Im vierten Schritt des OECD/FAO-Leitfadens geht es um die Einrichtung von Systemen, mit denen Due-Diligence-Maßnahmen nachverfolgt und überwacht werden können, um sicherzustellen, dass sie wirksam sind.
OECD/FAO‑Unternehmenshandbuch zu Entwaldung und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten
Schritt 4: Die Due-Diligence-Maßnahmen gegen Entwaldung überprüfen
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Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenFühren wir Due-Diligence-Prüfungen an Schlüsselpunkten der Lieferkette (an sog. Kontrollpunkten) durch?
Werden unsere Due-Diligence-Prüfungen intern oder von externen Prüfer*innen durchgeführt oder lassen wir interne und externe Prüfungen durchführen? Führen wir im Fall von Lücken externe Audits durch, um sicherzustellen, dass die Prüfungen umfassend sind und verschiedenen Entstehungsformen von Entwaldung Rechnung tragen (z. B. durch Beauftragung verschiedener Anbieter usw.)? Wenn ja, überprüfen wir die Unabhängigkeit und Qualität dieser Audits und der durch sie gewonnenen Informationen und lassen wir sie in unsere eigenen risikobasierten Monitoring- und Überprüfungstätigkeiten einfließen?
Welche Rolle kann Technologie bei der Bewertung unserer Due-Diligence-Maßnahmen zur Bekämpfung von Entwaldung spielen?
Gibt es Möglichkeiten, mit anderen zusammenzuarbeiten, um Daten auszutauschen und Kosten zu senken?
Wie reagieren wir auf Beschwerden Dritter über Entwaldungsrisiken?
Wenn wir von Dritten angebotene Rohstoff- oder Produktzertifizierungen nutzen, wissen wir, ob diese Systeme mit dem OECD/FAO-Leitfaden und dem Rahmen für risikobasierte Due Diligence im Einklang stehen? Wenn nicht, welche Schritte können wir ergreifen, um sicherzustellen, dass sie dies tun?
Wie begleiten wir Lieferanten, mit denen wir keinen Vertrag haben, um Veränderungen zu bewirken?
Umsetzung und Wirksamkeit von Due-Diligence-Maßnahmen verfolgen
Copy link to Umsetzung und Wirksamkeit von Due-Diligence-Maßnahmen verfolgenUnternehmen sollten Maßnahmen ergreifen, um zu überprüfen, ob ihre Due-Diligence-Praktiken effektiv sind, d. h., ob Risiken angemessen ermittelt und verhütet und negative Effekte gemindert wurden. Dies umfasst sowohl ein Monitoring der Wirkung, um zu prüfen und zu dokumentieren, inwieweit Maßnahmen durchgeführt, Fortschritte und Ergebnisse erzielt und Vorgaben eingehalten werden, als auch eine Überprüfung der Compliance, der Ergebnisse und/oder der Maßnahmen in Bezug auf eine Zusage, einen Standard oder ein Ziel.
Dieser Vorgang sollte in einem angemessenen Verhältnis zum Risiko stehen, den Kapazitäten verschiedener Unternehmen Rechnung tragen, da solche Verfahren kostspielig sein können, und nötigenfalls in die Formulierung von Empfehlungen zur Verbesserung der Due-Diligence-Praktiken münden.
Das Monitoring der Wirksamkeit der Due Diligence-Vorkehrungen des Unternehmens kann sich auf die in Kapitel 5 aufgeführten Arten und möglichen Quellen von Informationen über Rohstoffe und Produkte sowie Entwaldung stützen. Bei diesem Monitoring sollte Folgendes berücksichtigt werden:
Der Grad der Entwaldung und des Entwaldungsrisikos in den Gebieten, aus denen das Unternehmen Rohstoffe und Produkte bezieht, verändert sich im Lauf der Zeit und muss kontinuierlich überwacht werden. Die in Kasten 2 (zu den Arten und möglichen Quellen von Informationen über Rohstoffe und Produkte) aufgeführten Elemente helfen, Informationen zu den in den Geschäftstätigkeiten und Lieferketten des Unternehmens eingesetzten Produkten und Rohstoffen bereitzustellen.
Die in Kasten 3 aufgeführten Quellen können helfen zu erkennen, ob es während des Monitorings im Beschaffungsgebiet zu Entwaldung kommt: Jede Veränderung der Baumbedeckung in diesem Gebiet stellt eine Warnung dar, bei der bewertet werden muss, inwieweit das Unternehmen verantwortlich ist.
Die Überprüfung der Wirkung des Due-Diligence-Verfahrens des Unternehmens umfasst die Prüfung von Unterlagen und internen Kontrollmechanismen, die Überprüfung anhand von Satellitendaten, Audits durch Dritte,1 Untersuchungen vor Ort sowie Konsultationen mit lokalen Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und staatlichen Stellen. Die Häufigkeit und Intensität der Überprüfungen sollte im Einklang mit Schritt 2 des OECD/FAO-Leitfadens (Risiken erkennen) ebenfalls risikobasiert festgelegt werden.
Die Ergebnisse der Monitoring- und Überprüfungsanstrengungen sollten wieder in die Gestaltung und Funktionsweise des Due-Diligence-Systems einfließen, da es sich bei der Erfüllung der Sorgfaltspflichten um einen dynamischen Prozess handelt. Nachdem das Risiko gemindert oder verhütet wurde, sollte das Unternehmen die Due-Diligence-Anstrengungen fortsetzen, um sicherzustellen, dass das Risiko nicht erneut auftritt und dass keine neuen Risiken entstehen.
Das Unternehmen sollte auch seine eigenen internen Kontrollmechanismen überwachen und sicherstellen, dass sie belastbar sind und wie beabsichtigt wirken. Die Konsultation und Einbeziehung externer Stakeholder, wie beispielsweise indigener Völker, lokaler Gemeinschaften, der Zivilgesellschaft und internationaler Organisationen, kann helfen, Probleme zu erkennen, und ist für die unparteiische und effiziente Überprüfung von Due-Diligence-Prozessen von entscheidender Bedeutung.
Empfehlungen für KMU
Copy link to Empfehlungen für KMUEmpfehlungen für alle KMU:
Finden Sie heraus, welche lokalen NRO, lokalen Gemeinschaften oder internationalen Organisationen in den jeweils betrachteten Rohstoffsektoren Kenntnisse über die landwirtschaftlichen Gemeinden besitzen, von denen die Produkte bezogen werden; sprechen Sie regelmäßig mit ihnen, um die von den Zulieferern bereitgestellten Informationen aus verschiedenen Blickwinkeln zu betrachten.
Richten Sie die Art und Erhebungshäufigkeit der Daten an den Anforderungen Ihrer Kunden oder bestehenden Vorschriften aus. Suchen Sie Möglichkeiten, um Daten verschiedener Kunden zu bündeln oder Technologien zur Effizienzsteigerung und Kostensenkung einzusetzen.
Konsultieren Sie bestehende Plattformen, um zu sehen, ob für Ihre Beschaffungsgebiete Entwaldungswarnungen vorliegen.
Arbeiten Sie gegebenenfalls mit Partnern und Zulieferern zusammen, um gemeinsame Beschwerde- oder Whistleblowersysteme einzuführen. Die Nationalen Kontaktstellen der OECD für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln können in dieser Hinsicht ebenfalls hilfreich sein.
Nutzen Sie gegebenenfalls Instrumente und Indikatoren aus gemeinsamen Brancheninitiativen, Zertifizierungssystemen oder Entwaldungsplattformen, um die Überprüfung Ihrer Due-Diligence-Verfahren zu unterstützen.
Arbeiten Sie mit Unternehmen in ähnlicher Situation und Branchenverbänden zusammen, um mehr Einfluss ausüben zu können, wenn in Ihren Lieferketten Entwaldungsrisiken bestehen bleiben.
Schließen Sie sich mit anderen Zulieferern, Wirtschaftsverbänden und NRO zusammen, wenn Sie alleine nicht genügend Einfluss auf einen Geschäftspartner haben, um Veränderungen herbeizuführen.
Zusätzliche Empfehlungen für im vorgelagerten Bereich tätige KMU:
Stellen Sie sicher, dass Ihre Kunden wissen, wie Sie Informationen überprüfen und sammeln; dies umfasst die Art der gesammelten Daten, die Häufigkeit der Erfassung und die Akteure, mit denen Sie bei der Datenerhebung zusammenarbeiten.
Kommunizieren Sie transparent, welche Informationen Sie nicht haben und warum.
Besprechen Sie mit vorgelagerten Käufern, wie diese Ihre Datenerfassung unterstützen können, und nutzen Sie deren u. U. größere Einflussmöglichkeiten und Kapazitäten.
Stellen Sie fest, welche Waldmonitoringsysteme – seien es solche, die mit lokalen Gemeinschaften arbeiten, oder solche, die auf Fernerkundung basieren – in Ihrem Beschaffungsgebiet bestehen und unterstützen Sie sie.
Anmerkung
Copy link to Anmerkung← 1. Wenn ein Audit als angemessen erachtet wird, sind die Unabhängigkeit und Qualität dieses Audits entscheidend für seine Wirksamkeit. Die Prüfer*innen sollten unabhängig, kompetent und rechenschaftspflichtig sein. Die Unternehmen können in Erwägung ziehen, eine unabhängige Einrichtung heranzuziehen, die dafür zuständig ist, die Prüfer*innen zu akkreditieren, die Audits zu überprüfen, die Auditberichte zu veröffentlichen und die Zulieferer beim Kapazitätsaufbau für die Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen zu unterstützen, und die bei Folgemaßnahmen für Beschwerden betroffener Akteure hilft.