Die Verbesserung der Situation von Frauen im Alter und ihre gerechte Behandlung stehen im Mittelpunkt der Debatten über Rentenreformen, von Frankreich und Mexiko bis Deutschland und Japan, um nur einige Länder zu nennen. In vielen Ländern sind die Renten von Frauen viel niedriger als die von Männern, und die Altersarmut betrifft Frauen überproportional stark. Die geschlechtsspezifische Rentenlücke ist zwar von 28 % im Jahr 2007 auf 23 % im Jahr 2024 zurückgegangen, im OECD-Durchschnitt erhalten Frauen jedoch immer noch nur 77 Cent pro Euro oder Dollar, den Männer an Rente erhalten.
Die Länder versuchen auf unterschiedliche Weise, die Benachteiligung von Frauen im Ruhestand zu beseitigen. Chile und Mexiko haben beispielsweise in den letzten zwei Jahren umfangreiche Rentenreformen durchgeführt, die in beiden Ländern insbesondere eine Erhöhung der Renten von Frauen umfassen.
In der Vergangenheit wurde häufig darauf zurückgegriffen, Frauen als Ausgleich für die Erziehung von Kindern und die Pflege älterer Angehöriger einen früheren Renteneintritt zu gewähren. Zwar dürften viele Frauen die Möglichkeit eines vorzeitigen Übergangs in den Ruhestand begrüßt haben, doch führte dies angesichts der kürzeren Beitragsdauer auch zu niedrigeren Renten. Inzwischen hat die überwiegende Mehrheit der OECD-Länder das Rentenalter für Männer und Frauen angeglichen oder ist dabei, dies zu tun; nur sechs Länder werden auch in Zukunft unterschiedliche Altersgrenzen beibehalten.
Die meisten OECD-Rentensysteme knüpfen die Rentenleistungen an die von den Arbeitnehmenden im Laufe ihres Lebens geleisteten Beiträge. Ein gemeinsames Merkmal dieser Systeme ist die Anrechnung von sorgearbeitsbedingten Erwerbspausen, was hauptsächlich Frauen betrifft. Solche Anrechnungszeiten tragen wesentlich zur Verringerung der geschlechtsspezifischen Unterschiede bei, vorausgesetzt, die Frauen kehren nach Erwerbsunterbrechungen aufgrund von Mutterschafts- und Elternzeiten in die Vollzeitarbeit zurück.
Tatsache ist jedoch, dass viele Frauen nicht in eine Vollzeitbeschäftigung zurückkehren, sondern nur Teilzeit arbeiten oder ganz aus dem Erwerbsleben ausscheiden. Dies wirkt sich auf den Lebensarbeitsverdienst, die Beiträge und somit auf das Rentenniveau aus. Nimmt man die anhaltenden geschlechtsspezifischen Lohnunterschiede hinzu, die in fast allen OECD-Ländern zu beobachten sind, wird deutlich, dass die Rentensysteme allein, so gut sie auch konzipiert sein mögen, nicht in der Lage sein werden, die Benachteiligung der Frauen im Ruhestand zu beseitigen.
Am dringendsten müssen geschlechtsspezifische Unterschiede auf den Arbeitsmärkten angegangen werden. Die Analyse in diesem Bericht zeigt, dass geschlechtsspezifische Unterschiede bei Beschäftigung, geleisteten Arbeitsstunden und Stundenlöhnen in gleichem Umfang zu den geschlechtsspezifischen Unterschieden bei den Lebenserwerbseinkommen beitragen – jeweils etwa ein Drittel. Diese Lücke im Lebensarbeitsverdienst, die im OECD-Durchschnitt bei 35 % liegt, ist der Hauptgrund für das geschlechtsspezifische Rentengefälle. Deshalb muss sich auch zu Hause etwas ändern: Ohne eine bessere Aufteilung der unbezahlten Arbeit wird es für Frauen schwierig sein, ihre Erwerbstätigkeit zu erhöhen.
Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Rentenpolitik keinen Einfluss auf die geschlechtsspezifische Rentenlücke hat. Da mehr Frauen als Männer auf Grundrenten und Alterssicherungssysteme angewiesen sind, werden sich alle politischen Maßnahmen zur Unterstützung und Umverteilung zugunsten von einkommensschwachen Rentner*innen auch auf die geschlechtsspezifische Rentenlücke auswirken. Der Gender Pension Gap wird durch ein hohes Niveau von bedürftigkeitsgeprüften Leistungen der ersten Säule, wie beispielsweise in Dänemark, Island und Norwegen, sowie eine progressive Rentenformel, wie in Tschechien, reduziert.
Wie bereits erwähnt, trägt die Anrechnung von Sorgearbeitszeiten auch dazu bei, die Rentenansprüche von Frauen zu stabilisieren. Außerdem sind Hinterbliebenenrenten trotz der steigenden Erwerbsbeteiligung von Frauen immer noch sehr wichtig. Sie verringern die geschlechtsspezifische Altersvorsorgelücke in den gesetzlichen verdienstabhängigen Rentensystemen im Schnitt um rund ein Drittel.
In mehreren Ländern gibt es universelle Pauschalrenten, die per Definition keine geschlechtsspezifischen Unterschiede aufweisen, da alle Rentner*innen den gleichen Betrag erhalten. Außerdem sind die gesetzlichen Renten in vielen Ländern so niedrig angesetzt, dass zusätzliche betriebliche und private Renten oder persönliche Ersparnisse erforderlich sind, um einen angemessenen Lebensstandard im Alter zu gewährleisten. Und auch hier sind Frauen benachteiligt. Sie arbeiten seltener in Branchen, die eine gute betriebliche Altersvorsorge bieten. Darüber hinaus werden in arbeitgeberseitigen Altersvorsorgeplänen nur selten Unterbrechungen der Erwerbslaufbahn oder Teilzeit für die Erziehung von Kindern oder die Pflege von älteren Menschen angerechnet. Außerdem haben Frauen aufgrund ihres geringeren Einkommens auch weniger Möglichkeiten zu sparen. Die Niederlande und das Vereinigte Königreich gehören beispielsweise trotz überdurchschnittlicher Grundrentenansprüche zu den Ländern mit den höchsten geschlechtsspezifischen Rentenlücken, die bei über 35 % liegen. Daher müssen die Politikverantwortlichen auch bei der kapitalgedeckten betrieblichen und privaten Altersvorsorge geschlechtsspezifische Unterschiede berücksichtigen. Nur mit einer umfassenden Strategie, die Arbeitsmarkt-, Familien- und Rentenpolitik einbezieht, werden wir die geschlechtsspezifische Rentenlücke endlich schließen können.
Stefano Scarpetta,
Leiter, OECD-Direktion Beschäftigung, Arbeit und Sozialfragen