In Schritt 3 des OECD/FAO-Leitfadens geht es darum, auf festgestellte Entwaldungsrisiken zu reagieren. Dies beinhaltet die Berichterstattung an die zuständigen oberen Führungskräfte sowie die Konzipierung und Verabschiedung eines Risikomanagementplans. Dieser Plan sollte geeignete Maßnahmen zur Risikominderung und Risikoprävention umfassen. Die Unternehmen sollten damit sicherstellen, dass Risiken begegnet wird und dass Schritte gegen bereits eingetretene negative Effekte unternommen werden.
OECD/FAO‑Unternehmenshandbuch zu Entwaldung und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten
Schritt 3: Strategie gegen Entwaldung entwerfen und umsetzen
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Abbildung 6. Gestaltung und Umsetzung einer Strategie gegen Entwaldung
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Strategische Fragen für Unternehmen
Copy link to Strategische Fragen für UnternehmenAusarbeitung der Strategie
Haben wir eine Strategie mit klaren Maßnahmen, um auf festgestellte Entwaldungsrisiken zu reagieren? Wie oft müssen wir diese Strategie aktualisieren?
Welche Maßnahmen können wir als Reaktion auf die Risiken und Auswirkungen der Entwaldung sowie auf etwaige neue Rechtsvorschriften ergreifen?
Wie haben wir externe Akteure in die Entwicklung unserer Strategie eingebunden?
Wie stellen wir sicher, dass unsere Strategie aktuell und wirksam ist – z. B. durch einen jährlichen Überprüfungsprozess oder durch eine Zusammenarbeit mit anderen Akteuren in der Branche?
Inwieweit können wir direkt mit Erzeuger*innen zusammenarbeiten? Welche Hilfe und Unterstützung benötigen sie (unter besonderer Beachtung unabhängiger Kleinstbetriebe sowie der Vertragslandwirtschaft)?
Ist uns klar, wann wir Abhilfe schaffen müssen (z. B. wenn wir Verursacher sind)? Haben wir darüber nachgedacht, welche Art von Abhilfemaßnahme wir anbieten können?
Welche Schritte können wir ergreifen, um Innovationen in unseren Plänen zur Risikominderung umzusetzen? Dabei geht es u. a. um die Rolle von Technologien, sektorübergreifende Zusammenarbeit, die Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen auf verschiedenen Stufen der Lieferkette sowie den Dialog mit indigenen Völkern und der lokalen Bevölkerung.
Umsetzung der Strategie
Wer ist in unserem Unternehmen für die Umsetzung der Strategie verantwortlich bzw. rechenschaftspflichtig? Haben wir in jeder Abteilung Mitarbeitende benannt, die auf ihrer Ebene für die Reduzierung der festgestellten Risiken verantwortlich sind? Wie wird das Board über unsere Maßnahmen informiert?
Sind wir vor Ort oder auf regionaler Ebene vertreten, oder müssen wir Dritte beauftragen, Maßnahmen in unserem Namen durchzuführen? Wie häufig berichten die Zuständigen vor Ort über die erzielten Fortschritte?
Welche Schritte können wir unternehmen, um unsere Einflussmöglichkeiten in der Lieferkette insgesamt auszubauen und so das Geschäftsverhalten der Zulieferer zu verändern und den eigentlichen Ursachen der Entwaldung zu begegnen (arbeiten wir beispielsweise mit Regierungen und Organisationen in den Erzeugerländern zusammen, etwa den Nationalen Kontaktstellen der OECD für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und den Länderkontaktstellen der FAO)?
Inwieweit brauchen wir externe Partner, um vor Ort etwas zu bewirken?
Wie werden die Fortschritte und die Wirkung unserer Risikominderungsstrategie gemessen und belohnt?
Risikomanagementplan festlegen und verabschieden
Copy link to Risikomanagementplan festlegen und verabschiedenNachdem das Risiko eines Zusammenhangs zwischen den Geschäftstätigkeiten und Lieferketten des Unternehmens und der Entwaldung bewertet wurde, besteht der nächste Schritt darin, die Schadensursachen auszuschalten bzw. das Risiko zu verringern und künftigen Risiken vorzubeugen. Alle diesbezüglichen Maßnahmen und Verfahren sollten in einem Risikomanagementplan festgelegt werden; für verschiedene Rohstoffe oder Herkunftsgebiete sind u. U. gesonderte Pläne erforderlich.
Kasten 4 nennt mögliche Maßnahmen zur Risikoprävention, die helfen können, das Entwaldungsrisiko in den Geschäftstätigkeiten und Lieferketten des Unternehmens zu bewältigen; Einzelheiten hierzu können Unternehmen dem OECD/FAO-Leitfaden entnehmen.
Kasten 4. Maßnahmen zur Risikoprävention
Copy link to Kasten 4. Maßnahmen zur RisikopräventionWelche Maßnahmen zur Risikoprävention die Unternehmen nutzen können, hängt von ihrer Position in der Lieferkette und ihren Kapazitäten ab; einige der nachstehenden Maßnahmen wenden sich hauptsächlich an Erzeuger, andere an Unternehmen, die ihre Waren direkt von Erzeugern beziehen.
Zur Verbesserung der Transparenz und des Informationsstands bieten sich folgende Maßnahmen an:
Nutzung mehrerer Informationsquellen über die Produkte vorschreiben (Kasten 2 und Kasten 3)
unabhängige Untersuchungen oder Prüfungen der Herkunftsregionen und/oder Geschäftspartner veranlassen
unabhängige Prüfungen des Due-Diligence-Systems des Unternehmens in Auftrag geben
Audits der Due-Diligence-Systeme der Zulieferer durchführen, wobei das Hauptaugenmerk auf ihren Systemen zur Aufdeckung und Beseitigung von Entwaldungsrisiken liegen sollte
Rückverfolgbarkeit bzw. Chain of Custody stärken und mit Kontrollpunkten in wichtigen Rohstofflieferketten zusammenarbeiten
Mitglieder der lokalen Bevölkerung in die Lage versetzen, als „Waldbeobachter*innen“ zu agieren
Zertifizierungssysteme nutzen (wobei genau geprüft werden muss, inwieweit der Waldschutz im gewählten System tatsächlich berücksichtigt wird)
eventuell über Branchenverbände oder öffentlich-private Plattformen Informationen zu Risiken und Risikominderungsstrategien mit anderen Unternehmen austauschen; dies dürfte für KMU von besonderem Nutzen sein
regelmäßig mit den Nationalen Kontaktstellen der OECD für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln kommunizieren
Zu den Maßnahmen zur Verbesserung der Zusammenarbeit mit den Zulieferern zählen Sensibilisierungsmaßnahmen sowie Hilfs- und Anreizangebote, insbesondere für Kleinstbetriebe, vor allem für solche, die von vom Unternehmen beschlossenen oder von staatlicher Seite festgelegten Stichtagen für die Entwaldungsfreiheit betroffen sind:
finanzielle Unterstützung, längerfristige Verträge
verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken
bessere Zahlungsbedingungen
Zugang zu Forst- oder Due-Diligence-Expert*innen
Kapazitätsentwicklung und Schulungen; manchmal sind lokale Nichtregierungs- oder sonstige Organisationen besser in der Lage, diese Art der Unterstützung zu leisten
Im Risikomanagementplan sollte Folgendes festgelegt werden:
Fristen für die Ausarbeitung der umzusetzenden Maßnahmen und Verfahren
zu mobilisierende Ressourcen, etwa finanzielle Mittel (für Reisen, Datenbeschaffung, Rückverfolgungssystem usw.) und personelle Ressourcen (z. B. Forst- und Rechtsexpert*innen)
Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten innerhalb des Unternehmens für die Umsetzung der Risikomanagementmaßnahmen (z. B. Zuständigkeiten innerhalb des Boards für Entwaldungsfragen, Mitwirkung der Beschaffungsteams, Gebietsleiter*innen für als kritisch eingestufte Standorte)
Verfahren für Konsultationen mit betroffenen Akteuren – z. B. Geschäftspartnern, staatlichen Stellen und betroffenen Gemeinden – sowie der Zivilgesellschaft in den Herkunftsländern, um auf Bedenken zu antworten und eine Strategie zur Minderung von Risiken und Nutzung von Chancen zu vereinbaren, die in die Maßnahmen sowie die Strategie des Unternehmens für Entwaldungsfreiheit eingebunden werden kann
Monitoringsysteme zur Bewertung der Umsetzung des Plans und seiner Auswirkungen (einschließlich Zugriff auf öffentlich verfügbare Daten bzw. Daten aus der Satellitenüberwachung von Wäldern und Nutzung von Indikatoren/Datenpunkten, die bei Zulieferern eingeholt werden können) sowie Verfahren für die Berichterstattung an die zuständigen oberen Führungskräfte
Verfahren für den Fall der Nichteinhaltung der Vorgaben durch Zulieferer sowie Follow-up-Pläne, z. B. mit Sensibilisierungsmaßnahmen und Schulungen, um Entwaldung zu entdecken und zu melden
Verfahren zur Unterstützung von Erzeugern, insbesondere Kleinstbetrieben, unter Berücksichtigung von Genderfragen und Aspekten der sozialen Teilhabe
Auf negative Effekte reagieren – Risikomanagementplan umsetzen, Ergebnisse kontrollieren und nachverfolgen
Copy link to Auf negative Effekte reagieren – Risikomanagementplan umsetzen, Ergebnisse kontrollieren und nachverfolgenWie ein Unternehmen auf negative Effekte reagiert, hängt davon ab, ob es sie selbst verursacht, zu ihnen beiträgt oder unmittelbar mit ihnen verbunden ist. Im konkreten Fall der Entwaldung bedeutet dies Folgendes:
Wenn das Unternehmen Entwaldung verursacht hat, sollte es die Tätigkeiten einstellen, die die Entwaldung verursacht haben, weitere mögliche negative Effekte verhindern und Abhilfe für tatsächlich verursachte negative Effekte schaffen. Dies kann zur Folge haben, dass die Tätigkeiten vorübergehend unterbrochen werden – während zugleich messbare Anstrengungen zur Verhinderung künftiger negativer Auswirkungen unternommen werden – oder dass sie dauerhaft eingestellt werden, wenn es nicht möglich ist, die negativen Effekte einzudämmen.
Wenn Bewertungs- und Mapping-Prozesse ergeben, dass das Unternehmen zu Entwaldung beigetragen hat, sollte es aufhören, dies zu tun, Abhilfe für seinen negativen Beitrag schaffen und Möglichkeiten der Einflussnahme auf seine Geschäftspartner nutzen, um verbleibende negative Effekte zu mindern. Dies kann zu einer vorübergehenden Einstellung der Tätigkeiten führen. Zudem sollte das Unternehmen vorbeugende Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass solche negativen Effekte nicht erneut auftreten.
Wenn das Unternehmen zwar nicht selbst zu Entwaldung beigetragen hat, infolge einer Geschäftsbeziehung aber eine unmittelbare Verbindung zwischen seinen Tätigkeiten, Produkten oder Dienstleistungen und einem beobachteten Effekt besteht, sollte es seinen Einfluss geltend machen, um diesen negativen Effekt zu mindern oder zu verhindern, z. B. indem es Änderungen des Investitionsplans einfordert, um sicherzustellen, dass Wälder geschützt und nachhaltige Produktionsverfahren gefördert werden. Dies kann zum Abbruch der Geschäftsbeziehung führen, wenn die Versuche der Risikominderung scheitern oder wenn die Risikominderungsanstrengungen als nicht machbar oder nicht zumutbar erachtet werden.
Kann die Geschäftsbeziehung aufrechterhalten werden und lässt sich nachweisen, dass eine realistische Aussicht auf Besserung besteht oder dass sich die Situation mit der Zeit effektiv verbessert, so ist dies in vielen Fällen einem Abbruch der Geschäftsbeziehung vorzuziehen. Das Unternehmen sollte auch die möglichen negativen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Folgen berücksichtigen, die ein Abbruch der Geschäftsbeziehung hätte. Fällt die Entscheidung für den Abbruch der Geschäftsbeziehung, sollte das Unternehmen dabei verantwortungsvoll vorgehen, indem es beispielsweise zeitnah konstruktive Konsultationen mit den betroffenen Akteuren aufnimmt und, sofern möglich, vertretbare und angemessene Maßnahmen ergreift, um negative Effekte des Abbruchs der Geschäftsbeziehung zu verhindern oder zu mindern.
Bei der Entscheidung über die richtige Reaktion sollten folgende Fragen berücksichtigt werden: Wie schwerwiegend ist der negative Effekt? Inwieweit ist das Unternehmen in der Lage, Einfluss auf den Geschäftspartner oder andere maßgebliche Akteure (z. B. staatliche Stellen) auszuüben? Wie wichtig ist der Geschäftspartner für das Unternehmen? (Falls er sehr wichtig ist, sollte das Unternehmen verstärkt auf Verhaltensänderungen seitens des Geschäftspartners hinwirken, ist er weniger wichtig, kann ein Abbruch der Geschäftsbeziehung die bessere Option sein.) Dem Unternehmen bietet sich je nach seiner Position in der Lieferkette ein breites Spektrum an Maßnahmen, um der Entwaldung und ihren negativen Auswirkungen zu begegnen. Sofern umsetzbar, gehören dazu Maßnahmen, die einen positiven Effekt auf die Wälder und die von ihnen abhängigen Arbeitskräfte und Gemeinden haben. Hierfür wurde der Begriff „forest positive“ bzw. „waldfreundlich“ geprägt.
Auf die Auswirkungen der Entwaldung reagieren und waldfreundliche Ergebnisse fördern
Copy link to Auf die Auswirkungen der Entwaldung reagieren und waldfreundliche Ergebnisse fördernMaßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung von Wäldern
Bereiche innerhalb oder im Umfeld der Lieferketten des Unternehmens ermitteln, von denen künftige Risiken für Wälder ausgehen könnten, und mit den Zulieferern zusammenarbeiten, um vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen; dies könnte z. B. über einen Dialog mit Landwirt*innen geschehen, um zu analysieren, warum es zu Entwaldung kommt und welche Maßnahmen ergriffen werden können, um dies zu verhindern
In Programme investieren, die den Walderhalt und nachhaltige landwirtschaftliche Produktionsmethoden fördern, wie z. B. Agroforstwirtschaft und Zwischenfruchtanbau
Die Wiederherstellung von Waldökosystemen in geschädigten Waldgebieten sowie die Wiederherstellung und nachhaltige Nutzung brachliegender oder geschädigter Flächen fördern
Bewusst bei Zulieferern einkaufen, die selbst waldfreundliche Praktiken einsetzen, indem sie z. B. Wälder erhalten oder wiederaufforsten und gleichzeitig nachhaltige Lebensgrundlagen sichern
Solche Zulieferer durch die Zahlung eines Aufpreises für ihre Waren, den Einkauf größerer Mengen oder durch längerfristige Verträge „belohnen“
Zusammenarbeit mit Landwirt*innen, landwirtschaftlichen Genossenschaften und der lokalen Bevölkerung, um den Erhalt und die Wiederherstellung von Wäldern zu fördern
Explizite Verpflichtungen zur Achtung der Rechte indigener Völker und lokaler Gemeinschaften (vgl. „Anhang B – Zusammenarbeit mit indigenen Völkern“ des OECD/FAO-Leitfadens) eingehen und kommunizieren (OECD/FAO, 2016[1])
Informationen über Landrechte – auch solche, die nur gewohnheitsrechtlich begründet sind – in Gebieten sammeln, in denen das Unternehmen oder seine Zulieferer ihren Tätigkeiten nachgehen bzw. in denen ihre Lieferketten verlaufen, und Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass diese Rechte nicht durch die Tätigkeiten des Unternehmens beeinträchtigt werden
Innovationen und Kapazitätsentwicklung fördern, um die landwirtschaftliche Produktivität zu steigern und die Produktionssysteme zu diversifizieren, z. B. durch Agroforstwirtschaft und Farm-Management-Systeme, und so zur Armutsbekämpfung beizutragen und den Nahrungsbedarf der Bevölkerung zu sichern, ohne Wald in Ackerland umzuwidmen
Landwirtschaftliche Betriebe und insbesondere Kleinstbetriebe bei der Einführung von Agrarinnovationen und nachhaltigen, waldfreundlichen Techniken und Technologien unterstützen, damit die Einkommen steigen, die landwirtschaftlichen Betriebe produktiver und widerstandsfähiger werden und die Wälder erhalten bleiben
Landwirt*innen und landwirtschaftlichen Organisationen (wie Genossenschaften und Bäuerinnenorganisationen) faire Preise für ihre Produkte zahlen, um zur Sicherung auskömmlicher Einkommen beizutragen; dies könnte an Leistungsindikatoren für die Verringerung der Entwaldung und Waldschädigung, die Einführung nachhaltiger Produktionstechniken und die Wiederherstellung von Waldökosystemen geknüpft werden
Initiativen zur Existenzsicherung von Kleinstbetrieben unterstützen, die die Walderhaltung sowie die Resilienz und Teilhabe von Landwirt*innen fördern, z. B. durch langfristige Verträge, verantwortungsvolle Beschaffungspraktiken, die Stärkung von organisatorischen Strukturen wie etwa Genossenschaften, die Einführung von Rückverfolgungssystemen und finanzielle Unterstützung
Lokale Initiativen zur Entwicklung und Umsetzung lokaler Lösungen unter Beteiligung von Landwirt*innen, lokalen Gemeinschaften, indigenen Völkern, Frauen und anderen marginalisierten Gruppen sowie der lokalen Wirtschaft und Verwaltung fördern und unterstützen
Mit den nachgeordneten Gebietskörperschaften zusammenarbeiten, um gemeinsam günstige Rahmenbedingungen für eine entwaldungsfreie Produktion zu fördern, z. B. durch die Klärung und Anerkennung von Landrechten und gezielte Unterstützung durch wissenschaftliche Fachkräfte, die die Landwirt*innen beraten
An Zahlungssystemen für Ökosystemleistungen teilnehmen bzw. solche Systeme entwickeln
Unterstützung landschafts- oder gebietsbezogener Initiativen zur Behebung der eigentlichen Ursachen der Entwaldung
An der Entwicklung waldfreundlicher Strategien für ganze Landschaftsräume oder Verwaltungsgebiete mitwirken; dies kann Maßnahmen für eine verbesserte Flächennutzungsplanung, die Festlegung absoluter Schutzzonen (No-Go-Areas), eine verstärkte Waldüberwachung durch staatliche Stellen und/oder die lokale Bevölkerung, die Unterstützung von Unternehmen bei der Entwaldungsvermeidung und die Pflege von Naturschutzgebieten beinhalten
Die Zusammenarbeit innerhalb des privaten Sektors sowie mit staatlichen Stellen, Gemeinden, indigenen Bevölkerungsgruppen, Geldgebern und Investoren im jeweiligen Landschaftsraum oder Verwaltungsgebiet fördern
Lokale Waldbeobachter*innen und Umweltschützer*innen unterstützen
Initiativen und Akteure unterstützen, die sich für eine bessere Rechtsdurchsetzung einsetzen
Für Verbesserungen des Gesamtumfelds eintreten, u. a. durch Lobbyarbeit; mögliche Ziele sind mehr Transparenz in den Lieferketten, Nachverfolgbarkeit und Monitoringsysteme, Verbesserungen der Governance und der Rechtsdurchsetzung, insbesondere in Bezug auf Menschenrechte und Landrechte, sowie Agrarförderung insgesamt, Infrastruktur und öffentliche Dienstleistungen mit angemessener Unterstützung durch Geber sowie durch nationale und lokale öffentliche Stellen
An der Entwicklung nachhaltiger Finanzierungsmechanismen für Erhaltungs- und Wiederherstellungsinitiativen mitwirken, die positive soziale und ökologische Zusatzeffekte haben, wie z. B. Artenvielfalt, stabilere Lebensgrundlagen und die Achtung der Menschenrechte
Förderung und Unterstützung internationaler Initiativen zur Verringerung der Entwaldung und Ausweitung waldfreundlicher Maßnahmen
Die Entwicklung von „Commodity Roundtables“, Zertifizierungssystemen und anderen Multi-Stakeholder-Initiativen fördern und daran mitwirken
An Brancheninitiativen, Wirtschaftsverbänden und Bündnissen teilnehmen, wenn sich dies anbietet
Die Entwicklung verlässlicher und leicht zugänglicher Datenquellen zu Entwaldungsraten und Entwaldungstreibern sowie zu Best-Practice-Beispielen für waldfreundliche Vorgehensweisen fördern
Die Verbreitung von Informationen und Wissen über internationale Initiativen, Regelungen und Programme fördern, insbesondere Prozesse im Rahmen von REDD+
Empfehlungen für KMU
Copy link to Empfehlungen für KMUEmpfehlungen für alle KMU:
Beauftragen Sie eine Person in Ihrem Unternehmen damit, die Gestaltung und Umsetzung Ihrer Strategie zu leiten und zu entscheiden, wer daran mitwirken soll; stellen Sie sicher, dass die betreffende Person über ausreichende Mittel und Kenntnisse verfügt und genügend Unterstützung erhält.
Nutzen Sie Brancheninitiativen und Verbändenetzwerke, um zu erfahren, wie andere KMU und sonstige Unternehmen Probleme angehen und ob sie ähnliche Ansätze verfolgen, an denen Sie sich bei Ihren Bemühungen orientieren können.
Nehmen Sie Ziele und Vorgaben für die Entwaldungsfreiheit in die Beurteilungs- und Anreizsysteme für die Mitarbeitenden auf, um Veränderungen herbeizuführen.
Stellen Sie sicher, dass die von Ihnen festgestellten Risiken in Verkaufsbedingungen, Beschaffungs- und Vertragspraktiken sowie Vertragsbedingungen berücksichtigt sind.
Ermitteln Sie, welche Mittel zur Umsetzung der in Ihrem Risikomanagementplan vorgesehenen Maßnahmen erforderlich sind.
Lassen Sie Ihren Aktionsplan allen Ihren Zulieferern zukommen und bitten Sie sie, ihn Partnern in der Lieferkette zur Kenntnis zu bringen, mit denen Sie nicht direkt in Kontakt stehen.
Erklären Sie den bei Ihren Priorisierungsbemühungen ermittelten Zulieferern, dass Sie die Zusammenarbeit bei der Reduzierung des Entwaldungsrisikos verstärken müssen.
Zusätzliche Empfehlungen für im vorgelagerten Bereich tätige KMU:
Berücksichtigen Sie in Ihrer Strategie auch Maßnahmen, um die Zusammenarbeit mit Produzenten, landwirtschaftlichen Kleinstbetrieben, indigenen Völkern, der lokalen Bevölkerung oder anderen Akteuren in der Lieferkette auszubauen, und kommunizieren Sie ihre Strategie gegenüber nachgelagerten Unternehmen.
Berücksichtigen Sie Due-Diligence-Anfragen Ihrer Kunden in der Gestaltung Ihrer Strategie.