotation (Unternehmen wechseln sich als erfolgreiche Bieterinnen und Bieter ab) oder Marktaufteilung (Aufteilung des Marktes und Vereinbarung, nicht um bestimmte Kunden, Regionen, Ausschreibungen oder Produkte zu konkurrieren). Diese Strategien sind nicht die einzigen und schließen sich nicht gegenseitig aus; sie können zusammen und in beliebiger Kombination angewendet werden.
Bestimmte Angebots- und Nachfragemerkmale können Absprachen begünstigen. So sind beispielsweise eine hohe Marktkonzentration, die Symmetrie der Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmer, ein geringer oder schwieriger Markteintritt und ein geringes Innovationsniveau angebotsseitige Faktoren, die die Bildung von Kartellen zur Bieterabsprache begünstigen können. Zu den nachfrageseitigen begünstigenden Faktoren zählen eine vorhersehbare Nachfrage und wiederholte Ausschreibungen. Beschaffungsbehörden sollten die Merkmale des Marktes, auf dem sie einkaufen, verstehen und besonders wachsam sein, wenn begünstigende Faktoren vorliegen.
Die Risiken von Bieterabsprachen können verringert werden, wenn öffentliche Ausschreibungen sorgfältig gestaltet sind. Der Leitfaden enthält eine Checkliste für die Ausschreibungsgestaltung, in der eine Reihe von Maßnahmen beschrieben wird, die dabei helfen, Beschaffungsverfahren so zu planen und durchzuführen, dass das Risiko von Bieterabsprachen begrenzt wird. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Analyse des Marktes und potenzieller Anbieterinnen und Anbieter, die Festlegung wettbewerbsfördernder Teilnahmebedingungen für Bieterinnen und Bieter und Kriterien für die Auftragsvergabe, der Einsatz elektronischer Beschaffungssysteme sowie der Hinweis an Bieterinnen und Bieter auf das Bestehen und den Umfang von Sanktionen bei Bieterabsprachen.
Die Anzeichen von Bieterabsprachen (sogenannte „Red Flags“) sollten bekannt sein, damit sie erkannt und der Wettbewerbsbehörde gemeldet werden können. Absprachen über Angebote sind schwer aufzudecken, da sie in der Regel geheim ausgehandelt werden. Der Leitfaden enthält eine Liste zur Aufdeckung von Bieterabsprachen, die Warnsignale benennt, um entsprechende Praktiken zu identifizieren und zu melden. Zu diesen Warnsignalen zählen ungewöhnliche Angebots- oder Preismuster sowie verdächtiges Verhalten oder entsprechende Äußerungen von Bieterinnen und Bietern. Es wird empfohlen, bei ernsthaftem Verdacht auf Bieterabsprachen die zuständige Wettbewerbsbehörde zu konsultieren.
Beschaffungsstellen sollten über die wettbewerbsrechtlichen Anforderungen im öffentlichen Beschaffungswesen informiert werden. Schulungsprogramme für ausschreibende Stellen zum Thema Bieterabsprachen und Kartellaufdeckung und Trainings zur Bekämpfung von Bieterabsprachen in Übereinstimmung mit diesem Leitfaden können dabei hilfreich sein.
Bieterabsprachen können mit anderen Straftaten wie Korruption und Betrug einhergehen. Dies erfordert die Aufklärung der Strafverfolgungsbehörden über die jeweiligen Zuständigkeiten und die Förderung einer engen Zusammenarbeit zwischen ihnen.
Wettbewerbsbehörden sollten, im Einklang mit der in der Empfehlung enthaltenen Aufforderung an Wettbewerbsbehörden, formell, informell oder in beiden Formen mit Beschaffungsstellen und anderen öffentlichen Behörden zusammenarbeiten. Dies entspricht der Aufforderung an Wettbewerbsbehörden, „Partnerschaften mit Beschaffungsstellen und anderen einschlägigen Behörden wie Antikorruptions- und Rechnungsprüfungsbehörden sowie gegebenenfalls mit Staatsanwaltschaften einzugehen“. Hervorzuheben ist, dass der Leitfaden einen Abschnitt zur Bedeutung interinstitutioneller Zusammenarbeit enthält, der unter anderem den Austausch von Daten, Informationen und Erfahrungen, die Einrichtung von Arbeitsgruppen, die Ermöglichung von Personalaustausch sowie die Umsetzung nationaler und/oder internationaler Kooperationsinstrumente umfasst.