In Schritt 5 des OECD/FAO-Leitfadens geht es darum, der Öffentlichkeit Bericht über die Maßnahmen des Unternehmens zur Erfüllung der Sorgfaltspflichten zu erstatten.
OECD/FAO‑Unternehmenshandbuch zu Entwaldung und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten
Schritt 5: Über die Due Diligence gegen Entwaldung Bericht erstatten
Copy link to Schritt 5: Über die Due Diligence gegen Entwaldung Bericht erstattenAbstract
Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenBerichten wir darüber, welche Entwaldungsrisiken in unserer Lieferkette festgestellt wurden und welche Maßnahmen wir konkret zu ihrer Minderung durchgeführt haben?
Liefern wir jährlich aktualisierte Informationen über unsere Zusagen zur Vermeidung von Entwaldung und unsere diesbezüglichen Fortschritte?
Sollte die Berichterstattung in einem umfassenden Dokument oder in mehreren thematischen Berichten in Bezug auf die Zusagen unseres Unternehmens oder die betreffenden Rohstoffe erfolgen oder sollten diese Themen im Nachhaltigkeitsbericht unseres Unternehmens behandelt werden?
Haben wir die im OECD/FAO-Leitfaden aufgeführten Empfehlungen für die Berichterstattung berücksichtigt?
Geben wir diese Berichte an externe Stakeholder weiter und bitten wir um offenes Feedback darüber, was gut ist und was verbessert werden kann?
Welchen Beitrag leisten unsere Due-Diligence-Berichte zur Verbesserung unserer Lernkultur und zur besseren Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten bei der Entwaldungsbekämpfung?
Veröffentlichen wir unsere Anstrengungen in Bezug auf die verschiedenen Due-Diligence-Schritte, einschließlich der Zusammenarbeit mit Lieferanten zur Minderung der Entwaldungsrisiken?
Öffentliche Berichterstattung
Copy link to Öffentliche BerichterstattungEs ist wichtig, dass Unternehmen, die mit tatsächlichen oder potenziellen Entwaldungsrisiken konfrontiert sind, öffentlich und regelmäßig über ihre waldbezogenen Due-Diligence-Richtlinien und -Praktiken berichten (gegebenenfalls in einem umfassenderen Rahmen, beispielsweise zu Zielen für entwaldungs- und umwandlungsfreie Lieferketten), wobei Vertraulichkeitsanforderungen und andere Wettbewerbserwägungen gebührend berücksichtigt werden sollten. Diese Berichterstattung kann sowohl qualitative Informationen zur Gestaltung des Due-Diligence-Systems als auch quantitative Informationen zu den Ergebnissen umfassen. Dadurch können betroffene Akteure, Geschäftspartner und Investoren klare, sachlich richtige und zeitnahe Informationen über die tatsächlichen und potenziellen negativen Effekte, die im Rahmen der kontinuierlichen Folgenabschätzung ermittelt werden, sowie über die zur Minderung oder Verhütung dieser Effekte eingeleiteten Schritte erhalten.
Folgende Informationen könnten in den Berichten erfasst werden:
Zusagen des Unternehmens in Bezug auf die Bekämpfung von Entwaldung und Waldschädigung, was nicht nur die Ziele einschließt (keine Entwaldung oder Verringerung des Risikos um einen bestimmten Prozentsatz usw.), sondern auch die vom Unternehmen verwendeten Definitionen der Begriffe „Wald“, „Entwaldung“ und „Waldschädigung“, Stichtage für die Entwaldungsfreiheit sowie die erfassten Rohstoffe und geografischen Gebiete usw.
Prozentsatz des Produktionsvolumens des Unternehmens (vom Unternehmen bewirtschaftete Flächen und von Dritten bezogene Rohstoffe), der als entwaldungsfrei eingestuft wird, bzw. Prozentsatz, für den dies nicht bekannt ist
Zusammenfassungen der gesammelten Daten und Informationen, die die Risikoexposition des Unternehmens, die bei der Umsetzung der einzelnen Ziele und Zusagen erzielten Fortschritte (vorzugsweise mit Zeitreihen, aus denen die von Jahr zu Jahr erzielten Fortschritte ersichtlich sind) sowie alle etwaigen negativen Effekte, die das Unternehmen verursacht oder zu denen es beigetragen haben könnte, beschreiben
Managementsysteme des Unternehmens, einschließlich seiner Sorgfaltsregeln, in denen die für die Erfüllung der Sorgfaltspflichten zuständigen Managementgremien und die im Unternehmen unmittelbar zuständigen Personen festgelegt sind
Systeme zur Risikoanalyse und Risikominderung, die das Unternehmen eingerichtet hat, um Entwaldung zu bekämpfen, einschließlich ihrer Funktionsweise und der vorhandenen Kontrollsysteme, wie etwa Zertifizierung, Rückverfolgbarkeit oder Chain of Custody
Nutzung der erhobenen Informationen, um eine verantwortungsvolle Beschaffung und ein verantwortungsvolles Management zu stärken, Risiken zu mindern, Abhilfe zu schaffen und die Zusagen des Unternehmens zu erfüllen
Zusammenarbeit mit Stakeholdern und Art der Offenlegung von Informationen gegenüber allen Kunden und vor- und nachgelagerten Zulieferern, auch im Kontext der Ermittlung und Steuerung von Entwaldungstreibern
Informationen über die Einhaltung nationaler Gesetzesauflagen und internationaler Standards in Bezug auf Sorgfaltspflichten und Entwaldung
Die Berichterstattung über die Due-Diligence-Maßnahmen und -Ergebnisse des Unternehmens kann in verschiedenen Kontexten und Formaten erfolgen, beispielsweise in Jahresberichten, Nachhaltigkeitsberichten oder speziellen Berichten über die Auswirkungen des Unternehmens auf die Wälder. Berichte können über die Website des Unternehmens, soziale Medien und Treffen mit Stakeholdern, z. B. vor- und nachgelagerten Partnern, öffentlich zugänglich gemacht werden. Die Kommunikation muss in Bezug auf Form (einschließlich Übersetzung in die relevanten Sprachen), Häufigkeit, Barrierefreiheit und Umfang der bereitgestellten Informationen den Auswirkungen und der jeweiligen Zielgruppe angemessen sein. Die gesammelten Informationen können auch über Berichtsrahmen wie die von CDP Forests oder der Global Reporting Initiative (GRI), die Website supply-change.org oder nationale oder internationale Wirtschaftsverbände offengelegt werden.
Die Berichte sollten klare und durchgängig verwendete Kennzahlen enthalten, um beispielsweise das Monitoring und die Analyse auf Lieferketten- oder Länderebene zu erleichtern. Die Unternehmen sollten im Einklang mit dem OECD/FAO-Leitfaden über die Ergebnisse der einzelnen Due-Diligence-Schritte Bericht erstatten. Dies könnte auch die Ausrichtung an Berichtsstandards wie denjenigen der GRI fördern. Im Hinblick auf Schritt 1 könnten die Unternehmen beispielsweise ihre Zusagen in Bezug auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln beschreiben und Links zu diesen Zusagen hinzufügen (sofern diese öffentlich zugänglich sind; falls sie das nicht sind, sollten die Gründe hierfür erläutert werden). Sie könnten auch angeben, auf welcher Ebene der Organisation die einzelnen Zusagen jeweils gebilligt wurden und ob es sich dabei um die höchste Ebene handelt. Außerdem könnten sie berichten, inwieweit die Zusagen für die Tätigkeiten des Unternehmens und seine Geschäftsbeziehungen gelten, und beschreiben, wie die Zusagen gegenüber Mitarbeitenden, Geschäftspartnern und anderen relevanten Akteuren kommuniziert werden. Darüber hinaus sollten die Unternehmen beschreiben, wie sie ihre verschiedenen Zusagen in Bezug auf verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in ihren Tätigkeiten und Geschäftsbeziehungen verankern.
Empfehlungen für KMU
Copy link to Empfehlungen für KMUEmpfehlungen für alle KMU:
Entscheiden Sie, wie und wann Sie mit Ihren Kunden und Geschäftspartnern am ressourceneffizientesten kommunizieren können; dies kann per E-Mail geschehen und durch soziale Medien unterstützt werden.
Berücksichtigen Sie relevante Informationen zu den festgestellten Entwaldungsrisiken und den ergriffenen Gegenmaßnahmen gegebenenfalls in Ihrem Jahresbericht.
Kommunizieren Sie im Einklang mit dem OECD/FAO-Leitfaden und diesem Handbuch über die zur Minderung von Entwaldungsrisiken unternommenen Anstrengungen, wenn Ihr Unternehmen an subnationalen, nationalen oder internationalen Zertifizierungs- oder Waldschutzinitiativen teilnimmt.
Zusätzliche Empfehlungen für im vorgelagerten Bereich tätige KMU:
Veröffentlichen Sie gegebenenfalls in kürzeren Abständen aktualisierte Informationen in Ihren Geschäftsräumen, auf Ihrer Website oder in sozialen Medien.