Der öffentliche Sektor stützt sich bei der Beschaffung der benötigten Güter und Dienstleistungen auf wettbewerbliche Vergabeverfahren. Wenn Bieterinnen und Bieter ihre Angebote eigenständig und im Wettbewerb miteinander erstellen, gewährleisten die Ergebnisse der Ausschreibungen ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Wenn Unternehmen sich absprechen, um Preise zu erhöhen oder die Qualität ihrer Angebote zu senken (Bieterabsprachen), beeinträchtigen sie die Qualität öffentlicher Dienstleistungen, verschwenden öffentliche Gelder und untergraben das Vertrauen in den öffentlichen Sektor.
Die OECD hat eine Empfehlung zur Bekämpfung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen [OECD-LEGAL-0396] verabschiedet, um den Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu fördern, das Risiko von Bieterabsprachen zu verringern und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu unterstützen. Der Empfehlung liegen Leitlinien bei, die Beschaffungs- und Wettbewerbsbehörden dabei unterstützen, Bieterabsprachen zu verhindern und aufzudecken. Die Leitlinien enthalten allgemeine, nicht erschöpfende Grundsätze, die an jeden Beschaffungsprozess angepasst werden können. Sie enthalten zwei Checklisten:
eine Checkliste für die Ausschreibungsgestaltung, die vorgeschlagene Maßnahmen enthält, mit denen sich das Risiko von Bieterabsprachen begrenzen lässt;
eine Checkliste zur Aufdeckung von Bieterabsprachen, in der Warnsignale aufgeführt sind, die bei der Identifizierung von Bieterabsprachen helfen sollen.
Die OECD arbeitet seit Langem mit öffentlichen Stellen zusammen, um die Aufdeckung, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung von Bieterabsprachen zu fördern und zu erleichtern. Im Jahr 2024 leiteten sechs Mitgliedstaaten der EU gemeinsam mit der OECD ein Projekt ein, um die Prävention und Aufdeckung von Bieterabsprachen zu verbessern. Das Projekt, das über das EU-Instrument für technische Unterstützung finanziert wird, wird von der OECD in Abstimmung mit der Taskforce „Reformen und Investitionen“ (SG REFORM) und der Generaldirektion Wettbewerb (GD COMP) der Europäischen Kommission durchgeführt. Es umfasst Workshops, Schulungsmaterialien und die in diesem Bericht enthaltenen Analysen. Der Bericht soll auch über die Projektlaufzeit und die bereits geschulten Zielgruppen hinaus von Nutzen sein.
Die Umsetzung der in diesem Bericht dargelegten bewährten Verfahren und die stärkere Sensibilisierung für die Risiken, Kosten und Sanktionen von Bieterabsprachen tragen – ebenso wie die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts durch die nationalen Wettbewerbsbehörden und die GD COMP – zu einer umfassenden Strategie zur Eindämmung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen bei. Durch die gezielte Förderung des Wettbewerbs in Ausschreibungsverfahren trägt das Projekt zum effizienten Einsatz öffentlicher Mittel, zur Verwirklichung der Ziele der nationalen Aufbau- und Resilienzpläne sowie zu den übergeordneten Prioritäten der EU bei.