Das öffentliche Beschaffungswesen nimmt eine strategische Rolle in der Verwaltung ein und stellt eine der Tätigkeiten dar, die am stärksten von Risiken für die Integrität betroffen und daher besonders anfällig sind. Bieterabsprachen untergraben das Preis-Leistungs-Verhältnis bei öffentlichen Ausgaben, schwächen das Vertrauen in öffentliche Einrichtungen und beeinträchtigen die Qualität der öffentlichen Dienstleistungen.
Aufklärungsarbeit und institutionelle Zusammenarbeit können ergänzend zur Strafverfolgung vor Bieterabsprachen schützen, indem das Bewusstsein für Kartellrisiken geschärft und die Aufdeckung verdächtigen Verhaltens ermöglicht wird. In diesem Zusammenhang kann aufgezeigt werden, wie einschlägige Themen wie Kronzeugenregelungen, die Meldung von Missständen, der Ausschluss von Bietern von Vergabeverfahren (Ausschluss) und die Entschädigung von Geschädigten von Kartellen in den nationalen Rechtsrahmen geregelt sind. Durch die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Behörden des öffentlichen Sektors, insbesondere zwischen Beschaffungs- und Wettbewerbsbehörden sowie anderen Strafverfolgungsbehörden, lässt sich dieses Bewusstsein in wirksame Maßnahmen gegen Bieterabsprachen umsetzen.
Öffentliche Einrichtungen und Wettbewerbsbehörden können die Aufklärungsarbeit und die interinstitutionelle Zusammenarbeit im Kampf gegen Bieterabsprachen auf vielfältige Weise steuern. Diese Empfehlungen lassen sich in zwei Kategorien einteilen: 1) Aufdeckung und Verhinderung von Bieterabsprachen, wozu Maßnahmen zur Sensibilisierung, zur Stärkung der institutionellen Zusammenarbeit und zur Förderung der Einhaltung von Vorschriften zur Verhinderung von Bieterabsprachen gehören, und 2) wirksame Rechtsbehelfe gegen Bieterabsprachen, wobei der Schwerpunkt auf gerichtlicher Überprüfung, Schadenersatzklagen und dem Ausschluss von Bietern liegt.