In diesem Kapitel wird das Gesamtkonzept der risikobasierten Due Diligence vorgestellt, das im OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten dargelegt ist.
OECD/FAO‑Unternehmenshandbuch zu Entwaldung und Sorgfaltspflichten in landwirtschaftlichen Lieferketten
Due Diligence in Agrarlieferketten
Copy link to Due Diligence in AgrarlieferkettenAbstract
Unter „Due Diligence“ wird der Prozess verstanden, über den Unternehmen die tatsächlichen und potenziellen negativen Effekte ihrer eigenen Geschäftstätigkeit, ihrer Lieferketten und ihrer sonstigen Geschäftsbeziehungen ermitteln, verhindern, mindern und darüber Rechenschaft ablegen. Dieser Ansatz wird im OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten (OECD/FAO-Leitfaden) und im sektorübergreifenden Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln empfohlen (OECD, 2018, S. 15[18]). In diesem Kontext ist Due Diligence also ein wesentlicher Bestandteil der Entscheidungsfindung und des Risikomanagements von Unternehmen. Der Due-Diligence-Rahmen des OECD/FAO-Leitfadens kann von allen Unternehmen genutzt werden, die entlang landwirtschaftlicher Lieferketten tätig sind, von der vorgelagerten Produktion bis zum nachgelagerten Einzelhandel.
Der Due-Diligence-Rahmen des OECD/FAO-Leitfadens
Copy link to Der Due-Diligence-Rahmen des OECD/FAO-LeitfadensDer Rahmen für risikobasierte Due Diligence des OECD/FAO-Leitfadens beschreibt die Maßnahmen, die ein Unternehmen ergreifen kann, um Risiken in seiner Geschäftstätigkeit sowie in seinen Lieferketten und Geschäftsbeziehungen zu ermitteln, zu verhindern und zu beseitigen. Abbildung 3 veranschaulicht diesen fünfstufigen Prozess und ergänzt ihn um die „Abhilfe bei negativen Effekten“, die im sektorübergreifenden Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln einen sechsten Schritt darstellt. Der Schutz der Wälder und die Vermeidung von Entwaldung werden im OECD/FAO-Leitfaden mehrfach erwähnt, aber nicht im Detail erörtert. Dieses Handbuch ergänzt den OECD/FAO-Leitfaden, indem es beschreibt, wie risikobasierte Due Diligence genutzt werden kann, um Entwaldungsrisiken in globalen Agrarlieferketten zu ermitteln und zu beseitigen.
Abbildung 3. Der Due-Diligence-Rahmen des OECD/FAO-Leitfadens
Copy link to Abbildung 3. Der Due-Diligence-Rahmen des OECD/FAO-LeitfadensDie Bedeutung von „Risiko“ im Kontext der Sorgfaltspflichten
Viele Unternehmen beziehen den Begriff „Risiko“ in erster Linie auf Risiken, denen das Unternehmen ausgesetzt ist – finanzielles Risiko, Marktrisiko, operationelles Risiko, Reputationsrisiko usw. Im Bereich des verantwortungsvollen unternehmerischen Handelns bezieht sich „Risiko“ auf den Schweregrad und die Wahrscheinlichkeit negativer Effekte für Menschen, Umwelt und Gesellschaft, die von Unternehmen verursacht werden, zu denen sie beitragen oder mit denen sie durch ihre Geschäftstätigkeit und ihre Beschaffungspraktiken direkt verbunden sind. Es handelt sich also um einen nach außen gerichteten Risikoansatz. Entwaldung kann viele Ursachen haben. Faktoren wie Armut, Menschenrechtsverletzungen, die Rechte, Ressourcen und Kapazitäten lokaler Gemeinschaften und indigener Völker, der ungewisse Status von Land- und Waldrechten sowie Korruption und Schwächen bei der Governance- und Rechtsdurchsetzung sind oft die eigentlichen Ursachen von Entwaldungsrisiken.
Die Beteiligung des Unternehmens an negativen Effekten definieren
Ein Unternehmen kann negative Effekte verursachen, zu ihnen beitragen oder über seine Geschäftstätigkeit, Produkte und Dienstleistungen durch eine Geschäftsbeziehung direkt mit ihnen verbunden sein (vgl. Abbildung 4). Es ist wichtig, dass sich die Unternehmen darüber bewusst sind, auf welche Weise sie an Entwaldung oder Entwaldungsrisiken beteiligt sind, damit sie entsprechend reagieren können. Je nachdem, in welcher Form sie an den negativen Effekten beteiligt sind, können sie unmittelbare Abhilfemaßnahmen ergreifen, die betreffenden Aktivitäten einstellen oder deren potenzielle Effekte verhindern oder Einfluss auf die Einheit ausüben, die die Effekte verursacht.
Abbildung 4. Umgang mit negativen Effekten je nach Beteiligung des Unternehmens
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Quelle: Nach OECD (2018[18]), OECD-Leitfaden für die Erfüllung der Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln und OECD/FAO (2016[1]), OECD/FAO-Leitfaden für verantwortungsvolle landwirtschaftliche Lieferketten, Kasten 1.2.
Ein Unternehmen verursacht einen negativen Effekt, wenn die Handlungen des Unternehmens selbst zu diesem Effekt führen. Wenn ein landwirtschaftliches Unternehmen beispielsweise Nutzpflanzen auf Flächen produziert, die von ihm gerodet wurden, wird es als Verursacher dieses Effekts betrachtet. Negative Effekte können auch durch Untätigkeit (Unterlassung) entstehen.
Ein Unternehmen trägt zu einem negativen Effekt bei, wenn seine Aktivitäten in Kombination mit denen anderer Einheiten zu diesem Effekt führen oder wenn das Unternehmen einen negativen Effekt einer anderen Einheit verursacht, erleichtert oder fördert. Der Beitrag muss erheblich sein, d. h., es darf sich nicht um geringfügige oder unerhebliche Beiträge handeln. Ein Agrarunternehmen kann beispielsweise zu einem negativen Effekt beitragen, wenn es eine Konzession für die Errichtung einer Plantage erwirbt, obwohl es weiß, dass für die Erteilung der Konzession Wälder gerodet werden müssen.
Ein Unternehmen ist direkt mit einem negativen Effekt verbunden, wenn dieser Effekt durch eine Geschäftsbeziehung mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten oder seinen Dienstleistungen verbunden ist. Die Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens umfassen Einheiten in der Lieferkette, die direkt mit seiner Geschäftstätigkeit, seinen Produkten und seinen Dienstleistungen verbunden sind. Geschäftsbeziehungen gehen über Beziehungen zu Vertragspartnern, Tier-1-Lieferanten und andere unmittelbare Geschäftsverbindungen hinaus. Sie erstrecken sich beispielsweise auch auf Hersteller, verarbeitende Unternehmen oder Händler in der Lieferkette, von denen das Unternehmen seine Produkte oder Rohstoffe bezieht.