Diese Ausgabe der Reihe Pensions at a Glance bietet einen Überblick über die zwischen September 2023 und September 2025 von den OECD-Ländern gesetzlich beschlossenen Rentenmaßnahmen. Sie enthält eine Erörterung der jüngsten demografischen Trends und Projektionen über die Bevölkerungsalterung sowie eine Zusammenfassung der Zu- und Abschläge in den Rentensystemen, der Möglichkeiten, Rente und Erwerbstätigkeit zu kombinieren sowie des gesetzlichen Renteneintrittsalters in den OECD-Ländern. Das Sonderkapitel befasst sich eingehend mit den Unterschieden zwischen dem Rentenniveau von Männern und Frauen. Wie frühere Ausgaben auch enthält die Studie eine umfassende Auswahl rentenpolitischer Indikatoren für OECD- und G20-Länder.
Renten auf einen Blick 2025 (Auszugsweise Übersetzung)
Zusammenfassung
Copy link to ZusammenfassungAlterung der Bevölkerung
Copy link to Alterung der BevölkerungDie Alterung der Bevölkerung wird in den nächsten 25 Jahren rasch voranschreiten. Im OECD-Durchschnitt wird die Zahl der ab 65-Jährigen pro 100 Personen der Altersgruppe 20–64 Jahre von 33 im Jahr 2025 auf 52 im Jahr 2050 ansteigen. Im Jahr 2000 hatte sie noch bei 22 gelegen. Der projizierte Anstieg ist in Korea mit fast 50 Prozentpunkten und in Griechenland, Italien, Polen, der Slowakischen Republik und Spanien mit über 25 Prozentpunkten besonders stark.
Die Geburtenziffern gehen in vielen Ländern weiter zurück, und die Entwicklung der zusammengefassten Geburtenziffer wurde in früheren Bevölkerungsprojektionen systematisch überschätzt. Die Coronapandemie hat keinen Einfluss auf die langfristigen Projektionen der Lebenserwartung im Alter von 65 Jahren.
Wichtige rentenpolitische Maßnahmen der letzten zwei Jahre in den OECD-Ländern
Copy link to Wichtige rentenpolitische Maßnahmen der letzten zwei Jahre in den OECD-LändernIn Slowenien und Tschechien wurde das gesetzliche Renteneintrittsalter von 65 auf 67 Jahre angehoben, wobei der Zielwert bis 2035 bzw. 2056 erreicht werden soll. In Slowenien wird das abschlagsfreie Renteneintrittsalter bei 40 Beitragsjahren ebenfalls von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Darüber hinaus hat die Slowakische Republik die Voraussetzungen für die Frühverrentung an die Lebenserwartung gekoppelt.
Das durchschnittliche Regelrentenalter wird sich in den OECD-Ländern von 64,7 Jahren bei den Männern und 63,9 Jahren bei den Frauen, die 2024 in den Ruhestand gegangen sind, auf 66,4 bzw. 65,9 Jahre bei Männern und Frauen, die 2024 ins Erwerbsleben eingetreten sind, erhöhen. Das Regelrentenalter wird auf der Grundlage der derzeitigen Gesetzgebung in über der Hälfte der OECD-Länder steigen. Das künftige Regelrentenalter reicht von 62 Jahren in Kolumbien (für Männer, 57 Jahre für Frauen), Luxemburg und Slowenien bis zu mindestens 70 Jahren in Dänemark, Estland, Italien, den Niederlanden und Schweden.
Chile hat sein Rentensystem grundlegend reformiert und dabei sowohl die verdienstabhängigen Renten als auch die soziale Absicherung für Geringverdienende verbessert. Mexiko hat einen hohen verdienstabhängigen Zuschlag im gesetzlichen System eingeführt und damit die verdienstabhängige Rente grundlegend verändert. Der Zuschlag garantiert, dass Rentner*innen 100 % ihres letzten Monatslohns erhalten – bis zum durchschnittlichen Monatslohn der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, und sogar nach nur 20 Beitragsjahren. Beide Länder haben Maßnahmen ergriffen, um die Renten von Frauen zu erhöhen.
Chile hat die Sozialleistungen deutlich erhöht. Korea hat die Anrechnung von Kindererziehungszeiten für Eltern ausgeweitet, wodurch sich ihre Renten deutlich erhöhen werden.
Slowenien hat eine umfassende Rentenreform verabschiedet, die sowohl die finanzielle Tragfähigkeit als auch die Gerechtigkeit des Systems verbessern wird. Neben der Anhebung des Rentenalters wurde der Berücksichtigungszeitraum für die Berechnung der Rentenleistungen von den besten 24 auf die besten 35 Jahre ausgedehnt, der Steigerungssatz wurde angehoben und die Indexierung der laufenden Rentenzahlungen wurde gesenkt.
Um die finanzielle Tragfähigkeit der Renten zu verbessern, haben Irland und Korea die Pflichtbeitragssätze angehoben, Japan hat die Beitragsbemessungsgrenze angehoben, und Tschechien hat das künftige Leistungsniveau gesenkt.
Irland hat die automatische Mitgliedschaft in der betrieblichen Altersvorsorge eingeführt, während Litauen diese abgeschafft hat.
Im Durchschnitt der OECD-Länder werden Durchschnittsverdienende mit vollständiger Erwerbsbiografie, die jetzt in den Arbeitsmarkt eintreten, eine Nettorente in Höhe von 63 % des Nettolohns erhalten. In Estland, Irland, Korea und Litauen liegen die künftigen Nettoersatzquoten unter 40 %. Die künftige Nettoersatzquote von Arbeitskräften mit vollständiger Erwerbsbiografie, die die Hälfte des Durchschnittslohns verdienen, ist mit durchschnittlich 76 % höher.
Das Rentengefälle zwischen Männern und Frauen
Copy link to Das Rentengefälle zwischen Männern und FrauenFrauen beziehen im OECD-Durchschnitt rund ein Viertel weniger Rente pro Monat als Männer. Der Abstand zwischen den durchschnittlichen Monatsrenten von Männern und Frauen reicht dabei von weniger als 10 % in Estland, Island, der Slowakischen Republik, Slowenien und Tschechien bis hin zu mehr als 35 % in Mexiko, den Niederlanden, Österreich und dem Vereinigten Königreich; in Japan beträgt die Differenz sogar 47 %.
Die beträchtliche durchschnittliche geschlechtsspezifische Rentenlücke hat sich im OECD-Vergleich von 28 % im Jahr 2007 auf 23 % im Jahr 2024 verringert, und dieser Abwärtstrend wird sich den Projektionen zufolge fortsetzen.
Der Gender Pension Gap ist der Schlüsselindikator für das durchschnittliche Rentengefälle zwischen Männern und Frauen. Er misst jedoch keine Unterschiede zwischen dem Lebensstandard älterer Männer und Frauen, da diese auch auf andere Einkommensquellen, die Haushaltszusammensetzung und die Einkommensaufteilung innerhalb der Haushalte zurückzuführen sind. Tatsächlich besteht in den Ländern keine Korrelation zwischen der geschlechtsspezifischen Rentenlücke und den geschlechtsspezifischen Unterschieden beim durchschnittlichen verfügbaren Haushaltseinkommen der ab 66-Jährigen.
Die wesentliche Determinante für den Gender Pension Gap sind die geschlechtsspezifischen Unterschiede beim Lebensarbeitsverdienst. Geschlechtsspezifische Unterschiede in Bezug auf Beschäftigung, geleistete Arbeitsstunden und Stundenlöhne tragen in ähnlichem Maße (jeweils etwa ein Drittel) zur Genderlücke beim Lebensarbeitsverdienst bei, die im OECD-Durchschnitt 35 % beträgt.
In Costa Rica, Israel, Kolumbien, Polen, Türkiye und Ungarn wird es Frauen immer noch möglich sein, ohne Abschläge früher in Rente zu gehen als Männer, was sich negativ auf ihr Rentenniveau auswirkt. Länder, die die Gleichstellung von Mann und Frau auf dem Arbeitsmarkt fördern und die geschlechtsspezifische Rentenlücke verringern wollen, sollten Frühverrentungsmöglichkeiten für Frauen abschaffen.
In Frankreich, Italien, der Slowakischen Republik, Slowenien und Tschechien können Mütter vier Monate bis vier Jahre früher in Rente gehen als kinderlose Frauen. Die Anrechnung von Sorgearbeitszeiten auf die Rentenansprüche stellt ein wirkungsvolles Instrument dar, um den Effekt von relativ kurzen Unterbrechungen der Erwerbsbiografie – vor allem für Geringverdienende – abzufedern. Die gesetzlichen Renten gleichen im OECD-Durchschnitt etwa die Hälfte des Effekts einer fünfjährigen kindererziehungsbedingten Erwerbsunterbrechung auf die Alterseinkünfte von Müttern von zwei Kindern aus. Neun Länder rechnen allein aufgrund der Geburt eines Kindes Rentenansprüche an oder gewähren Eltern einen Rentenbonus, unabhängig davon, ob die Erwerbstätigkeit unterbrochen wurde.
Die Sicherung des Lebensstandards von Hinterbliebenen nach dem Tod des Partners bzw. der Partnerin ist ein wichtiges Politikziel. Hinterbliebenenrenten verringern die geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke in den gesetzlichen verdienstabhängigen Rentensystemen im Schnitt um rund ein Drittel, da Frauen im Durchschnitt 88 % der Leistungsempfänger*innen ausmachen.
Die effizientesten Maßnahmen zur langfristigen Verringerung des Gender Pension Gap sollten den geschlechtsspezifischen Differenzen bei Beschäftigung, Zahl der geleisteten Arbeitsstunden und Löhnen entgegenwirken. Die ungleiche Verteilung der unbezahlten Sorgearbeit zwischen Männern und Frauen sowie die fortbestehenden Disparitäten bei den Bildungs- und Erwerbsbiografien haben erhebliche Auswirkungen.
Alterssicherungssysteme zielen häufig darauf ab, die Einkommensungleichheit im Alter zu reduzieren. Politikinstrumente, die die Auswirkungen von Arbeitsmarktungleichheiten auf Differenzen bei den Renteneinkommen abmildern, verringern tendenziell auch die geschlechtsspezifische Rentenlücke. Ein hohes Leistungsniveau in der ersten Säule, insbesondere wenn die Leistungen wie in Dänemark, Island und Norwegen bedürftigkeitsgeprüft sind, sowie eine progressive Rentenformel wie in Tschechien reduzieren den Gender Pension Gap erfolgreich.