Bei den mit einem Sternchen (*) gekennzeichneten Definitionen handelt es sich um die von der FAO festgelegten Standarddefinitionen (2018[21]); die anderen Definitionen sind nicht international vereinbart. Obwohl diese Begriffe auch in vielen internationalen und nationalen Rahmenkonzepten und Rechtsvorschriften enthalten sind, werden einige davon, wie z. B. „Wald“, in nationalen Rechtsvorschriften und freiwilligen Standards häufig unterschiedlich definiert. Unternehmen können zwar abweichende Definitionen verwenden, sollten jedoch sicherstellen, dass diese in ihrer Unternehmensstrategie zur Bekämpfung der Entwaldung klar festgelegt werden.
Aufforstung: Die Schaffung von Wald durch das Pflanzen und/oder die direkte Aussaat von Bäumen auf einer Fläche, die bis dahin anders genutzt wurde; impliziert eine Umwandlung der Landnutzung von „Nichtwald“ in „Wald“.
Entwaldung*: Die Umwandlung von Wald in andere Landnutzungsformen unabhängig davon, ob sie vom Menschen verursacht wird oder nicht.
Entwaldungsfrei: Es gibt keine Standarddefinition für diesen Begriff, er bezieht sich jedoch generell auf Rohstoffe oder Produkte bzw. Lieferketten, die in ihrem Herkunftsland keine Entwaldung oder Waldschädigung verursachen oder nicht zu Entwaldung oder Waldschädigung beitragen.
High-Carbon-Stock-Ansatz: Methode, die zu schützende Waldgebiete – d. h. Waldgebiete, die wichtig für lokale Gemeinschaften sind oder einen hohen Kohlenstoffbestand bzw. eine große biologische Vielfalt aufweisen – von geschädigten Flächen unterscheidet, die im Rahmen einer integrierten Flächennutzungsplanung erschlossen werden können.
Hoher Erhaltungswert: Biologischer, ökologischer, sozialer oder kultureller Wert von herausragender oder kritischer Bedeutung.
Indigene Völker*: Bevölkerungsgruppen, die von den Völkern abstammen, die in einem Land oder einem zu diesem Land gehörenden geografischen Gebiet vor dessen Eroberung oder Kolonisierung oder zur Zeit der Festlegung der gegenwärtigen Staatsgrenzen beheimatet waren und die, ungeachtet ihrer Rechtsstellung, ihre traditionellen sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Institutionen zum Teil oder ganz beibehalten haben.
Kontrollpunkte: Unternehmen, die mehr Einblick und größere Einflussmöglichkeiten gegenüber ihren Zulieferern und vorgelagerten Geschäftspartnern haben als Unternehmen, die näher an den Verbrauchenden oder Endnutzenden angesiedelt sind. Sie können folgende Merkmale aufweisen:
Transformationspunkt. Sie befinden sich an zentralen Transformationspunkten in der Lieferkette, an denen die aus der Rückverfolgung oder Chain of Custody gewonnenen Informationen aggregiert werden oder verloren gehen können.
Geringe Zahl. Am betreffenden Punkt der Lieferkette wird die Mehrzahl der Vorleistungen von einer relativ geringen Zahl von Unternehmen verarbeitet bzw. abgefertigt, die sie dann nach unten oder oben in der Lieferkette weitergeben.
Großer Einfluss. Sie befinden sich an Punkten der Lieferketten, an denen besonders großer Einfluss auf Zulieferer und vorgelagerte Akteure ausgeübt werden kann.
Auditpunkt. Sie befinden sich an Punkten der Lieferkette, an denen bereits Auditsysteme oder -programme bestehen, die genutzt werden können, um Doppelarbeit zu vermeiden.
Landschafts- und Gebietsansätze: Die International Union for Conservation of Nature (IUCN) definiert einen landschaftsbezogenen Ansatz als eine Herangehensweise, bei der die Interessen der verschiedenen Stakeholder in einem Landschaftsraum ganzheitlich beurteilt und im Dialog miteinander in Einklang gebracht werden. Der Landschaftsansatz basiert auf einem nachhaltigen Landschaftsmanagement, das den gesamten sozioökonomischen Kontext eines Gebiets berücksichtigt (IUCN NL, o. J.[22]).
Natürliches Ökosystem: Ein Ökosystem, das – in Bezug auf Artenzusammensetzung, Struktur und ökologische Funktion – im Wesentlichen dem Ökosystem ähnelt, das in einem bestimmten Gebiet ohne schwerwiegende menschliche Eingriffe anzutreffen ist oder wäre. Dies umfasst von Menschen bewirtschaftete Ökosysteme, in denen ein Großteil der natürlichen Artenzusammensetzung, Struktur und ökologischen Funktion erhalten ist.
Null-Entwaldung: Situation, in der Rohstoffproduktion, Beschaffung oder Finanzinvestitionen keine Entwaldung verursachen bzw. nicht zu Entwaldung beitragen. Diese Definition bezieht sich auf die Bruttoentwaldung, d. h. jede Umwandlung von Wäldern in andere Landnutzungsformen ohne Berücksichtigung einer etwaigen kompensatorischen Zunahme der Waldbedeckung.
Stichtag: In Rechtsvorschriften oder Standards festgelegtes Datum, ab dem Entwaldung auf den Herkunftsflächen bzw. -parzellen der Rohstoffe oder Produkte nicht mehr zulässig ist, wenn diese den betreffenden Rechtsvorschriften, Standards oder Richtlinien entsprechen sollen.
Umwandlung: Umwidmung eines Waldes oder eines anderen natürlichen Ökosystems zugunsten einer anderen Landnutzung oder tiefgreifende Veränderung der Artenzusammensetzung, Struktur oder Funktion eines natürlichen Ökosystems.
Wald*: Über 0,5 Hektar großes Landgebiet mit Bäumen, die höher als 5 Meter sind und deren Kronen mehr als 10 % der Oberfläche bedecken, bzw. mit Bäumen, die diese Kriterien in Zukunft erfüllen können. Dies umfasst keine Flächen, die vorwiegend für landwirtschaftliche oder städtische Zwecke genutzt werden.
Waldfreundlich: Es gibt keine einheitliche Definition für diesen Begriff. Im Allgemeinen wird er jedoch so verstanden, dass er über die reine Bewältigung des Entwaldungsrisikos in der Lieferkette eines Unternehmens hinaus auch die Erzielung positiver Wirkungen auf die Wälder und die von ihnen abhängigen Arbeitskräfte und Gemeinschaften umfasst.
Waldschädigung: Es gibt keine FAO- oder sonstige Standarddefinition für diesen Begriff; die FAO hält die Länder an, ihn selbst zu definieren. Die im Accountability Framework aufgeführte Definition, die außer für Wald auch für andere natürliche Ökosysteme gilt, lautet folgendermaßen: „Veränderungen innerhalb eines natürlichen Ökosystems, die seine Artenzusammensetzung, Struktur und/oder Funktion signifikant und negativ beeinflussen und die Kapazität dieses Ökosystems, Produkte zu liefern, die biologische Vielfalt zu unterstützen und/oder Ökosystemleistungen zu erbringen, verringern“ (AFi, o. J.[4]).