Dieser Abschnitt enthält die wichtigsten Ergebnisse des OECD-Umweltprüfberichts Österreich. Aus ihnen sind 40 Empfehlungen hervorgegangen, die dem Land helfen sollen, bei der Erfüllung seiner Umweltziele und internationalen Verpflichtungen weitere Fortschritte zu machen.
Gesamtbeurteilung und Empfehlungen
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1. Auf dem Weg zum grünen Wandel
Copy link to 1. Auf dem Weg zum grünen Wandel1.1. Umgang mit wesentlichen ökologischen Herausforderungen
Um den sozialen und ökologischen Fortschritt in Österreich trotz haushaltspolitischer Zwänge aufrechtzuerhalten, sind kosteneffizientere Maßnahmen und eine stärkere Governance erforderlich
Die kleine, offene Volkswirtschaft Österreichs zeichnet sich durch eine starke verarbeitende Industrie aus und exportiert hochwertige Güter, ist aber von Importen fossiler Brennstoffe abhängig. Die Bevölkerung des Landes genießt einen verhältnismäßig hohen Lebensstandard und konzentriert sich zunehmend in großen und mittelgroßen Ballungsräumen (OECD, 2024[1]), während die meisten Regionen, die durch Berglandschaften und ausgedehnte Wälder geprägt sind, nach wie vor dünn besiedelt sind.
Nach einem stetigen Wachstum in den 2010er Jahren schrumpfte die Wirtschaft während der COVID-19-Pandemie drastisch und geriet Ende 2022 in eine Rezession. Obwohl 2025 eine Erholung einsetzte, wird das Wachstum voraussichtlich gedämpft bleiben (OECD, 2025[2]). Der Druck auf den Haushalt verschärfte sich 2024 und führte zu einem Plan zur Haushaltskonsolidierung, der auch umweltbezogene Ausgaben betrifft. Dies verdeutlicht die Notwendigkeit, die Effizienz der öffentlichen Ausgaben zu verbessern und private Investitionen durch gut durchdachte Vorschriften und Anreize zu mobilisieren (Abschnitt 1.2).
Zwischen 2010 und 2024 hat Österreich einige Umweltbelastungen vom Wirtschaftswachstum entkoppelt, wobei die schnelleren Rückgänge in den 2020er Jahren zum Teil auf den Wirtschaftsabschwung zurückzuführen sind. Während die Wirtschaft wuchs, gingen die Energieversorgung, die Treibhausgasemissionen und die wichtigsten Luftschadstoffe zurück oder stiegen langsamer als das reale Bruttoinlandsprodukt (BIP) (Abbildung 1). Der inländische Materialverbrauch (Domestic Material Consumption – DMC) war bis vor einigen Jahren eng mit der Wirtschaftsleistung verknüpft, während das Gesamtabfallaufkommen schneller als das BIP anstieg, was die Notwendigkeit der Stärkung der Kreislaufwirtschaft aufzeigte (Abschnitt 2). Der Druck auf die biologische Vielfalt hält an, und Österreich ist in hohem Maße klimabedingten Extremwetterereignissen, insbesondere Überschwemmungen, ausgesetzt.
Österreich verfügt über umfassende Umweltvorschriften und weist eine gute Bilanz bei deren Einhaltung auf. Dank weitverbreiteter und hochwertiger Informationen sind die Österreicher*innen im Allgemeinen gut über Umweltanliegen informiert. Sie unterstützen die Umwelt- und Klimapolitik, wenn auch etwas weniger stark als der EU-Durchschnitt (EK, 2024[3]; EK, 2025[4]). Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird durch die „Sozialpartnerschaft“ des Landes geprägt, die Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Landwirtschaftsverbänden einen formalen Zugang zur Entscheidungsfindung ermöglicht (OECD, 2013[5]). Auch Nichtregierungsorganisationen (NRO) im Umweltbereich werden zurate gezogen. Österreich könnte jedoch die Einbeziehung der Interessenträger in Gesetzgebungsverfahren und Umweltverträglichkeitsprüfungen verbessern (EK, 2025[6]; EK, 2025[7]). Trotz der Fortschritte gibt es nach wie vor Hindernisse für den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten.
Als föderaler Staat mit neun Bundesländern sind die Zuständigkeiten für die Klima- und Umweltpolitik in Österreich auf Bund, Länder und Gemeinden verteilt. Es gibt verschiedene Mechanismen für die horizontale und vertikale Koordinierung, mit denen die Politik im Hinblick auf die Erreichung der Ziele für nachhaltige Entwicklung kohärenter gestaltet werden soll. Allerdings können Regeln zur Beschlussfassung mit qualifizierter Mehrheit bei Klima- und Energiegesetzen zu politischem Stillstand führen. Die Bundesländer haben weitreichende Befugnisse in Bereichen wie Raumplanung, öffentlicher Verkehr, Abfallwirtschaft und Naturschutz. Diese Zuständigkeiten können direkt oder indirekt mit den nationalen Umweltzielen kollidieren und den Gesamtfortschritt bremsen. Unterschiedliche Prioritäten auf Bundes- und Länderebene führen häufig zu Vereinbarungen mit unzureichenden Zielen, unklaren Zuständigkeiten und fehlenden Durchsetzungsmechanismen (APCC, 2025[8]).
Abbildung 1. Die Entkopplung der Umwelt von der Wirtschaftsleistung hat sich in den letzten Jahren beschleunigt
Copy link to Abbildung 1. Die Entkopplung der Umwelt von der Wirtschaftsleistung hat sich in den letzten Jahren beschleunigtBruttoinlandsprodukt und ausgewählte umweltbezogene Indikatoren, Österreich
Anmerkung: DMC = inländischer Materialverbrauch. BIP = Bruttoinlandsprodukt. THG = Treibhausgase. Gesamtabfall: Daten alle zwei Jahre erhoben.
Quelle: IEA (2025), IEA World Energy Statistics and Balances (Datensatz); OECD (2025), OECD Annual National Accounts (Datensatz); OECD (2025), OECD Environment Statistics (Datensatz); Umweltbundesamt (2026), Inventar atmosphärischer Treibhausgas-Emissionen 1990–2024.
Österreich hat sich für das Jahr 2040 ein Klimaneutralitätsziel gesetzt, das jedoch nicht gesetzlich verankert ist und außer Reichweite zu sein scheint
Österreich hat sich verpflichtet, bis 2050 Netto-Null-Emissionen und bis 2040 Klimaneutralität zu erreichen (Abbildung 2), wobei beide Ziele nicht gesetzlich verankert sind. Gemäß der EU-Lastenteilungsverordnung (Effort Sharing Regulation – ESR) muss das Land seine Emissionen bis 2030 um 48 % gegenüber dem Niveau von 2005 senken. Dieses Ziel deckt fast zwei Drittel der Treibhausgasemissionen des Landes ab, die nicht unter das EU-Emissionshandelssystem (EU-EHS) fallen.1 Im nationalen Energie- und Klimaplan (NEKP) von 2024 wird präzisiert, dass das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 auch die ESR-Emissionen umfasst. Dieser Ansatz schließt einen erheblichen Teil der Emissionen aus unter die EHS-Obergrenze fallenden Sektoren mit hohen Schadstoffemissionen aus, was im Widerspruch zum verbindlichen gesamtwirtschaftlichen Netto-Null-Ziel der EU für 2050 steht. Österreichs Ansatz unterscheidet sich auch von den Verpflichtungen einiger Länder wie Finnland, Deutschland und Schweden, die ein Netto-Null-Ziel vor 2050 anstreben. Ohne klare Regeln für die Zuweisung von Emissionsminderungen zwischen den unter das EHS und die ESR fallenden Sektoren wirft dieser partielle Ansatz zur Klimaneutralität Bedenken hinsichtlich der Transparenz auf und birgt zudem das Risiko einer doppelten Anrechnung.
Österreich würde von einem klar formulierten und gesetzlich verankerten Klimaneutralitätsziel profitieren. Ein Entwurf für ein Klimagesetz (der zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts Gegenstand interministerieller Beratungen ist) soll den Rechtsrahmen für die Erreichung der Klimaneutralität, die Anpassung an den Klimawandel und die Kreislaufwirtschaft schaffen. Er entspricht den international bewährten Governance-Verfahren und sieht die Ausarbeitung eines Fahrplans für sektorspezifische Emissionspfade vor. Allerdings konzentriert sich der Entwurf auf die Erfüllung der Verpflichtungen im Rahmen der ESR und lässt wichtige Elemente außer Acht: das Ziel für 2040, jährliche sektorspezifische Ziele, Anpassungsmechanismen und klare Zeitpläne. Diese Mängel wurden bereits im Klimaschutzgesetz von 2011 festgestellt (Schulev-Steindl, Hofer and Franke, 2020[9]). Rechtsverbindliche Ziele sind unerlässlich, um politische Absichten zu verdeutlichen, die Rechenschaftspflicht zu stärken und Investoren Sicherheit zu bieten.
Abbildung 2. Die Treibhausgasemissionen sind zurückgegangen, bleiben aber hinter den Klimazielen zurück
Copy link to Abbildung 2. Die Treibhausgasemissionen sind zurückgegangen, bleiben aber hinter den Klimazielen zurückHistorische und projizierte Treibhausgasemissionen und Ziele
Anmerkung: ESR: Emissionen im Rahmen der EU-Lastenteilungsverordnung (Verordnung (EU) 2023/857). LULUCF: Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft. NEKP: nationaler Energie- und Klimaplan. Verbindliches ESR-Ziel: Ziel für 2030 gemäß der EU-Lastenteilungsverordnung. Verbindliches LULUCF-Ziel: Ziel für 2030 gemäß der LULUCF-Verordnung (Verordnung (EU) 2023/839). Die gestrichelten Linien stellen die nationalen Projektionen bei Umsetzung des NEKP dar. Die gepunkteten Linien dienen der Veranschaulichung und stellen die vorläufigen linearen Zielpfade dar. Das Netto-Null-Ziel für 2050 bedeutet, dass die gesamten Treibhausgasemissionen einschließlich LULUCF bei null liegen sollten. Österreich hat sich für die ESR-Emissionen ein Klimaneutralitätsziel bis 2040 gesetzt. Die Abbildung zeigt zur Veranschaulichung ein Richtziel, das auf der inoffiziellen Annahme basiert, dass die prognostizierte LULUCF-Nettobilanz die verbleibenden ESR-Emissionen im Jahr 2040 ausgleicht.
Quelle: EUA (2025), Member States’ Greenhouse Gas Emission Projections (Datensatz); Umweltbundesamt (2026), Inventar atmosphärischer Treibhausgas-Emissionen 1990–2024.
Während einige Bundesländer Klimaziele beschlossen haben, muss Österreich ihre Rolle bei der Erreichung der nationalen Ziele klären. Ziele auf Bundesebene – ob zur Erfüllung von EU-Vorgaben oder unabhängig davon festgelegt – sind auf subnationaler Ebene rechtlich nicht durchsetzbar. Das System zur Verteilung der Kosten, die durch die Verfehlung des ESR-Ziels für 2030 entstehen, bietet kaum Anreize für Maßnahmen auf Länderebene. Die Bundesländer tragen gemeinsam lediglich 20 % dieser Kosten, wobei der Anteil der einzelnen Bundesländer ausschließlich von der Einwohnerzahl abhängt. Es sind wirksamere Mechanismen erforderlich, um das Engagement auf Länderebene zu stärken, z. B. Transferzahlungen des Bundes (Abschnitt 1.2) und Kosten bei Nichteinhaltung der Vorschriften auf der Grundlage der Klimaleistung (Österreichische Energieagentur/KDZ/WU Wien, 2023[10]; Kletzan-Slamanig et al., 2023[11]).
Damit Österreich seine Klimaziele erreichen kann, müssen die Emissionen schneller reduziert werden. Zwischen 2010 und 2024 sanken die Treibhausgasemissionen (ohne Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft – LULUCF) um 22 %. Dieser Rückgang war in allen Sektoren zu verzeichnen, wenngleich er in der Industrie und im Verkehr – den beiden größten Verbrauchern fossiler Brennstoffe und Emittenten von Treibhausgasen im Land (siehe unten) – langsamer verlief. Der stärkste Rückgang ist seit 2021 zu beobachten (Abbildung 2), was vor allem auf den Wirtschaftsabschwung, den Einfluss geopolitischer Spannungen auf die Energiepreise und mildere Winter zurückzuführen ist (Umweltbundesamt, 2025[12]). Doch auch klimapolitische Maßnahmen wie die Bepreisung von CO2-Emissionen und Subventionen für den Austausch von Heizungsanlagen, öffentliche Verkehrsmittel und Elektrofahrzeuge sind mit ein Grund dafür (Abschnitt 1.2) (Eibinger, Manner and Steininger, 2025[13]; Umweltbundesamt, 2025[14]). Diese Fortschritte reichen jedoch nicht aus, um das ESR-Ziel für 2030 zu erreichen. Dazu müssten die Emissionen ab 2024 um weitere 31 % gesenkt werden – mehr als doppelt so viel wie in den vorangegangenen sechs Jahren (Abbildung 2). Mit Blick auf die Erreichung der Klimaneutralitätsziele für 2040 und 2050 sind ein beschleunigter wirtschaftlicher Wandel und ein erheblicher Ausbau der Kohlenstoffsenken erforderlich (Umweltbundesamt, 2025[12]). Gleichzeitig wird davon ausgegangen, dass das Potenzial der Kohlenstoffsenken im LULUCF-Bereich im Laufe der Zeit abnehmen wird, was eine stärkere Verringerung der Treibhausgasemissionen noch dringlicher macht (Abbildung 2).
Die bestehenden Strategien und die geplanten Maßnahmen im NEKP reichen für die Verwirklichung der ESR- und Klimaneutralitätsziele nicht aus (Abbildung 2). Neue Maßnahmen wie die CO2-Abscheidung und -speicherung und die Abschaffung schädlicher Subventionen (Abschnitt 1.2) könnten bis 2030 zu Emissionsverringerungen von 46 % (gegenüber 2005) führen und damit den Abstand zum Ziel verringern. Mit Blick auf die Umsetzung dieser Maßnahmen bestehen jedoch große Herausforderungen, während schwankende Emissionsreduktionen und klimabedingte Störungen die Verfügbarkeit von LULUCF-Gutschriften für die Einhaltung der Vorschriften verringern könnten. Zudem werden einige NEKP-Maßnahmen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zurückgefahren oder aufgehoben, was die Erreichung des Ziels gefährdet, sofern keine alternativen Maßnahmen ergriffen werden. Sollte das ESR-Ziel für 2030 verfehlt werden, würde Österreich erheblichen haushaltspolitischen Risiken ausgesetzt sein, die mit den hohen Kosten für den Erwerb von Emissionszertifikaten von Ländern verbunden sind, die ihre Ziele übertreffen.
Um seine Ziele zu erreichen, braucht Österreich eine umfassendere, ausgewogene und kosteneffiziente Klimapolitik, die durch erhebliche Investitionen gestützt wird. In Übereinstimmung mit dem EU-Rahmen wendet das Land ein breitgefächertes Maßnahmenbündel zur Verringerung von Treibhausgasemissionen an. Zu den wichtigsten gehören die Einführung einer expliziten Bepreisung von CO2-Emissionen außerhalb des EU-EHS im Jahr 2022 (Abschnitt 1.2) und die Einführung einer obligatorischen Klimafolgenabschätzung (Klimacheck) für alle neuen Gesetze und Vorschriften ab 2026. Der Policy-Mix ist jedoch nach wie vor stark auf direkte Subventionen ausgerichtet (Kletzan-Slamanig, Köppls and Schratzenstaller, 2024[15]), während schädliche Anreize fortbestehen (Abschnitt 1.2). Modellrechnungen deuten darauf hin, dass die rasche Umsetzung einer Mischung aus kohärenten Regulierungsmaßnahmen, Bepreisungsinstrumenten und gezielten Subventionen in Verbindung mit Ausgleichszahlungen für schutzbedürftige Haushalte Österreich auf den richtigen Weg bringen kann, um das Klimaneutralitätsziel für 2040 zu erreichen. Gleichzeitig könnten dadurch das Wirtschaftswachstum gefördert, die Haushaltseinkommen erhöht und die Ungleichheit verringert werden (Kettner et al., 2025[16]).
Österreich ist führend im Bereich erneuerbare Energien, doch administrative Hürden behindern den vollständigen Übergang
Österreich hat bei der Umstellung auf saubere Energie bemerkenswerte Fortschritte gemacht. Im Jahr 2020 wurde die Stromerzeugung aus Kohle schrittweise eingestellt, und im Jahr 2024 stammten 86 % des Stroms aus erneuerbaren Quellen. Das Land strebt an, bis 2030 seine jährliche Netto-Stromversorgung vollständig aus erneuerbaren Quellen zu decken. Solar- und Windenergie haben zwar an Bedeutung gewonnen, doch die Wasserkraft bleibt die wichtigste erneuerbare Energiequelle, und die Regierung plant deren weiteren Ausbau. Dies wirft jedoch Bedenken hinsichtlich der möglichen Auswirkungen auf die aquatischen Ökosysteme und die biologische Vielfalt auf (siehe unten). Insgesamt sind die Treibhausgasemissionen der Energiewirtschaft zwischen 2010 und 2023 um 47 % und damit beträchtlich gesunken. Trotz dieser Fortschritte machen fossile Brennstoffe, die vor allem im Verkehr und in der Industrie eingesetzt werden, immer noch rund 60 % der gesamten Energieversorgung aus. Dies unterstreicht die Notwendigkeit verstärkter nachfrageseitiger Maßnahmen und einer sektoralen Elektrifizierung.
Österreich muss den Anteil der erneuerbaren Energien weiter erhöhen, um die sektorübergreifende Elektrifizierung zu unterstützen. Gleichzeitig müssen die Speicherkapazitäten ausgebaut, das Stromnetz modernisiert und die Verbindungsleitungen verbessert werden (EK, 2025[6]). Österreich hat die Genehmigungsverfahren vereinfacht und die Förderung erneuerbarer Energie kostenwirksamer gestaltet. Allerdings gibt es nach wie vor erhebliche Verzögerungen und administrative Hürden, die zum Teil auf Personalmangel und unterschiedliche Anforderungen an die Bebauung und die Genehmigungen in den einzelnen Bundesländern zurückzuführen sind (IMF, 2024[17]; OECD, 2024[18]). Zum Zeitpunkt der Erstellung des Berichts waren Rechtsvorschriften für erneuerbare Energien in Arbeit, mit denen regulatorische Hindernisse beseitigt und Gebiete zur Förderung erneuerbarer Energien mit vereinfachten Genehmigungsverfahren ausgewiesen werden sollen. Ihre rasche Verabschiedung ist entscheidend für die Erreichung des österreichischen Ziels für Strom aus erneuerbaren Energien bis 2030.
Die Dekarbonisierung der Industrie schreitet langsam voran
Das EU-EHS bietet keine ausreichenden Anreize für die industrielle Dekarbonisierung in Österreich. Die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten (auf EU-Ebene festgelegt) in Verbindung mit Befreiungen und -erstattungen von Energiesteuern schwächt das CO₂-Preissignal in einem Sektor, der mehrere energieintensive Branchen umfasst, erheblich. Das verarbeitende Gewerbe des Landes hat weniger in den Klimaschutz investiert als der EU-Durchschnitt (Eurostat, 2026[19]). Das verarbeitende Gewerbe ist der emissionsintensivste Sektor Österreichs: Im Jahr 2023 entfielen 36 % der inländischen Emissionen darauf. Sie stammten vor allem aus Industrieprozessen und der Verwendung von Erzeugnissen. Die Emissionen aus Industrieprozessen und der Verwendung von Erzeugnissen sind am wenigsten zurückgegangen und liegen weiterhin über dem Niveau von 1990. Ein Großteil der Emissionen entsteht in der Stahlerzeugung, die nach wie vor auf einem äußerst CO2-intensiven Verfahren beruht.
Österreich hat mehrere Maßnahmen zur Dekarbonisierung der Industrie eingeführt, darunter Rechtsvorschriften zur Förderung von Wasserstoff und gezielte Finanzierungsprogramme. In der Wasserstoffstrategie 2022 wird „klimaneutraler“ Wasserstoff als Schlüssellösung für schwer dekarbonisierbare Sektoren wie die Eisen- und Stahlerzeugung hervorgehoben.2 Im Jahr 2024 hat Österreich eine Carbon Management Strategie (CMS) verabschiedet, um die Abscheidung, Nutzung und Speicherung von CO2 in der Industrie zu ermöglichen und das Verbot der geologischen Speicherung aus dem Jahr 2011 aufzuheben. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Berichts waren die entsprechenden Rechtsvorschriften in Vorbereitung. Österreich ist zudem ein führender Innovator bei der Dekarbonisierung der Stahlerzeugung in der EU und liegt bei den diesbezüglichen Patenten an zweiter Stelle nach Deutschland (Somers, 2022[20]). Weitere Unterstützung für CO₂-arme Technologien, nachhaltige Lieferketten und kreislauforientierte Verfahren ist jedoch vonnöten, um die Anwendung der Innovationen in der Industrie sicherzustellen (EK, 2025[6]).
Die Verringerung der Autoabhängigkeit und die Förderung der Elektromobilität sind entscheidend für die Senkung der anhaltend hohen Verkehrsemissionen
Der Verkehr ist die zweitgrößte Emissionsquelle in Österreich: 2024 entfielen 29 % der Gesamtemissionen auf diesen Bereich. Trotz Effizienzsteigerungen trieben Zersiedelung, Autoabhängigkeit, steigende Fahrzeugkilometer und der Kraftstoffabsatz durch Lkw im Transitverkehr die Emissionen über den Großteil der 2010er Jahre nach oben (Umweltbundesamt, 2025[12]). Österreich weist eine hohe Zahl an Pkw-Besitzer*innen auf, wobei der Anteil schwerer, leistungsstarker Fahrzeuge verhältnismäßig hoch ist (Eurostat, 2026[21]). Beträchtliche Steueranreize begünstigen weiterhin die Anschaffung und Nutzung von Autos, während Straßenbenutzungs- und Parkgebühren wenig Anreiz schaffen, das Autofahren einzuschränken (Abschnitt 1.2). Die verkehrsbedingten Emissionen sind seit 2021 zwar zurückgegangen, liegen aber immer noch deutlich über dem Niveau von 1990. Die jüngsten Emissionsrückgänge sind vor allem auf den Rückgang des Straßengüterverkehrs während des Wirtschaftsabschwungs und die Zunahme der Fernarbeit nach der Pandemie zurückzuführen. Maßnahmen wie das KlimaTicket – eine Jahreskarte, mit der man in ganz Österreich nahezu unbegrenzt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren kann –, Förderungen für Elektrofahrzeuge und höhere Beimischungsquoten für Biokraftstoffe waren auch mit ein Grund dafür (Umweltbundesamt, 2025[12]). Auch die Emissionen aus Kraftstoffexporten sind zurückgegangen da die Preisunterschiede zu den Nachbarländern aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung ab 2022 schrumpften (Abschnitt 1.2).
Die Verkehrsinfrastruktur und das öffentliche Verkehrsnetz in Österreich sind gut ausgebaut, allerdings ist die Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr uneinheitlich. Öffentliche Verkehrsmittel werden in Österreich häufiger genutzt als in den meisten anderen EU-Ländern. Der öffentliche Personenverkehr hat seit 2021 aufgrund des Ausbaus des Schienenverkehrs, des KlimaTickets und der gestiegenen Kraftstoffkosten einen Zuwachs verzeichnet (Umweltbundesamt, 2025[14]). Allerdings bestehen große Unterschiede beim Zugang zum öffentlichen Verkehr zwischen städtischen und abgelegenen Gebieten, insbesondere in ländlichen Regionen, wo die Bevölkerung aufgrund des begrenzten Angebots stärker auf Privatfahrzeuge angewiesen ist (OECD, 2024[18]). Die Regierung plant umfangreiche Investitionen in den öffentlichen und nachhaltigen Verkehr sowie in die Elektromobilität, auch um die Anbindung ländlicher Gebiete zu verbessern.
Großzügige Förderungen haben den Verkauf von Elektrofahrzeugen stark angekurbelt, sollten jedoch kosteneffizienter gestaltet werden. Im Jahr 2025 machten Elektrofahrzeuge mehr als 30 % der Neuzulassungen aus (mehr als der EU-Durchschnitt), was zu einer Verringerung der durchschnittlichen CO₂ -Emissionen von Neuwagen führte (EAFO, 2026[22]; Eurostat, 2026[23]). Im Zuge der Haushaltskonsolidierung kürzte die Regierung im Jahr 2025 die Förderungen für Elektrofahrzeuge. Die Gestaltung und Ausrichtung der verbleibenden Förderungen sollten jedoch verbessert werden, um die Kosten zu senken und Regressivität zu vermeiden. Förderungen für Elektrofahrzeuge sollten in erster Linie einkommensschwachen Käufer*innen oder Bewohner*innen dünn besiedelter ländlicher Gebiete zugutekommen, in denen die Bereitstellung öffentlicher Verkehrsdienste wirtschaftlich nicht rentabel ist. Sie sollten schrittweise durch höhere Steuern auf mit fossilen Brennstoffen betriebene Fahrzeuge ersetzt werden (Abschnitt 1.2). Öffentliche Mittel und gezielte Förderungen haben dazu beigetragen, das Ladenetz für Elektrofahrzeuge erheblich zu erweitern. Ein weiterer Ausbau der Schnellladeinfrastruktur, insbesondere in ländlichen Regionen, würde die breitere Nutzung von Elektrofahrzeugen beschleunigen.
Die Heizungseffizienz hat sich verbessert, doch die Gebäudesanierung sollte schneller voranschreiten
Die Treibhausgasemissionen aus der Nutzung fossiler Brennstoffe in Gebäuden sind in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen, nachdem sie die meiste Zeit des vergangenen Jahrzehnts verhältnismäßig stabil geblieben waren. Dies ist auf eine Kombination aus milden Wintern, hohen Erdgaspreisen und Förderungen für den Ersatz von Heizsystemen mit fossilen Brennstoffen durch umweltfreundlichere Systeme zurückzuführen (Umweltbundesamt, 2025[12]). Mehr als zwei Drittel des Energieverbrauchs der Privathaushalte und der entsprechenden CO₂-Emissionen in Österreich entfallen auf die Heizung. Trotz Verbesserungen bei der Energie- und CO2-Intensität der Raumheizung ist die Energieintensität in Österreich immer noch höher als im EU-Durchschnitt und sogar als in einigen kälteren Ländern (Odyssee-Mure, 2026[24]). Das Verbot von mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizkesseln in Neubauten (ab 2024) ist ein Schritt in die richtige Richtung. Biomasse deckt einen großen Teil des Wärmebedarfs. Allerdings setzen holzbasierte Systeme bei der Verbrennung Treibhausgase und Luftschadstoffe frei und können je nach Herkunft der Biomasse zu erheblichen CO₂-Emissionen über den gesamten Lebenszyklus führen (siehe unten). Um der Feinstaubbelastung entgegenzuwirken, sollte das Heizen mit Biomasse in städtischen Gebieten eingeschränkt und auf moderne Systeme in energieeffizienten Gebäuden beschränkt werden.
Wie die meisten EU-Länder steht auch Österreich vor der Herausforderung, energetische Sanierungen zu beschleunigen. Die Sanierungsraten sind niedrig und die umfassenden Renovierungen zurückgegangen (OECD, 2024[18]; Umweltbundesamt, 2025[12]). Es gibt zwar Mindeststandards für die Energieeffizienz von Gebäuden im Einklang mit dem EU-Recht, doch uneinheitliche Bauvorschriften und -standards in den Bundesländern erschweren sowohl Bau- als auch Sanierungsprojekte (EK, 2025[6]). Hohe Anschaffungskosten mit verzögerten Erträgen sowie die komplizierte Koordinierung zwischen den verschiedenen Beteiligten (Eigentümer, Mieter und Eigentümergemeinschaft) erschweren Sanierungen erheblich. Energieeffizienzmaßnahmen in Gebäuden werden durch staatliche Zuschüsse gefördert. Allerdings könnte die Unterstützung wirksamer und gezielter gestaltet werden, indem kosteneffizienteren Maßnahmen und gefährdeten Haushalten Vorrang eingeräumt wird (OECD, 2024[18]). Eine bessere Erfassung von Sanierungsmaßnahmen würde eine optimierte Politikgestaltung und gezieltere Förderungen ermöglichen. Österreich könnte aufbauend auf seinem Gebäude- und Wohnungsregister ein umfassendes Überwachungssystem einrichten.
Die Luftqualität entspricht im Allgemeinen den EU-Anforderungen, wobei es erhebliche lokale Schwankungen gibt
Die Emissionen der wichtigsten Luftschadstoffe sind über die letzten zehn Jahre weiter deutlich gesunken. Österreich hat die in den EU-Rechtsvorschriften für 2020 festgelegten Ziele für alle fünf wichtigen Schadstoffe (Stickstoffoxide, Schwefeloxide, Feinstaub, flüchtige organische Verbindungen ohne Methan und Ammoniak) erreicht oder übertroffen. Das Land ist auf dem besten Weg, die strengeren Ziele für 2030 für alle Schadstoffe außer Ammoniak zu erreichen. Es wird erwartet, dass die konsequente Umsetzung der Ammoniakreduktionsverordnung 2023 zu Fortschritten in der Landwirtschaft – der Hauptquelle von Ammoniakemissionen – führen wird.
Die Luftqualität ist im Allgemeinen gut, aber Verkehr, Heizung und Landwirtschaft sind nach wie vor Hauptverursacher der Luftverschmutzung in städtischen Gebieten und Tälern. Im Jahr 2023 wurden alle EU-Luftqualitätsgrenzwerte eingehalten, allerdings kam es zu Überschreitungen des Ozon-Zielwerts (EUA, 2024[25]). Die Feinstaubkonzentration (PM2,5) entspricht den EU-Normen (25 μg/m³). Zwischen den einzelnen Regionen herrschen große Unterschiede, insgesamt übersteigen die Konzentrationen jedoch nach wie vor die in den Leitlinien der Weltgesundheitsorganisation genannten Werte um das Zweifache (5 μg/m³) (Umweltbundesamt, 2026[26]). Alte mit Biomasse und fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen sind die Hauptverursacher von Feinstaubemissionen. Die Regierung hat umfangreiche Förderungen bereitgestellt, um mit fossilen Brennstoffen betriebene Heizungsanlagen durch klimafreundlichere Alternativen zu ersetzen. Die beschleunigte Elektrifizierung von Gebäuden und Verkehr ist unerlässlich, um die Luftqualität weiter zu verbessern, die Treibhausgasemissionen einzudämmen und positive Nebeneffekte für die Gesundheit zu erzielen.
Umfassende Flächenumwandlung und Bodenversiegelung sind seit Langem bestehende Herausforderungen
Obwohl der Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung3 rückläufig sind, belasten sie die Umwelt dennoch erheblich, tragen zum Verlust der biologischen Vielfalt bei und verschärfen das Hochwasserrisiko und die Hitze in den Städten. Zudem treiben die stark zersiedelten städtischen Gebiete Österreichs die verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen in die Höhe. Nach einer Phase des anhaltenden Wachstums hat sich die jährliche Flächenumwandlungsrate zwischen 2013–2016 und 2022–2025 mehr als halbiert. Sozioökonomische Faktoren trieben diesen Trend in den 2010er Jahren an (Getzner and Kadi, 2019[27]), während der Rückgang in den letzten Jahren u. a. dem Wirtschaftsabschwung geschuldet sein dürfte. Etwa 53 % der genutzten Flächen sind versiegelt (ÖROK, 2025[28]). Wenn der derzeitige Trend anhält, könnte das von der Regierung für 2030 angestrebte Ziel von 2,5 Hektar pro Tag erreicht werden (Abbildung 3). Im Zuge der Verbesserung der Wirtschaftslage könnte die Flächenumwandlung jedoch wieder ansteigen.
Österreichs Ziel für die Flächennutzung ist strenger als in einigen Nachbarländern (Alpenkonvention, 2022[29]), aber es fehlt auf subnationaler Ebene an Konsens und Durchsetzbarkeit. Zwar koordiniert und überwacht die ÖROK seit Langem die Raumplanung, doch die Gemeinden sind für die Planung der Flächennutzung zuständig, und die Bundesländer legen die entsprechenden Rahmenbedingungen fest. Je nach Bundesland sollten differenzierte Ziele für die Flächeninanspruchnahme festgelegt und in deren Gesetzgebung verankert werden, wie auch im jüngsten österreichischen Raumentwicklungskonzept (ÖREK 2030) anerkannt wird.
Abbildung 3. Die jährliche Flächeninanspruchnahme ist zurückgegangen und nähert sich dem Ziel für das Ende des Jahrzehnts
Copy link to Abbildung 3. Die jährliche Flächeninanspruchnahme ist zurückgegangen und nähert sich dem Ziel für das Ende des JahrzehntsZunahme der Flächeninanspruchnahme, Dreijahreszeiträume
Anmerkung: Bis 2021 wurden die Daten zur Flächennutzung und Bodenversiegelung anhand der digitalen Katasterkarte geschätzt. Seit 2022 basieren die Berechnungen auf amtlichen Daten und Fernerkundungsinformationen, die auf Bundes- und Länderebene verfügbar sind. * Projektionen für 2025 nach der alten Methodik.
Quelle: ÖROK (2025), ÖROK Monitoring von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung.
Um die Flächeninanspruchnahme zu verringern, bedarf es einer stärkeren Multi-Level-Governance sowie einer Reform der steuerlichen Anreize und Vorschriften, die nicht nachhaltige Praktiken begünstigen. Die Gemeinden weisen häufig mehr Flächen für die Bebauung aus als tatsächlich benötigt wird, insbesondere für gewerbliche Zwecke. Dadurch sollen Unternehmen und Einwohner*innen angezogen und Steuereinnahmen sowie Transferzahlungen gesteigert werden (Arnold et al., 2023[30]; Jandl et al., 2024[31]). Verbände und Zusammenlegungen von Gemeinden könnten gefördert werden, um diesen Wettbewerb abzuschwächen, während Transferzahlungen des Bundes von Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme abhängig gemacht werden sollten (Jandl et al., 2024[31]; OECD, 2024[18]). Wohnungsbauförderungen tragen ebenfalls zur Bodenversiegelung bei, während Pendlerpauschalen, Sachleistungen in Form von Firmenwagen und Parkplatzvorschriften längere Arbeitswege und letztlich die Zersiedelung begünstigen (Schratzenstaller and Sinabell, 2024[32]) (Abschnitt 1.2).
Österreich könnte wirksamere politische Instrumente einführen, um die Flächenerhaltung zu fördern und die Umwandlung neuer Flächen einzuschränken. Ein positiver Schritt war die Fertigstellung der ersten „bundesweiten Potenzialflächenkarte“ 2025, die nicht entsprechend dem Standortpotenzial genutzte Brachflächen für die Sanierung aufzeigt. Alle Bundesländer haben Raumplanungsmaßnahmen und Bauvorschriften eingeführt, um die Verdichtung, die Sanierung von Brachflächen und die Nutzung leerstehender Standorte zu fördern. Allerdings unterscheiden sich diese Maßnahmen in ihrer Ausgestaltung und Durchsetzbarkeit erheblich, und ihre Wirksamkeit ist unklar (Arnold et al., 2023[30]). Steuerliche Instrumente spielen eine begrenzte Rolle (Arnold et al., 2023[30]). Die Grundsteuern sind niedrig und basieren auf veralteten Grundstückswerten (OECD, 2024[18]). Auch andere Mechanismen könnten in Betracht gezogen werden, wie Gebühren für die Infrastrukturentwicklung, handelbare Bebauungsrechte und Entschädigungsregelungen für Grundstücke. Gleichzeitig sollten die politischen Entscheidungsträger*innen die Auswirkungen von Maßnahmen zur Verringerung der Flächeninanspruchnahme auf die soziale und territoriale Gerechtigkeit berücksichtigen.
Trotz ausgedehnter Schutzgebiete und umweltfreundlicher Landwirtschaft steht die biologische Vielfalt nach wie vor unter Druck
Österreich zeichnet sich durch eine große Vielfalt an Vegetation, Wildtieren und Ökosystemleistungen aus, doch der Zustand zahlreicher Lebensräume und Arten hat sich weiter verschlechtert. Wälder und Agrarlandschaften sind die wichtigsten Ökosysteme des Landes. Trotz kontinuierlicher Erhaltungs- und Wiederherstellungsbemühungen befanden sich 2013‑2018 (letzter Bewertungszeitraum) etwa 68 % der Lebensräume und 75 % der Arten, die als naturschutzrelevant in der EU gelten,4 in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand (Abbildung 4, Diagramm A). Hydrologische Veränderungen, Land- und Forstwirtschaft, Landschaftszerstückelung und Bodenversiegelung sind die größten Belastungsfaktoren für die biologische Vielfalt in Österreich, wobei der Klimawandel diese Auswirkungen noch verstärkt (BMK, 2022[33]). Ferner ist in Österreich die Wilderei stärker verbreitet als in anderen EU-Ländern (EK, 2025[7]).
Es wurden Anstrengungen unternommen, um den durch die Intensivierung der Landwirtschaft und die Landaufgabe entstandenen Druck auf die Agrarökosysteme zu verringern. Die wirksameren Agrarumweltmaßnahmen und die Ausbreitung des ökologischen Landbaus haben dazu beigetragen, den Rückgang vieler Feldvogelpopulationen seit Mitte der 2010er Jahre zu verlangsamen (Umweltbundesamt, 2025[34]). Österreich hat den höchsten Anteil an ökologisch bewirtschafteten Agrarflächen unter den Mitgliedstaaten der OECD und der EU (27 %). Die ökologischen Verfahren, die der biologischen Vielfalt förderlich sind, sollen künftig weiter ausgebaut werden, u. a. durch strengere Umweltauflagen, Öko-Regelungen und die Zuweisung von 44 % der Mittel für den Strategieplan im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) 2023‑2027 für Landschafts- und Biodiversitätsziele (EK, 2025[35]; EK, 2025[36]).
Die Schutzgebiete haben an Größe zugenommen, doch ihre Wirksamkeit bleibt verbesserungswürdig. Das Netz der Schutzgebiete deckt fast 30 % des Landes ab, somit ist Österreich auf dem besten Weg, das globale Ziel für 2030 zu erreichen (Abbildung 4, Diagramm B). Allerdings stehen weniger als 3 % der Fläche des Landes unter strengem Schutz – gegenüber 10 % gemäß dem Ziel für 2030. Das Natura-2000-Netz, das sich weitgehend mit den auf nationaler Ebene ausgewiesenen Schutzgebieten deckt, ist kleiner als der EU-Durchschnitt (EUA, 2025[37]). Es bestehen nach wie vor Bedenken hinsichtlich der ökologischen Kohärenz, der Repräsentativität, der Vernetzung und der Wirksamkeit des Netzes der Schutzgebiete (EK, 2025[7]). In Österreich gibt es keinen einheitlichen Ansatz für die Festlegung von Erhaltungszielen und ‑maßnahmen für Natura 2000-Gebiete, da der Naturschutz unter die ausschließliche Zuständigkeit der Länder fällt (siehe unten). Darüber hinaus fällt die Wirksamkeit der Verwaltung von Schutzgebieten je nach Region und Art der Gebiete sehr unterschiedlich aus. Die Nationalparks werden im Allgemeinen besser verwaltet und verfügen über aktuellere Managementpläne.
Abbildung 4. Das Netz der Schutzgebiete ist umfangreich, doch Lebensräume und Arten bleiben unter Druck
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Anmerkung: Diagramm A: Prozentsatz der bewerteten Lebensräume und Arten. Diagramm B: CBD: Übereinkommen über die biologische Vielfalt; IUCN: Weltnaturschutzunion.
Quelle: EK (2021), The State of Nature in the EU; EUA (2025), Report on progress and implementation (Article 17 – Habitats Directive); OECD (2025), OECD Environment Statistics (Datensatz).
Der politische Rahmen für die biologische Vielfalt ist robust, aber institutionelle Aufsplitterung, unzureichende Finanzmittel und schädliche Anreize behindern die Umsetzung
Mit der Verabschiedung der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wurde der politische Rahmen für die Erhaltung der biologischen Vielfalt und die nachhaltige Nutzung ihrer Komponenten gestärkt. Das Land erstellt eine Vielzahl von Daten und Indikatoren zur biologischen Vielfalt, doch es besteht Verbesserungsbedarf hinsichtlich ihrer Qualität, Vollständigkeit und Zugänglichkeit. Die Regierung sollte die in der Strategie vorgesehene Einrichtung einer nationalen Informationsplattform zur biologischen Vielfalt mit harmonisierten Daten vorantreiben. Die Arbeiten zur Entwicklung des nationalen Wiederherstellungsplans gemäß der EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur von 2024 sind im Gange. Es bestehen jedoch Bedenken, dass unzureichende interinstitutionelle Koordinierung und finanzielle Mittel die Umsetzung der Verordnung behindern könnten (Österreichischer Biodiversitätsrat, 2025[38]).
Um die Ziele im Bereich der biologischen Vielfalt zu erreichen, bedarf es wirksamerer institutioneller Regelungen. Die Zuständigkeiten sind fragmentiert: Die biologische Vielfalt ist Sache der Bundesverwaltung, während Naturschutz und Raumplanung unter die Verantwortung der Bundesländer fallen, wobei ihre finanziellen und technischen Kapazitäten sehr unterschiedlich sind. In Österreich fehlt es an nationalen Rechtsvorschriften mit Rahmenbedingungen für den Naturschutz. Trotz Koordinierungsmechanismen führen eigenständige Befugnisse oft zu schwachen Zielen und Umsetzungslücken (Österreichischer Biodiversitätsrat, 2025[38]; Pröbstl, 2025[39]). In der Biodiversitäts‑Strategie Österreich 2030+ wird ein interinstitutioneller Dialog über die Governance im Bereich der biologischen Vielfalt gefordert. Die Einrichtung einer zentralen Stelle zur Koordinierung der Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Harmonisierung der Überwachung und zur Unterstützung der Verwaltung von Schutzgebieten – nach dem Vorbild der ÖROK (siehe oben) oder der Stellen in Frankreich, Deutschland und Spanien – wäre für Österreich von Vorteil. Wie in anderen Bereichen der Umweltpolitik könnte die Bundesregierung den finanziellen Hebel ansetzen, um Maßnahmen auf Länderebene zu fördern (Schratzenstaller and Sinabell, 2024[32]).
Die Mittel für die biologische Vielfalt wurden in den letzten Jahren erheblich aufgestockt, reichen aber nach wie vor nicht aus. Mehr als die Hälfte der gesamten Finanzmittel für die biologische Vielfalt stammt aus der GAP der EU. Die Mittel fließen größtenteils in Agrarumweltmaßnahmen (EK, 2025[7]). Mit der Einrichtung des Biodiversitätsfonds im Jahr 2021 wurde eine seit Langem bestehende Finanzierungslücke geschlossen (Österreichischer Biodiversitätsrat, 2025[38]) und ein stabiler Finanzierungsrahmen geschaffen. Mithilfe zusätzlicher EU-Unterstützung konnte aus dem neuen Fonds die Durchführung mehrerer Erhaltungs- und Wiederherstellungsprojekte finanziert werden. Schätzungen zufolge decken die derzeitigen öffentlichen und privaten Finanzmittel jedoch nur 30 % der Investitionen ab, die für die Erreichung der Ziele Österreichs zum Schutz der biologischen Vielfalt erforderlich sind (EK, 2025[7]). In der Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ wird der finanzielle Bedarf für die Erreichung ihrer Ziele nicht beziffert. Die Ermittlung der Finanzierungsquellen entfällt auf die für die Umsetzung zuständigen Einrichtungen.
Eine Reform schädlicher Subventionen und Anreize sowie der verstärkte Einsatz von Instrumenten mit positiven Auswirkungen auf die biologische Vielfalt würden einen nachhaltigen Umgang mit der biologischen Vielfalt fördern und Finanzmittel mobilisieren. Mehrere Subventionen wirken sich negativ auf die biologische Vielfalt aus, u. a. in den Bereichen Landwirtschaft, Wohnungswesen, Pendlerpauschalen und Firmenwagen (Kletzan-Slamanig et al., 2022[40]; Schratzenstaller and Sinabell, 2024[32]); es sind jedoch umfassendere Informationen erforderlich. Naturbezogene Abgaben (z. B. Jagd, Fischerei, Landschaftsschutz, Baumschutz in Wien) bringen nur geringe Einnahmen. Neben der Anhebung dieser Abgaben besteht Spielraum für die Reform bestehender Instrumente (z. B. Abwassergebühren und Grundsteuern) oder die Einführung neuer Instrumente (z. B. eine Steuer auf Pestizide und Zahlungen für Ökosystemleistungen).
Trotz reichlich vorhandener Wasserressourcen von guter Qualität und eines umfangreichen Dienstleistungsangebots besteht in Österreich ein erheblicher Investitionsbedarf
Süßwasserressourcen sind in Österreich reichlich vorhanden, doch Klimawandel, Bevölkerungswachstum und steigender Bewässerungsbedarf könnten zu lokalem Wasserstress führen. Das Grundwasser, das zur Bewässerung und als Trinkwasser dient, ist ungleichmäßig verteilt (BMLRT, 2021[41]). In weiten Teilen des Landes nimmt die Häufigkeit und Schwere von Dürren zu (OECD, 2025[42]). Unter ungünstigen klimatischen und sozioökonomischen Bedingungen könnten die Grundwasserressourcen bis 2050 um bis zu 23 % zurückgehen. Dies würde in den östlichen Regionen, wo besonders viele bewässerte Ackerflächen liegen, zu Wasserknappheit führen (BMLRT, 2021[41]).
Regionale Dürremanagementpläne in Gebieten, in denen die Grundwasserressourcen unter Druck stehen, könnten dazu beitragen, die Resilienz und Vorsorge zu verbessern (OECD, 2025[42]). Solche Pläne sollten Maßnahmen zur Verbesserung der Wassereffizienz, der Bodenbewirtschaftung und der Wasserrückhaltung Vorrang einräumen und Alternativen zur verstärkten Wasserentnahme bieten. Im Jahr 2023 haben Bund und Länder einen gemeinsamen Fünf-Punkte-Plan zur Sicherung der Trinkwasserversorgung verabschiedet. Maßnahmen gegen Wasserknappheit konzentrieren sich unterdessen auf die Verringerung des Wasserverbrauchs und die Verbesserung der Wasserrückhaltung. Sollten sich diese Maßnahmen als unzureichend erweisen, ist u. a. vorgesehen, mehr Wasser aus der Donau zu entnehmen, was Auswirkungen auf die Ökosysteme und die flussabwärts gelegenen Länder haben könnte und daher sorgfältig geprüft werden sollte (EK, 2025[43]).
Verbesserte Regelungen für die Wasserzuteilung und Überwachung würden dazu beitragen, künftige Herausforderungen im Zusammenhang mit Wasserknappheit zu bewältigen. Es fehlen einheitliche Daten zum Wasserverbrauch in einzelnen Sektoren. Die Wassernutzer benötigen zwar eine Genehmigung, müssen aber keine Gebühren für die Wasserentnahme entrichten. Die regionalen Register für Entnahmegenehmigungen sind oft unvollständig und nicht digitalisiert. Darüber hinaus sind die Messungen begrenzt, und die Genehmigungen haben lange Laufzeiten. Dies erschwert es den Behörden, die Gesamtwasserbilanz zu ermitteln und Genehmigungen auf der Grundlage der Wasserverfügbarkeit zu erteilen oder zu überprüfen (EK, 2025[43]).5 Ein zentrales Register der Wasserentnahmen ist für 2026 geplant – ein begrüßenswerter Schritt. Es sind jedoch weitere Reformen erforderlich, um die Laufzeit von Genehmigungen zu verkürzen, Ausnahmeregelungen abzuschaffen und die Messung des Wasserverbrauchs auszuweiten, insbesondere in von Wasserknappheit bedrohten Regionen.
Die Wasserqualität der österreichischen Gewässer gehört zu den besten in Europa, auch wenn es weiterhin lokale Belastungen durch Landwirtschaft, Industrie und Klimawandel gibt. Die moderne Infrastruktur für die Abwasserbehandlung hat die Verschmutzung durch Punktquellen und kommunales Abwasser auf ein Minimum reduziert. Österreich liegt mit 95 % der Bevölkerung, die an kommunalen Abwasserbehandlungsanlagen angeschlossen sind, auf Platz drei unter den OECD-Mitgliedstaaten (OECD, 2025[44]). Über 95 % der Grundwasserkörper weisen einen guten chemischen Zustand auf, wobei Nitrate und Pestizide die größten Verschmutzungsquellen sind. Dank strengerer Kontrollmaßnahmen sind die Überschreitungen der Nitrat-Grenzwerte im Grundwasser in den letzten zehn Jahren leicht, aber stetig zurückgegangen (BML, 2024[45]). Mit dem GAP-Strategieplan 2023‑2027 wird darauf abgezielt, auf 56 % der Agrarflächen Maßnahmen zum Schutz der Wasserqualität umzusetzen (EK, 2025[35]).
Im Jahr 2021 erreichte nur etwa die Hälfte der Oberflächengewässer des Landes zumindest einen guten ökologischen Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial. Bauliche Veränderungen von Flüssen und Seen zu Zwecken der Energieerzeugung aus Wasserkraft und des Hochwasserschutzes stellen die größte Belastung für Oberflächengewässer dar (EK, 2025[43]). Dank Bundesförderungen für die Renaturierung von Flüssen haben sich die Bedingungen seit 2015 leicht verbessert. Österreich hat außerdem rechtsverbindliche ökologische Mindestabflussstandards für alle Wasserentnahmen, auch für Wasserkraft, festgelegt. Allerdings erfüllen 80 % der Wasserkraftwerke diese nach wie vor nicht (EK, 2025[6]). Die Beschleunigung und Verstärkung der Umsetzung ökologischer Abflussstandards ist im Hinblick auf den geplanten Ausbau der Wasserkraftkapazitäten besonders wichtig.
Österreich muss zusätzliche Finanzmittel mobilisieren, um die wachsenden Herausforderungen in der Wasserwirtschaft zu bewältigen. Dank umfangreicher Investitionen in die Wasserinfrastruktur in den letzten Jahrzehnten ist eine hochwertige Wasserversorgung und Abwasserentsorgung für beinahe die gesamte Bevölkerung gewährleistet. Es sind jedoch weiterhin erhebliche Investitionen erforderlich, um die alternde Infrastruktur zu erhalten und zu modernisieren, die Trinkwasserversorgung sicherzustellen und das Regenwassermanagement zu verbessern (BMLUK, 2025[46]). Da Österreich nur begrenzt in der Lage ist, die öffentlichen Mittel aufzustocken, muss es zusätzliche Finanzmittel mobilisieren, unter anderem durch eine Neugestaltung der Wassertarife. Die Tarife und Kostendeckungsraten sind in den einzelnen Gemeinden sehr unterschiedlich (Kletzan-Slamanig, Kettner-Marx and Sinabell, 2021[47]), wobei die Investitionen häufig durch Transferzahlungen und Darlehen des Bundes oder der Länder unterstützt werden.
Österreich ist gut gerüstet, um den zunehmenden Auswirkungen des Klimawandels zu begegnen, benötigt jedoch stärkere Anreize, um die Anpassung auf lokaler und individueller Ebene voranzutreiben
Österreich ist in erheblichem Maße von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen, die mit hohen wirtschaftlichen Verlusten verbunden sind. Die Temperaturen sind in den letzten vierzig Jahren etwa doppelt so stark angestiegen wie im weltweiten Durchschnitt, mit weitreichenden Folgen (Umweltbundesamt, 2025[34]). Extreme Wetterereignisse – vor allem Überschwemmungen – verursachen jährlich Schäden in Höhe von durchschnittlich etwa 2 Mrd. EUR (0,5 % des BIP von 2020). Diese Kosten werden bis 2030 voraussichtlich um das Dreifache und bis Mitte des Jahrhunderts um das Sechsfache ansteigen (BMK, 2021[48]) und stellen ein zunehmendes Haushaltsrisiko dar (Köppl and Schratzenstaller, 2024[49]).
Österreich hat ein solides System für Hochwasserschutz- und -management eingeführt, das auf einem breiten Konsens beruht. Überschwemmungen sind die größte klimabedingte Gefahr für das Land. Da große Teile des Landes von Bergen und Wäldern bedeckt sind, befinden sich Siedlungen und Infrastruktur meist in den hochwassergefährdeten Flusstälern. Die umfangreichen Investitionen Österreichs in den Hochwasserschutz haben dazu beigetragen, die Schäden durch die jüngsten schweren Überschwemmungen in Grenzen zu halten (Friesenbichler et al., 2024[50]). Neben weiteren Investitionen in die traditionelle Hochwasserschutzinfrastruktur konzentrieren sich die Maßnahmen zunehmend auf naturnahe Lösungen, die Einbeziehung von Hochwasserrisiken in die Raumplanung und die Bauvorschriften sowie auf die Sensibilisierung der Öffentlichkeit (BMLUK, 2025[46]). Es sind jedoch weitere Maßnahmen nötig, um die Bodenversiegelung in hochwassergefährdeten Gebieten einzudämmen (siehe oben).
Österreich hat seine nationale Anpassungsstrategie und seinen Anpassungsplan im Jahr 2012 verabschiedet und zuletzt 2024 aktualisiert. In der Strategie wird die Rolle der lokalen Behörden bei der Umsetzung von Maßnahmen betont und eine stärkere Berücksichtigung der Anpassung auf allen politischen Ebenen und in allen Sektoren gefordert (Umweltbundesamt, 2025[34]). Dies ist notwendig, um Lücken in der rechtlichen Durchsetzbarkeit, der Mittelzuweisung und der langfristigen Planung zu schließen (APCC, 2025[8]).
In Österreich, wie auch in anderen Ländern, sind die lokalen Behörden wesentlich für die Klimaresilienz, doch kleineren Gemeinden fehlt es oft an technischen und finanziellen Ressourcen für die Anpassung (OECD, 2023[51]). Die Bundesregierung unterstützt die Gemeinden durch technische und finanzielle Hilfe, Informationsaustausch und Sensibilisierungsmaßnahmen, wie das Programm „KLAR! Klimawandel-Anpassungsmodellregionen“ und das Kartierungsinstrument CLIMA-MAP. Diese Initiativen sind begrüßenswert und sollten weiter gefördert werden, da der Informationsaustausch entscheidend für die Ausweitung präventiver Anpassungsmaßnahmen durch lokale Behörden und den privaten Sektor ist (OECD, 2023[51]). Die österreichische Bevölkerung scheint besser über die Risiken des Klimawandels informiert zu sein als die europäischen Durchschnittsbürger*innen (EK, 2025[4]).
Dennoch gibt es nach wie vor erhebliche Hindernisse, die präventiven Anpassungsmaßnahmen von lokalen Behörden, Unternehmen und Haushalten im Weg stehen. Die lokalen Behörden werden ermutigt, in Klimaresilienz zu investieren, da der Katastrophenfonds des Bundes nur einen Teil der Schäden am Vermögen von Gemeinden ersetzt. In der Praxis rechnen diese jedoch oft mit zusätzlicher Unterstützung durch den Bund oder die Länder, was den Anreiz für proaktive Anpassungsmaßnahmen schwächt – ein Muster, das in vielen Ländern zu beobachten ist (OECD, 2023[51]). Die Regierung könnte die finanziellen Anreize für lokale Anpassungsmaßnahmen verstärken und sicherstellen, dass Klimarisiken bei der Raumplanung und der Genehmigungserteilung umfassend berücksichtigt werden. Eine Anpassung der Transferzahlungen anhand der Ziele für die Bodenversiegelung und der Anpassungsinvestitionen könnte Maßnahmen auf lokaler Ebene fördern (OECD, 2024[18]). Geringes Risikobewusstsein und hohe Vorlaufkosten begrenzen die Anpassungsbemühungen der Haushalte. Zu den politischen Optionen zählen subventionierte Darlehen, die verpflichtende Offenlegung des Hochwasserrisikos bei Immobilientransaktionen sowie Hochwasser-Gefahrenzonenpläne für Gebäude (OECD, 2024[18]).
Österreich sollte die Inanspruchnahme von Versicherungen ausweiten, um Präventivmaßnahmen zu fördern und die steigenden klimabedingten finanziellen Risiken zu bewältigen. Der Versicherungsschutz gegen Klimarisiken, einschließlich Überschwemmungen, ist nach wie vor gering. Zwischen 1980 und 2024 waren nur 19 % der Katastrophenschäden versichert (EUA, 2025[52]). In Österreich ist die Hochwasserversicherung freiwillig und wird im Rahmen privater Haushaltsversicherungen mit risikobasierten Prämien angeboten. Dies mindert die Bereitschaft zum Abschluss von Versicherungen und zur Durchführung von Präventionsmaßnahmen, da ein angemessener Versicherungsschutz für viele Haushalte zu kostspielig wäre. Außerdem erwarten diese eine gewisse staatliche Unterstützung durch den Katastrophenfonds (OECD, 2024[18]). Ein öffentlich-privates Pflichtversicherungssystem könnte einen deutlich umfassenderen Schutz vor klimabedingten Gefahren bieten und die öffentlichen Finanzen entlasten.
1.2. Verbesserung der Politikkohärenz für den grünen Wandel
Das Bewusstsein für den Zusammenhang zwischen Umwelt und Finanzen hat sich verbessert, doch es bedarf weiterer Anstrengungen, um Entscheidungen auf allen Regierungsebenen auf die Klima- und Umweltziele abzustimmen
Österreich hat durch die Einführung von Verfahren der umweltgerechten Haushaltsplanung große Fortschritte bei der Bewertung der ökologischen Aspekte der Finanzpolitik erzielt. Seit 2025 wird der Bundeshaushalt um eine „Green Budgeting Beilage“ ergänzt, die die Umweltauswirkungen und die damit verbundenen finanziellen Risiken der Haushaltsmaßnahmen aufzeigt. Österreich könnte jedoch die Bewertung der Umweltauswirkungen öffentlicher Ausgaben in allen Zuständigkeitsbereichen verbessern, da die Koordinierungsmechanismen und die Kohärenz der Berichterstattung auf subnationaler Ebene unzureichend sind (OECD, 2024[18]; OECD, 2024[53]). Die Regierung könnte auf ihrer bemerkenswerten Transparenzdatenbank aufbauen, in der Informationen zu direkten Subventionen und steuerlichen Anreizen auf allen Regierungsebenen erfasst werden.
Aktuelle Trends werfen die Frage auf, ob die umweltgerechte Haushaltsplanung die Mittelzuweisung aktiv beeinflusst und die Abstimmung der Finanzpolitik auf die Klimaziele Österreichs verbessert oder ob es in erster Linie als Instrument zur Nachverfolgung dient. Der Anteil der Ausgaben mit positiven (direkten oder indirekten) Auswirkungen auf das Klima ist im Haushalt 2025/26 auf etwa 8 % gesunken (BMF, 2024[54]; BMF, 2025[55]). Das deutet darauf hin, dass die klimabezogenen Ausgaben nicht mit dem allgemeinen Ausgabenwachstum Schritt halten. Unterdessen sind die Fortschritte beim Ausbau umweltbezogener Steuerinstrumente nach der ökosozialen Steuerreform (siehe unten) weiterhin bescheiden. Gleichzeitig hat sich die Abschaffung von Subventionen, die den Klimazielen zuwiderlaufen, als schwierig erwiesen (siehe unten).
Die Bundesregierung könnte die subnationalen Entscheidungsträger*innen dazu anregen, zur Erreichung der nationalen Klima- und Umweltziele beizutragen, indem sie Finanztransfers stärker an bestimmte Ergebnisse knüpft (Kletzan-Slamanig et al., 2023[11]). Die Bundesländer und Gemeinden haben keine Steuerautonomie und sind in hohem Maße von Transferzahlungen des Bundes abhängig, die wenig zielgerichtet sind. Sie bieten kaum Anreize, öffentliche Dienstleistungen zu möglichst niedrigen Kosten anzubieten (OECD, 2024[18]) oder Fortschritte bei den Klima- und Umweltzielen zu erzielen. Die Bundesregierung hat einige Versuche unternommen, Transferzahlungen für subnationale grüne Investitionen bereitzustellen. Diese Transferzahlungen machen jedoch nur einen kleinen Teil der lokalen Einnahmen aus, wobei die Bereitstellung der Mittel nicht an die Leistung geknüpft ist und verfehlte Ziele keine Konsequenzen nach sich ziehen (OECD, 2024[18]).
Grüne Subventionen haben zu Verbesserungen im Umweltbereich beigetragen, müssen jedoch gestrafft und gezielter eingesetzt werden
Direkte Subventionen sind ein zentrales Element der österreichischen Umwelt- und Klimapolitik. Sie nehmen eine wichtigere Rolle ein als in den meisten europäischen Ländern und anderen innenpolitischen Bereichen. Seit Langem werden Subventionen und Transferzahlungen an Haushalte, Unternehmen und Gemeinden bereitgestellt, um umweltbezogene Investitionen anzukurbeln (OECD, 2013[5]). Im Jahr 2022 stiegen die umweltbezogenen Subventionen und Vermögenstransfers auf 1,4 % des BIP – den höchsten Anteil in der EU.6 Mehr als die Hälfte dieser Unterstützung fließt in die Bewirtschaftung der Ressourcen, insbesondere in den Energiebereich (Eurostat, 2025[56]), vorrangig für Klimaschutzmaßnahmen. Andere Bereiche, wie die Kreislaufwirtschaft und die biologische Vielfalt, bleiben im Vergleich unterfinanziert (Kletzan-Slamanig, Köppls and Schratzenstaller, 2024[15]).
Der Bund leistet finanzielle Unterstützung durch verschiedene Maßnahmen, die durch Subventionen der Länder und Gemeinden ergänzt werden. Das wichtigste Instrument ist nach wie vor das Umweltförderungsgesetz (UFG), das seit 1993 die Förderung von Umweltmaßnahmen auf Bundesebene regelt (OECD, 2013[5]). Die Unterstützung für klima- und umweltrelevante Investitionen im Rahmen des UFG erreichte 2024 ihren Höhepunkt: Fast 2 Mrd. EUR an Subventionen mobilisierten 5,3 Mrd. EUR an Investitionen. Dadurch konnten über 1 Mio. Tonnen Treibhausgasemissionen pro Jahr eingespart werden. Beinahe zwei Drittel der Mittel waren für die Energieeffizienz von Gebäuden und umweltfreundlichere Heizsysteme vorgesehen (BMLUK, 2025[57]).
Der zunehmende finanzpolitische Druck hat strukturelle Schwächen im subventionslastigen Ansatz der österreichischen Umwelt- und Klimapolitik offenbart. Es bestehen weiterhin Zweifel an der Kostenwirksamkeit von Subventionen und Förderungen für umweltfreundliche Technologien. Einige Förderungen kommen Haushalten und Unternehmen zugute, die diese gar nicht benötigen, und bergen die Gefahr einer technologischen Bindung oder von Rebound-Effekten. Zudem könnte es zu Finanzierungsüberschneidungen zwischen verschiedenen Instrumenten und Regierungsebenen kommen (Kletzan-Slamanig, Köppls and Schratzenstaller, 2024[15]). Im Zuge der Haushaltskonsolidierung wurden im Haushalt 2025/26 mehrere umweltbezogene Förderprogramme gekürzt. Während einige Kürzungen gerechtfertigt sind, erscheinen andere willkürlich. Einige der gekürzten Fördermittel sind Teil des NEKP-Maßnahmenpakets zur Erreichung des Emissionsminderungsziels für 2030, was dessen Verwirklichung gefährden könnte (Abschnitt 1.1). Anstelle von Kürzungen sollten die Reformen auf eine Straffung, eine bessere Ausrichtung und eine höhere Kostenwirksamkeit abzielen. Dabei könnte sich die Regierung auf die vom Umwelt- und Energieministerium in Auftrag gegebene Analyse der Klima- und Energiesubventionen aus dem Jahr 2025 stützen.
Umweltschädliche Subventionen sind hinlänglich bekannt und müssen dringend reformiert werden
Österreich hat Fortschritte bei der Ermittlung von Subventionen gemacht, die der Umwelt schaden können. Mehrere Studien befassen sich mit diesen Subventionen. Der Schwerpunkt liegt dabei vor allem auf den Bereichen Energie und Verkehr, während die Land- und Forstwirtschaft vergleichsweise wenig Beachtung finden. Der Erfassungsumfang und die Methoden zur Schätzung der Subventionen variieren erheblich. So schätzte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im Rahmen der umweltgerechten Haushaltsplanung die klimakontraproduktiven Ausgaben für das Jahr 2024 auf etwa 2,8 Mrd. EUR, was fast 0,6 % des BIP entspricht (BMF, 2025[55]). Kletzan-Slamanig et al. haben unter Heranziehung einer weiter gefassten Definition (2022[40]) eine größere Anzahl umweltschädlicher Subventionen ermittelt, die sich im Durchschnitt auf 4,1‑5,7 Mrd. EUR pro Jahr für 2016‑2020 belaufen (etwa 1,1-1,5 % des BIP in diesem Zeitraum). Die Bundesanstalt Statistik Österreich erstellt Daten über potenziell umweltschädliche Subventionen, die jedoch zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Berichts nicht öffentlich zugänglich waren.
Die Förderung der Nutzung fossiler Brennstoffe, die Pendlerpauschale und Steuerbegünstigungen für Firmenwagen zählen zu den wesentlichen umweltschädlichen Subventionen in Österreich. Wie in vielen OECD-Mitgliedstaaten sind die Subventionen für fossile Brennstoffe in den letzten Jahren aufgrund der staatlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Energiepreiskrise von 2022 gestiegen. Obwohl die Unterstützung mit dem Auslaufen der Notmaßnahmen zurückging, schätzt die OECD sie für 2024 auf 0,5 % des BIP – mehr als doppelt so viel wie im historischen Durchschnitt (2025[58]). Durch die jüngsten Änderungen bei den Pendlerpauschalen und der Besteuerung von Firmenwagen wurden Anreize für emissionsarme Firmenwagen, die Nutzung von Fahrrädern und das Pendeln mit öffentlichen Verkehrsmitteln geschaffen. Die Steuerregelungen begünstigen jedoch nach wie vor in übermäßigem Maße den Besitz und die Nutzung von Kraftfahrzeugen, das Pendeln über große Entfernungen sowie die Zersiedelung und schaden somit der Umwelt (Kletzan-Slamanig et al., 2022[40]). Zudem belasten sie den öffentlichen Haushalt und kommen unverhältnismäßig stark Besserverdienenden zugute (OECD, 2024[18]). Eine Kürzung der Pendlerzuschüsse ist notwendig, aber politisch schwierig. Im Haushalt 2025/26 wurden die Fördermittel für Pendler*innen trotz finanzieller Zwänge und Risiken für die Klimaziele aufgestockt.
Die Regierung sollte rasch von der Analyse umweltschädlicher Subventionen zu deren Reform übergehen. Die Abschaffung „klimakontraproduktiver Förderungen“ ist eine zentrale Maßnahme des NEKP 2024. Im Rahmen dieses Plans strebt Österreich an, solche Förderungen bis 2030 aus dem Bundeshaushalt zu streichen und damit die Treibhausgasemissionen um mindestens 2 Mio. Tonnen CO₂-Äquivalent pro Jahr zu senken. Eine interministerielle Arbeitsgruppe wurde damit beauftragt, Möglichkeiten für den Abbau von Subventionen auszuloten, doch ihre Arbeit muss schneller voranschreiten. Verzögerungen könnten die Bemühungen zur Emissionsminderung untergraben und in einer Zeit von Haushaltszwängen und hohem Investitionsbedarf zu einer Verschwendung öffentlicher Mittel führen.
Die ökosoziale Steuerreform ist ein Meilenstein, der den Weg für einen breiteren Einsatz von umweltbezogenen Bepreisungsinstrumenten ebnen kann
Mit der Umsetzung der ökosozialen Steuerreform 2022 hat Österreich einen großen Schritt nach vorne gemacht. Im Rahmen der Reform wurde ein nationales Emissionshandelssystem (NEHG) für fossile Brennstoffe eingeführt, die nicht unter das EU-EHS fallen. Das System, das zunächst mit Zertifikaten zu Festpreisen nach einem steigenden Preisplan funktioniert, wird auf eine marktbasierte Preisbildung umgestellt und 2028 in das EU-EHS2 integriert.7 Im Rahmen der ökosozialen Steuerreform hat die Regierung die NEHG-Einnahmen zur Senkung der Einkommens- und Körperschaftsteuersätze verwendet. Zudem wurde allen Einwohner*innen ein „Klimabonus“ ausgezahlt, um den durch die CO₂-Bepreisung verursachten Anstieg der Energiekosten auszugleichen. Dabei handelte es sich um einen Pauschalbetrag, dessen Höhe sich nach der Verfügbarkeit öffentlicher Verkehrsmittel richtete. Zwar erhielten einkommensschwache Haushalte dank dieser Regelung mehr, als sie an CO₂-Abgaben zahlten (IMF, 2024[17]), doch war der Bonus nicht zielgerichtet und wurde ab 2025 abgeschafft. Die Kopplung des Bonus an das Einkommen wäre eine bessere Möglichkeit, die am stärksten von den höheren Energie- und Verkehrskosten betroffenen Haushalte zu unterstützen. Gezieltere steuerliche Anreize für umweltfreundlichere Fahrzeuge und Heizungssysteme könnten auch dazu beitragen, die Verteilungseffekte der CO2-Bepreisung abzufedern (OECD, 2024[18]).
Das NEHG hat zwar zur Emissionsminderung beigetragen, doch reichen die derzeitigen CO₂-Preise wahrscheinlich nicht aus, um das ESR-Ziel zu erreichen (OECD, 2024[18]). In den ersten beiden Jahren konnte mithilfe des NEHG der durchschnittliche effektive CO₂-Satz in Österreich 2023 auf 97 EUR/t CO₂-Äquivalent angehoben werden, was zu den höchsten Werten unter den OECD-Mitgliedstaaten zählt (Abbildung 5, Diagramm A). Im selben Jahr deckten die Mineralölsteuer, das NEHG und das EU-EHS zusammen fast 80 % der Treibhausgasemissionen ab, was deutlich über dem OECD-Durchschnitt von 51,5 % lag. Allerdings schwächten Energiesteuervergünstigungen und vorübergehende Maßnahmen, die während der Energiepreiskrise eingeführt wurden (siehe oben), das Preissignal insgesamt ab. Zudem beliefen sich nur 29 % der Emissionen Österreichs auf einen Preis von über 120 EUR/t CO₂-Äquivalent (Abbildung 5, Diagramm B). Das entspricht dem mittleren Schätzwert der CO₂-Preise, die erforderlich sind, um bis 2030 das Netto-Null-Ziel zu erreichen (OECD, 2024[59]). Der effektive CO₂-Satz dürfte zwar seit 2023 aufgrund eines höheren NEHG-Zertifikatspreises und der schrittweisen Aufhebung der Maßnahmen zur Bewältigung der Energiekrise gestiegen sein, doch die CO₂-Preise müssen auf einem ausreichend hohen Niveau gehalten werden, um die Klimaziele für 2030 und 2040 zu erreichen.
Abbildung 5. Die CO2-Preise sind mit der ökosozialen Steuerreform gestiegen
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Anmerkung: Diagramm A: konstante Preise 2023. EHS = Emissionshandelssystem; für Österreich umfasst das EHS die Preise für Emissionsgenehmigungen sowohl im EU-EHS als auch in den nationalen EHS. Der effektive CO₂-Satz ist die Summe der CO₂-Steuern, der EHS-Genehmigungspreise und der Mineralölsteuer abzüglich etwaiger Steuervergünstigungen.
Quelle: OECD (2026), Carbon Pricing and Energy Taxation (Datensatz).
Das NEHG hat den Abstand zu den durchschnittlichen CO2-Sätzen für Kraftstoffe im Straßenverkehr in der EU verringert. Österreich weist im internationalen Vergleich sowie verglichen mit den Nachbarländern Deutschland und Italien seit jeher niedrige Benzin- und Dieselsteuern auf. Dies führte zu vermehrtem „Tanktourismus“ und damit zu einem Anstieg der Emissionen (siehe oben). Mit der CO₂-Bepreisung in Österreich konnte diese Praxis eingedämmt werden, doch Diesel wird trotz seiner höheren lokalen Luftverschmutzungskosten weiterhin geringer besteuert als Benzin. Zudem wurden die Mineralölsteuersätze seit mehr als zehn Jahren nicht mehr an die Inflation angepasst, was schwächere Preissignale und niedrigere Einnahmen zur Folge hat.
Österreich hat bei der Verknüpfung von Kfz-Steuern und Straßenbenutzungsgebühren mit Umweltkriterien Fortschritte erzielt, doch gibt es noch Spielraum, um Anreize für emissionsarme Fahrzeuge zu verstärken und die Nutzung von Privatfahrzeugen einzuschränken. Die Kfz-Steuern richten sich nun nach den CO₂-Emissionen, obwohl die weitverbreiteten Diesel-Kleintransporter im Jahr 2025 erneut von der Zulassungssteuer befreit wurden. Die Mautgebühren für Lastkraftwagen richten sich nach der zurückgelegten Strecke und beinhalten eine CO₂-Abgabe. Auf den Autobahnen werden landesweit Mautgebühren erhoben. Die Maut für Pkw und Kleintransporter bleibt jedoch rein zeitabhängig. Österreich würde von einer Ausweitung des entfernungs- und emissionsabhängigen Mautsystems auf alle Fahrzeuge profitieren. Dies würde auch dazu beitragen, die Einnahmen trotz geringerer Erträge aus Mineralölsteuern und den NEHG-Zertifikaten aufgrund der Umstellung auf Elektromobilität aufrechtzuerhalten (van Dender, 2019[60]; OECD, 2024[59]). In einigen Bundesländern und in Wien gibt es Niedrigemissionszonen für Lkw und in manchen Fällen auch für Kleintransporter. Die Einführung von Staugebühren in Großstädten würde den gesellschaftlichen Kosten des Autoverkehrs besser Rechnung tragen. Auch das Parkraummanagement muss verbessert werden. Große Fahrzeuge wie Geländewagen machen einen wachsenden Anteil des Fahrzeugbestands aus, doch die Parkgebühren in Großstädten sind nach wie vor niedrig und richten sich nicht nach dem Fahrzeugtyp (Kletzan-Slamanig, Köppls and Schratzenstaller, 2024[15]).
Trotz der erzielten Fortschritte spielen Steuern und Abgaben im umweltpolitischen Policy-Mix und Steuersystem Österreichs nach wie vor eine relativ geringfügige Rolle. Umweltbezogene Steuern machten im Jahr 2024 1,9 % des BIP und 4,4 % des gesamten Steueraufkommens aus und lagen damit leicht unter dem jeweiligen EU-Durchschnitt. Dies lässt darauf schließen, dass eine weitere Verlagerung von der Besteuerung des Faktors Arbeit hin zu Umweltsteuern sowohl möglich als auch wünschenswert ist. Der Großteil der Einnahmen stammt aus Energie- und Kfz-Steuern, während Steuern auf Umweltverschmutzung und Ressourcen vernachlässigbar sind. Es bestehen Möglichkeiten, wirtschaftliche Instrumente einzuführen oder neu zu gestalten, insbesondere in den Bereichen biologische Vielfalt, Landnutzung und Kreislaufwirtschaft, und gleichzeitig die Kfz-Besteuerung und die CO₂-Bepreisung zu optimieren.
Die weitere Mobilisierung von Investitionen ist entscheidend, um die Umwelt- und Klimaziele Österreichs zu erreichen und erhebliche wirtschaftliche Chancen zu erschließen
Die Umweltschutzinvestitionen Österreichs stiegen zwischen 2015 und 2022 auf 0,5 % des BIP. Das ist einer der höchsten Anteile in der EU (Eurostat, 2025[61]). Zu den Hauptinvestoren zählen Unternehmen, insbesondere spezialisierte Anbieter von Umweltdienstleistungen wie Abfall- und Wasserbewirtschaftungsunternehmen. Österreichische Unternehmen lenken rund 3 % ihrer Gesamtinvestitionen in den Umweltschutz und gehören damit zu den Spitzenreitern in der EU. Öffentliche und private Mittel auf nationaler Ebene sind die wichtigsten Finanzierungsquellen, mit Ausnahme der biologischen Vielfalt, in deren Rahmen über 60 % der entsprechenden Investitionen in Österreich über EU-Mittel finanziert werden (EK, 2025[7]) (siehe oben).
Unternehmen investieren erheblich und zunehmend in den Klimaschutz. Im Jahr 2023 machten die Unternehmensinvestitionen in den Klimaschutz 0,9 % des österreichischen BIP aus, verglichen mit 0,8 % im EU-Durchschnitt. Der Strom- und Gasversorgungssektor tätigte die höchsten Investitionen, wobei die Ausgaben in den letzten zehn Jahren erheblich gestiegen sind. Dadurch konnten die Treibhausgasemissionen des Sektors gesenkt werden (Abschnitt 1.1). Im Gegensatz dazu hat das verarbeitende Gewerbe weniger in den Klimaschutz investiert, was sich in den mäßigeren Fortschritten bei der Emissionsminderung widerspiegelt (Abschnitt 1.1) (Eurostat, 2026[19]).
Um die Lücken bei den Umwelt- und Klimainvestitionen zu schließen, werden umfangreiche Finanzmittel sowohl aus dem öffentlichen als auch aus dem privaten Sektor benötigt. Die Europäische Kommission schätzt den Investitionsbedarf Österreichs für die Erreichung der wichtigsten Umweltziele (ohne Klimaziele) 2021‑2027 auf etwa 2,4 % des BIP pro Jahr. Der größte Investitionsbedarf besteht im Bereich der Kreislaufwirtschaft (Abschnitt 2), gefolgt von Umweltschutz, Wasser und biologischer Vielfalt (EK, 2025[7]). Werden die Klimaziele miteinbezogen, steigt der Investitionsbedarf deutlich: Um Klimaneutralität bis 2040 zu erreichen, sind bis 2030 jährlich etwa 3‑4 % des BIP in den Bereichen Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr erforderlich. (Umweltbundesamt, 2022[62]). Zur Schließung der Investitionslücken Österreichs im Umwelt- und Klimabereich sind klarere langfristige Signale erforderlich, um erhebliche zusätzliche öffentliche und private Mittel zu mobilisieren und den Finanzsektor intensiv einzubinden (siehe unten).
Die Mobilisierung dieser zusätzlichen Investitionen wird nicht nur die Finanzierungslücke in Österreich schließen, sondern auch wichtige wirtschaftliche Chancen eröffnen. Dank seiner starken industriellen Basis und seiner Forschungskapazitäten kann sich das Land als Vorreiter im Bereich umweltfreundlicher Technologien positionieren, sein Exportpotenzial ausbauen und Arbeitsplätze schaffen, während gleichzeitig die Abhängigkeit von eingeführten fossilen Brennstoffen verringert, die Treibhausgasemissionen gesenkt und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden (Abschnitt 2). Im Umwelt-Innovationsindex der EU nimmt Österreich bereits Rang drei ein (EK, 2024[63]). Die Umweltindustrie des Landes hat in den letzten zehn Jahren stetig an Dynamik gewonnen und trotz der jüngsten Konjunkturabschwächung weiter zugelegt. Im Jahr 2023 entfielen etwa 5 % der Gesamtbeschäftigung auf den Sektor – einer der höchsten Anteile in der EU – und fast 6 % der Bruttowertschöpfung (EUA, 2025[64]; Statistik Austria, 2026[65]). Die Beschäftigung in der Umweltindustrie dürfte weiter zunehmen und sowohl hoch- als auch geringqualifizierte Arbeitskräfte umfassen (Bock-Schappelwein et al., 2023[66]). Um dieses Potenzial voll auszuschöpfen, sollte Österreich weiterhin in aktive Arbeitsmarktprogramme investieren, um Missverhältnisse zwischen Qualifikationsangebot und -nachfrage zu beseitigen und die Umschichtung von Arbeitskräften im Zuge des ökologischen Wandels zu unterstützen (IMF, 2024[17]; OECD, 2024[18]).
Österreich verfügt über vielfältige Maßnahmen im Finanzsektor, die klimapolitische Aspekte miteinbeziehen, doch weitere Anstrengungen zur Förderung der grünen Finanzierung sind erforderlich
Österreich hat eine klare politische Strategie zur Ökologisierung des Finanzsektors, die sich auf eine Reihe von Initiativen auf EU- und nationaler Ebene stützt. Aufbauend auf dem EU-Rahmen für nachhaltige Finanzen und seiner eigenen „Green Finance Agenda“ hat Österreich bemerkenswerte Fortschritte bei der Berücksichtigung von Klimaaspekten in der Finanzsektorpolitik erzielt.
Österreichs klimabezogene Finanzsektorpolitik stützt sich auf verschiedene Instrumente, darunter Klimastresstests, ein ESG-Label (Environmental, Social and Governance – Umwelt, Soziales und Unternehmensführung) und ein Rahmen für grüne Staatsanleihen. Klimabezogene Maßnahmen im Finanzsektor werden hauptsächlich auf EU-Ebene beschlossen, doch Österreich hat zusätzliche Anstrengungen unternommen. Zur Stärkung der Transparenz hat Österreich im Jahr 2005 ESG‑Offenlegungspflichten für seine Pensionskasse, im Jahr 2010 ein ESG-Label und im Jahr 2022 seinen Rahmen für grüne Staatsanleihen eingeführt. Die ersten Schritte zur Einbeziehung von Klimaüberlegungen in die Aufsichtspolitik konzentrierten sich auf das Risikomanagement und die Aufsichtsverfahren. Dazu gehört auch ein Leitfaden der Finanzmarktaufsicht (FMA) für Kredit- und andere Finanzinstitute, um Risiken im Zusammenhang mit dem Klimawandel und anderen Umweltzielen als Teil ihres allgemeinen Risikomanagements konsequent anzugehen. Die Zentralbank und die FMA haben auch Stresstests für das Klimarisiko in Bezug auf das österreichische Banken- und Finanzsystem durchgeführt. Weitere Stresstests zur Bewertung sowohl von Übergangsrisiken als auch von physischen Klimarisiken würden ein besseres Risikomanagement ermöglichen und könnten Anreize für eine Ausweitung der grünen Finanzierung schaffen.
Die verfügbaren Daten zu den Finanzströmen und -beständen sind nach wie vor lückenhaft, deuten aber auf eine geringe Abstimmung der Finanzierung mit den Klimaschutzzielen hin.
Bei den börsennotierten Aktien zeigen die verfügbaren Daten, dass das Engagement in fossilen Brennstoffen anhält und es keine ausschließlich CO2-armen Notierungen gibt. Das deutet auf Lücken bei der Angleichung auf dem österreichischen Aktienmarkt hin. Rund 10 % des österreichischen Aktienmarktes entfallen auf Energieunternehmen im Bereich fossiler Brennstoffe. Dieser Anteil ist zwischen 2020 und 2025 stabil geblieben. Insgesamt machen klimapolitisch relevante Sektoren (darunter fossile Brennstoffe, CO₂-intensive Industriezweige und Versorgungsunternehmen) rund 80 % des österreichischen Aktienmarktes aus – ein höherer Anteil als in anderen europäischen Ländern und im weltweiten Durchschnitt.
Was die Schuldtitel betrifft, wurden im Jahr 2024 6 % der gesamten ausgegebenen Unternehmensanleihen als „grün“ eingestuft, und die Vergabe grüner Darlehen ging in den letzten Jahren zurück. Grüne Staatsanleihen machten im Jahr 2024 4 % der gesamten ausgegebenen Staatsanleihen in Österreich aus, und der Anteil grüner Schatzwechsel an den gesamten ausstehenden Schatzwechseln stieg im Jahr 2025 stärker auf 39 % an. Es fehlt an Daten, anhand deren sich die Emission von Schuldtiteln für emissionsintensive Tätigkeiten bewerten lässt.
Auf der Ebene der Finanzinstitute lassen die Daten der Zentralbank zu den Bankbeständen größere klimapolitisch relevante Finanzströme und -bestände erkennen, als auf der Grundlage öffentlicher und gewerblicher Datenquellen ermittelt wurden. Während fossile Brennstoffe nur einen geringen Anteil an den gesamten Bankanleihen und -darlehen ausmachen, entfielen im Jahr 2024 über alle Banktypen hinweg mehr als 50 % auf klimapolitisch relevante Sektoren. Banken, die Mitglieder der staatlich geförderten Green Finance Alliance sind, sind zusätzliche Verpflichtungen zur Ausrichtung auf die Klimaziele eingegangen (BMLUK, 2025[67]).
Es bedarf weiterer Unterstützung bei der Entwicklung der Verfahren für grüne Darlehen, insbesondere angesichts der starken Abhängigkeit österreichischer Unternehmen von Darlehen. Eine weitreichendere Beteiligung des Finanzsektors an staatlich geförderten freiwilligen Initiativen könnte die Umsetzung der Green Finance Agenda Österreichs vorantreiben.
Die Kapazitäten und die Zusammenarbeit zur Bewertung der Klimaausrichtung des Finanzsektors und der damit verbundenen politischen Auswirkungen müssen ausgebaut werden
Trotz Fortschritten bei den klimabezogenen Offenlegungsregelungen und freiwilliger Initiativen sowohl in Österreich als auch in der EU werden fundierte und politikrelevante Bewertungen der Klimaausrichtung des Finanzsektors in Österreich durch Datenlücken erschwert. Die Daten zu Investitionen in die Realwirtschaft, die Klimaziele voranbringen oder untergraben, sind nach wie vor lückenhaft. Auch bei den Anlageklassen bestehen weiterhin große Informationslücken. Regelmäßigere Bewertungen der Klimaausrichtung der Vermögenswerte österreichischer Geschäftsbanken würden dazu beitragen, Diskrepanzen aufzudecken und gezieltere Maßnahmen zu ermöglichen.
Die Bewertungskapazitäten müssen ausgebaut werden, u. a. durch eine systematische Zusammenarbeit im Datenbereich zwischen politischen Entscheidungsträger*innen und privaten Einrichtungen, durch die Berichterstattung des Privatsektors über quantitative Indikatoren anhand wiederverwendbarer Vorlagen sowie durch eine Erhebung von Pilotdaten zu „grünen“ Finanzierungen in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Im Rahmen einer Zusammenarbeit könnten Synergieeffekte zwischen den detaillierten Daten, die den klimabezogenen Stresstests der Zentralbank oder der Finanzaufsicht zugrunde liegen, und ähnlichen Daten für Bewertungen der Klimaausrichtung untersucht werden.
Staatlich geförderte freiwillige Initiativen haben zwar erste Erkenntnisse über die Klimaausrichtung österreichischer Finanzinstitute geliefert, doch sind kohärentere und umfassendere Informationen und Analysen erforderlich. Informationen, die für die Bewertung der Klimaausrichtung durch die Finanzinstitute von Bedeutung sind, könnten im Rahmen von ESG-Umfragen der FMA erhoben und an andere österreichische Behörden weitergeleitet werden. Im Rahmen solcher Umfragen könnten Finanzinstitute um Angaben zu quantitativen Indikatoren ersucht werden, die sich auf an die Klimaziele ausgerichtete (oder nicht ausgerichtete) Investitionen und Tätigkeiten, klimabezogene Bemühungen, Governance oder Strategien beziehen.
Aufbauend auf den international und auf EU-Ebene koordinierten Änderungen des Systems der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen für das Jahr 2025 könnte die österreichische Zentralbank bereits Ende 2026 oder 2027 Daten zu „grünen“ Finanzierungen systematischer erheben und veröffentlichen. Dies könnte zunächst mit Anleihen beginnen und später auf Darlehen, Aktien und Investmentfondsanteile ausgedehnt werden. Darüber hinaus könnte eine Zusammenarbeit mit dem nationalen Statistikamt angestrebt werden, um mehr Transparenz darüber zu schaffen, wie klimafreundliche Investitionen in die Realwirtschaft finanziert werden.
Kasten 1. Empfehlungen für den grünen Wandel
Copy link to Kasten 1. Empfehlungen für den grünen WandelVerringerung von Treibhausgas- und Luftschadstoffemissionen
Das Ziel der Klimaneutralität bis 2040 in der Gesetzgebung verankern, einschließlich Zwischenzielen, einer obligatorischen Überprüfung, Anpassungsmechanismen und einer unabhängigen Aufsichtsstelle; die erforderlichen Verringerungen der Brutto-Treibhausgasemissionen und der Rolle von Kohlenstoffsenken bei der Erreichung der Klimaziele präzisieren; transparente Vorschriften für die Zuweisung von Emissionsminderungen zwischen den vom Ziel für 2040 erfassten und den davon ausgenommenen Sektoren festlegen; klare Vorschriften und Indikatoren festlegen, um eine gerechte Lastenverteilung zwischen den Bundesländern sicherzustellen.
Die Auswirkungen von Änderungen an den Maßnahmen des NEKP 2024 auf die Fortschritte bei der Erreichung des Ziels für 2030 bewerten; die erforderlichen Anpassungen ermitteln und den Plan auf transparente Weise überarbeiten.
Die Steuererstattungen und -befreiungen im Energiebereich reformieren, von denen die Schwerindustrie profitiert, um das durch im EU-EHS enthaltene CO₂-Preissignal zu stärken.
Die Zersiedelung und Pkw-Abhängigkeit durch eine koordinierte Raum- und Mobilitätsplanung bekämpfen; das Angebot an gemeinschaftlichen Mobilitäts- und bedarfsorientierten Verkehrsdiensten in ländlichen Gebieten verbessern; den öffentlichen Verkehr sowie die Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge und die Fußgänger- und Radfahrerinfrastruktur ausweiten und modernisieren.
Die finanzielle Unterstützung für CO₂-arme Heizsysteme und energetische Sanierungen auf Wärmepumpen und umfassende Nachrüstungen ausrichten; Zuschüsse für bedürftige Haushalte bereitstellen und Darlehen zu Vorzugsbedingungen für andere vorsehen; den Einsatz von Holzheizanlagen in städtischen Gebieten einschränken.
Verringerung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung
Das nationale Flächenverbrauchsziel in der Gesetzgebung verankern und die Bundesländer auffordern, verbindliche Ziele festzulegen, die mit dem nationalen Ziel im Einklang stehen.
Steuerliche Mechanismen zur Eindämmung des Flächenverbrauchs und der Bodenversiegelung besser nutzen; die Immobiliensteuer reformieren und erhöhen sowie die Besteuerung von leerstehenden Immobilien ausweiten.
Den Verlust an biologischer Vielfalt eindämmen
Das Netz von Natura-2000-Gebieten und die streng geschützten Flächen erweitern und sie in ein umfassendes Netz von Agrar-, Wald- und Wasserflächen einbinden, die der biologischen Vielfalt förderlich sind; die Bewirtschaftungspläne für Schutzgebiete und Natura-2000-Gebiete verabschieden und systematisch aktualisieren.
Institutionelle Regelungen zur Stärkung der politischen Koordinierung im Bereich biologische Vielfalt und Naturschutz zwischen den Bundesländern und mit der Bundesregierung ermitteln.
Einen Finanzierungsrahmen für die biologische Vielfalt entwickeln, der potenzielle Finanzierungsquellen und Mechanismen zur Mobilisierung privater Mittel aufzeigt, u. a. durch Partnerschaften mit Landeigentümer*innen.
Die Anreize für die Förderung der biologischen Vielfalt verbessern und schädliche Subventionen sowie regulatorische Maßnahmen auf der Grundlage einer umfassenden nationalen Studie abschaffen.
Verbesserung der Wasserbewirtschaftung
Die Planung und Steuerung der Wasserentnahme stärken: verstärkte Messung von Grundwasserentnahmen und Nutzung digitaler Technologien zur Überwachung des Wasserbedarfs; die Laufzeit von Genehmigungen für Wasserentnahmen und damit verbundene Befreiungen verkürzen sowie Wasserentnahmegebühren einführen, wobei von Wasserknappheit bedrohten Regionen Vorrang eingeräumt wird.
Die Auswirkungen baulicher Veränderungen von Flüssen und Seen angehen: die Einhaltung ökologischer Mindestabflussstandards durch bestehende Wasserkraftwerke verbessern; die Erteilung von Wasserkraftgenehmigungen mit Maßnahmen zur Minderung ökologischer Auswirkungen verknüpfen.
Die Struktur der Wassergebühren durch eine Angleichung der Tarife an die tatsächlichen Kosten aktualisieren und das Prinzip der Ressourcenerhaltung sowie das Verursacherprinzip befolgen, unter Berücksichtigung von Ungleichheiten zwischen den Gemeinden und der Bezahlbarkeit.
Stärkung der Resilienz gegenüber Klimaauswirkungen
Die Gemeinden weiter anregen, in die Klimaresilienz zu investieren, die Bodenversiegelung zu verringern und Klimarisiken bei der Flächennutzungsplanung und der Erteilung von Baugenehmigungen zu berücksichtigen, u. a. durch die Verknüpfung mit Transferzahlungen des Bundes.
Den Abschluss von Versicherungen gegen klimabedingte Risiken ausweiten und die Einführung eines obligatorischen öffentlich-privaten Versicherungssystems für Haushalte und Unternehmen prüfen.
Verbesserung der Politikkohärenz für den grünen Wandel
Die Transferzahlungen des Bundes an die Bundesländer an die Erreichung bestimmter umwelt- und klimabezogener Ziele koppeln und klare Konsequenzen bei verfehlten Zielen festlegen.
Alle umweltbezogenen Transferzahlungen und steuerlichen Anreize im Hinblick auf ihre Ziele prüfen und diese Maßnahmen mit entsprechenden politischen Maßnahmen auf allen Regierungsebenen abstimmen, um Überschneidungen und Ineffizienz zu verringern und einen kohärenten, kosteneffizienten Policy-Mix zu gewährleisten.
Einen Plan für die Reform der ermittelten umweltschädlichen Subventionen in den Bereichen Energie, Verkehr und Wohnungswesen rasch ausarbeiten und umsetzen; anschließend die Subventionen in der Landwirtschaft und anderen Landnutzungssektoren bewerten.
Die Energiesteuern und CO2-Preise anheben: eine Anhebung des CO2-Preises im Rahmen des NEHG erwägen und einen nationalen Mindestpreis mit Inkrafttreten des EU-EHS2 einführen; die Dieselsteuer auf mindestens das Niveau der Benzinsteuer erhöhen; die Verbrauchsteuern systematisch an die Inflation anpassen.
Die Förderungen für emissionsarme Fahrzeuge und die Anreize zur Einschränkung des Autoverkehrs erhöhen: Steuervergünstigungen für Firmenwagen und Pendlerpauschalen reformieren; die Befreiung von Kleintransportern von der Zulassungssteuer überprüfen; das entfernungs- und emissionsabhängige Mautsystem auf alle Fahrzeuge ausweiten; die Einführung von Staugebühren in Großstädten in Verbindung mit einem verbesserten Parkraummanagement erwägen.
Die Bestimmungen über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten überprüfen, um Hindernisse für Bürger*innen und Nichtregierungsorganisationen zu beseitigen, damit sie Entscheidungen oder Unterlassungen, die gegen das Umweltrecht verstoßen, wirksam anfechten können.
Ausrichtung von Finanzierungen und Investitionen auf die Klimaziele
Die Kapazitäten ausbauen und ein koordiniertes Vorgehen innerhalb der Ministerien und Regierungsstellen sowie in Zusammenarbeit mit privaten Einrichtungen sicherstellen, um den Erfassungsbereich, die Qualität und die Verfügbarkeit von Daten zu verbessern und so die Ausrichtung der Finanzströme und -bestände in Österreich auf die Klimaziele konsequenter bewerten zu können.
Ansätze zur Datenerhebung und schrittweisen Berichterstattung über Statistiken zu grünen Anleihen, Darlehen, Aktien und Investmentfondsanteilen entwickeln und erproben, wie es im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung 2025 und im siebten Zahlungsbilanzhandbuch vorgeschlagen und im Rahmen der freiwilligen G20-Initiative für Datenlücken ab Ende 2026 erprobt wird.
Die Beteiligung des Finanzsektors an staatlich geförderten freiwilligen Initiativen deutlich verstärken sowie die Entwicklung von Kreditvergabeverfahren für Klimamaßnahmen unterstützen.
Die Auswirkungen der Finanzsektorpolitik auf die klima- und finanzpolitischen Ziele prüfen: die Umsetzung und Wirksamkeit der österreichischen Green Finance Agenda bewerten; Maßnahmen der Finanzsektorpolitik ermitteln, die Klimaziele untergraben und unbeabsichtigt Finanzströme und -bestände in klimakontraproduktive Tätigkeiten lenken könnten.
2. Förderung der Kreislaufwirtschaft
Copy link to 2. Förderung der Kreislaufwirtschaft2.1. Schaffung solider politischer und regulatorischer Rahmenbedingungen für die Kreislaufwirtschaft
Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie ist eine Triebfeder für den beschleunigten Übergang zu einem Kreislaufmodell
In der Kreislaufwirtschaftsstrategie 2022 wird die ehrgeizige Vision dargelegt, bis 2050 eine klimaneutrale und nachhaltige Kreislaufwirtschaft zu erreichen. Ziel ist es, eine ressourcenschonende Industrie mit hoher Wertschöpfung im Land aufzubauen. Dabei wird die Bedeutung der Kreislaufwirtschaft für die Erreichung der Klimaziele deutlich anerkannt. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie verbindet nationale Maßnahmen, beispielsweise in den Bereichen Abfallwirtschaft und Abfallvermeidung, mit den Zielen der Kreislaufwirtschaft. Tatsächlich bilden Österreichs fortschrittliches Abfallwirtschaftssystem und die starke Umweltindustrie eine solide Grundlage für die Umstellung auf ein kreislauforientiertes System. Die Kreislaufwirtschaftsstrategie wurde unter Einbeziehung der Wirtschaft, von Forschungseinrichtungen und Nichtregierungsorganisationen erarbeitet und hebt deren Rolle bei der Umsetzung hervor.
Darin werden vier übergeordnete Ziele für die Jahre 2030 und 2050 festgelegt: Reduktion des Ressourcenverbrauchs, Steigerung der Ressourcenproduktivität, Steigerung der Zirkularitätsrate und Reduktion des materiellen Konsums in privaten Haushalten (Abbildung 6). Es werden sieben vorrangige Bereiche für erste Maßnahmen genannt: Bau- und Abbruchabfälle, Biomasse, Elektro- und Elektronikgeräte, Mobilität, Kunststoff und Verpackungen, Textilien sowie Abfallwirtschaft. Die Strategie enthält zwar eine Reihe von Maßnahmen, jedoch keine klaren Zeitpläne und Haushaltsmittel, was die Planungssicherheit und das Engagement für deren Umsetzung beeinträchtigt.
Abbildung 6. Trotz der Fortschritte ist die Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie für 2030 und 2050 ungewiss
Copy link to Abbildung 6. Trotz der Fortschritte ist die Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie für 2030 und 2050 ungewiss
Anmerkung: Die gepunkteten Linien zeigen die linearen Verläufe von den Referenzjahren bis zum Zieljahr an. Die Referenzjahre unterscheiden sich je nach Indikator. Diagramm B: Materialfußabdruck oder Rohstoffverbrauch = alle Materialien, die für den Endverbrauch und die Investitionen der Wirtschaft benötigt werden; die Daten enthalten Schätzungen. Diagramm C: Ressourcenproduktivität = Output, der pro Einheit des inländischen Materialverbrauchs (DMC) erzeugt wird, d. h. die Gesamtmenge der Materialien, die in einer Volkswirtschaft direkt verbraucht werden. Diagramm D: Rate kreislauforientiert verwendeter Materialien = Anteil des in der Wirtschaft verwendeten recycelten Abfallmaterials.
Quelle: Eurostat (2025), Material Fußabdrücke – Haupt-Indikatoren (Datensatz); Eurostat (2025), Abfallaufkommen und -behandlung (Datensatz); Statistik Austria (2025), Materialflussrechnungen (Datensatz).
Österreich ist in Sachen Kreislaufwirtschaft führend unter den OECD-Mitgliedstaaten. Gleichzeitig stehen seine Maßnahmen in enger Wechselwirkung mit den Rechtsvorschriften und politischen Initiativen der EU. Als fortschrittliche, aber vergleichsweise kleine Volkswirtschaft muss Österreich auf seinen bisherigen Erfolgen aufbauen und gleichzeitig mit anderen EU-Ländern zusammenarbeiten, um die nationalen und EU-Ziele zu erreichen. So werden beispielsweise in der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie Synergien mit dem nationalen Aktionsplan für Rohstoffe aus dem Jahr 2021 beschrieben. Es sind jedoch weitere Maßnahmen erforderlich, um das in der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen für 2024 festgelegte Ziel zu erreichen, wonach 25 % des EU-Verbrauchs von 17 strategischen Rohstoffen aus recycelten Quellen stammen sollen. Allgemeiner betrachtet sollte die nationale Politik im Bereich der Kreislaufwirtschaft darauf abzielen, über die EU-Vorgaben hinauszugehen.
Die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie hängt von einer breiten Beteiligung der Regierung und der Interessenträger ab
In der Kreislaufwirtschaftsstrategie wird zu Recht die Bedeutung der Zusammenarbeit zwischen den Ministerien und den Interessenträgern anerkannt, da der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft alle Wirtschaftsbereiche betreffen wird. Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) ist federführend in der Abfall- und Kreislaufwirtschaftspolitik. Im Rahmen einer Taskforce arbeiten andere Bundesministerien (darunter die für Wirtschaft, Arbeit und Forschung zuständigen) sowie Unternehmen, Hochschulen und die Zivilgesellschaft zusammen, um das BMLUK in Fragen der Kreislaufwirtschaft und der Umsetzung der Strategie zu beraten. Die Taskforce bildet eine gute Grundlage für die politische Integration: Es ist wichtig, dass die Ziele der Kreislaufwirtschaft, wie die Entwicklung einer ressourceneffizienten Industrie mit hoher Wertschöpfung, in allen Bereichen der Regierungspolitik berücksichtigt werden, einschließlich der künftigen Industriestrategie Österreichs.
Die Bundesregierung veröffentlicht regelmäßig Fortschrittsberichte zur Kreislaufwirtschaftsstrategie. Im ersten Bericht dieser Art aus dem Jahr 2024 wurde die Notwendigkeit eines detaillierteren Überwachungsrahmens hervorgehoben (BMK, 2024[68]). Dies war auch eine Empfehlung der Taskforce, die die Entwicklung von Indikatoren in Bereichen wie Abfallvermeidung und Neuentwicklung von Produkten forderte. Für die künftige Überwachung wäre es sinnvoll, die Ergebnisse von Finanzierungen, Investitionen und anderen politischen Initiativen zu verfolgen, um besser beurteilen zu können, inwiefern diese die Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie voranbringen. Für die geplante Bewertung der Kreislaufwirtschaftsstrategie im Jahr 2027 wird eine verbesserte Überwachung erforderlich sein.
Mehrere Bundesländer haben Maßnahmen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft ergriffen, u. a. im Rahmen ihrer Abfallwirtschaftspläne. Wien (sowohl als Bundesland als auch als Stadt) ist innerhalb Österreichs und auf EU-Ebene ein Vorzeigebeispiel. In ihrer Smart Klima City Strategie 2022 legt die Stadt ehrgeizige langfristige Ziele zur Verringerung des lokalen Materialfußabdrucks und zur Steigerung des Recyclinganteils fest. Die entsprechenden Maßnahmen werden in der Kreislaufwirtschaftsstrategie 2025 im Einzelnen ausgeführt. Initiativen im Bereich der Abfallwirtschaft auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene sind bereits eng miteinander verzahnt: Die Bundesregierung legt die allgemeinen Rechtsvorschriften und Leitlinien fest, in den meisten Bereichen obliegt die Umsetzung den Behörden der Länder und Gemeinden. Das Engagement für die Ziele der Kreislaufwirtschaft ist jedoch unter den Ländern und Gemeinden uneinheitlich. Deshalb sollten die Koordinierungsmechanismen gestärkt werden, um Maßnahmen anzustoßen, Ergebnisse auszutauschen, bewährte Verfahren zu verbreiten und Politikkohärenz zu gewährleisten.
Ein breiter Policy-Mix fördert die Ziele der Kreislaufwirtschaft
Regulatorische und wirtschaftliche Instrumente für die Abfallwirtschaft waren und sind für die Kreislaufwirtschaft in Österreich von großer Bedeutung. Die erweiterte Herstellerverantwortung für Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte und Batterien ist ein wichtiger Mechanismus zur Verbesserung der Abfallwirtschaft und des Recyclings. Nach den im Jahr 2025 eingeführten EU-Vorschriften wird die erweiterte Herstellerverantwortung auch auf Textilabfälle ausgeweitet (siehe unten). Gemäß der erweiterten Herstellerverantwortung sind Hersteller und Importeure verpflichtet, die Sammlung und Entsorgung der durch ihre Produkte entstehenden Abfälle entweder direkt oder über die Mitgliedschaft in einer Organisation für Herstellerverantwortung zu finanzieren. Österreich hat Stellen eingerichtet, die die Programme für die erweiterte Herstellerverantwortung und die Organisationen für Herstellerverantwortung beaufsichtigen und koordinieren.
Die Rolle der erweiterten Herstellerverantwortung könnte weiter ausgebaut werden. Für Verpackungsabfälle hat Österreich eine differenzierte „Gebührenmodulation“ in Erwägung gezogen, die Anreize für kreislauforientierte Verpackungsdesigns und -methoden bieten würde. Allerdings werden bevorstehende Maßnahmen der EU abgewartet, was Fortschritte auf nationaler Ebene verzögert. Die Organisationen für Herstellerverantwortung könnten ihre finanzielle Unterstützung und ihre Tätigkeiten auf Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit ausweiten. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Abfallströme, für die es keine EU-Vorschriften gibt, wird der Wiederverwendung und dem Recycling Auftrieb geben. Dies sollte für Baustoffe – den materialintensivsten Wirtschaftszweig – geprüft werden. Auch Matratzen könnten Teil dieser Regelung werden, wodurch der Geltungsbereich der EU-Vorschriften für die bevorstehende erweiterte Herstellerverantwortung im Textilbereich ausgeweitet würde.
Ferner spielen staatliche Subventionen eine wichtige Rolle. Unter den Bundesinitiativen wurden aus einem Förderprogramm für die Kreislaufwirtschaft 2024 im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (Abschnitt 1.2) 41 Mio. EUR für verschiedene Maßnahmen bereitgestellt, darunter Unterstützung für kreislauffähiges Produktdesign, für die Wiederverwendung und Reparatur von Abfällen durch Sozialunternehmen und für den Ausbau von Recyclingkapazitäten. Österreich macht zudem Gebrauch von EU-Förderprogrammen. So wurden aus der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität Rücknahmeautomaten für Einweggetränkebehälter sowie Recyclinganlagen für Kunststoffverpackungsabfälle finanziert, wodurch die Einführung eines Pfandsystems unterstützt wurde (siehe unten).
2.2. Verstärkte Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele der Abfallwirtschaft und der Kreislaufwirtschaft
Der Materialverbrauch und der Materialfußabdruck sind gesunken …
Bei der Verwirklichung der Ziele der Kreislaufwirtschaftsstrategie wurden bisher uneinheitliche Fortschritte erzielt. Im Zeitraum von 2021 bis 2023 schien der inländische Materialverbrauch pro Kopf auf Kurs zu liegen, um das Ziel für 2030 zu erreichen, d. h. eine Senkung des Ressourcenverbrauchs um 25 % gegenüber 2018 (Abbildung 6, Diagramm B). Auch der Materialfußabdruck nähert sich dem Ziel einer Verringerung um 80 % zwischen 2017 und 2050. Dieses langfristige Ziel erfordert jedoch tiefgreifende Veränderungen in den Produktions- und Verbrauchsmustern, auch im Hinblick auf importierte Güter. Dies bleibt eine große Herausforderung, da Österreich 40 % seines Materialfußabdrucks außerhalb des Landes verursacht. Zudem lässt die Entwicklung bis 2023 erkennen, dass Österreich das Ziel der Kreislaufwirtschaftsstrategie für 2030 (eine Steigerung um 50 % gegenüber 2015) möglicherweise nicht erreichen wird, obwohl die heimische Ressourcenproduktivität gestiegen ist (Abbildung 6, Diagramm C). Außerdem stieg die Zirkularitätsrate von 2021 bis 2023 an und nähert sich dem Zielwert von 18 % für 2030 (Abbildung 6, Diagramm D). Österreichs Rate für 2023 lag über dem EU-Durchschnitt, blieb jedoch hinter jener der führenden EU-Mitgliedstaaten wie Belgien, Italien und den Niederlanden zurück. Zudem legte die EU kürzlich ein höheres Ziel fest (24 % für 2030), das allerdings für Österreich und die EU insgesamt schwer zu erreichen sein wird.
…obwohl das Abfallaufkommen hoch ist
Österreich hat nach wie vor ein hohes Abfallaufkommen. Das gesamte Abfallaufkommen stieg von 2014 bis 2022 um 31 % an. Dieser Anstieg ist größtenteils auf Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich Bodenaushub) zurückzuführen. Die Menge an Bau- und Abbruchabfällen stieg um 39 % und machte vier Fünftel des gesamten Abfallaufkommens aus. Das Aufkommen an Bau- und Abbruchabfällen hängt eng mit der Bautätigkeit zusammen; Österreich weist eines der höchsten Niveaus in der EU auf. Die hohen Mengen an Bauabfällen sind zum Teil auf große, laufende Infrastrukturprojekte zurückzuführen (sowie auf die Einbeziehung eines hohen Anteils an Aushubmaterial in die nationalen Statistiken, der höher ist als in den meisten anderen OECD-Mitgliedstaaten). Nach 2022 gingen sowohl die Wertschöpfung des Sektors als auch das Abfallaufkommen rezessionsbedingt leicht zurück. Da der größte Anteil der Materialnutzung und der Abfallerzeugung auf den Bausektor entfällt, ist dessen Entkopplung unerlässlich für die Erreichung der Ziele der Kreislaufwirtschaft.
Im Jahr 2023 fielen in Österreich 782 kg Siedlungsabfall pro Kopf an. Dies ist der höchste Wert in der EU (auch wenn es statistische Unterschiede zwischen den Ländern gibt) und spiegelt das hohe Einkommensniveau und die Verbrauchsmuster in Österreich wider. Sowohl die Haushaltsabfälle als auch die Gesamtmenge der Siedlungsabfälle pro Kopf gingen zwischen 2021 und 2023 zurück, was zum Teil auf die Rezession zurückzuführen ist. Sollte sich die derzeitige Entwicklung fortsetzen, ist Österreich auf dem besten Weg, sein Ziel für 2030 im Rahmen der Kreislaufwirtschaftsstrategie – eine Verringerung der Siedlungsabfälle um 10 % gegenüber 2020 – zu erreichen (Abbildung 6, Diagramm A). Die Verringerung von Siedlungsabfällen ist wichtig, doch sollte Österreich eine Zielvorgabe festlegen, die enger mit dem Ziel der Kreislaufwirtschaftsstrategie zur Senkung des Materialverbrauchs der Haushalte verknüpft ist.
Regulatorische und wirtschaftliche Instrumente fördern das Recycling und die Kompostierung
In der Kreislaufwirtschaftsstrategie werden höhere Wiederverwendungs- und Recyclingquoten gefordert. Ein großer Teil der Bau- und Abbruchabfälle (ohne Bodenaushub) wird bereits recycelt. Dies gilt auch für Metalle sowie Papier und Karton (über alle Abfallströme hinweg), allerdings sind die Recyclingquoten für Holzabfälle, Kunststoffe und Textilien niedriger (Abbildung 7, Diagramm A). Bei den meisten dieser Abfallströme, mit Ausnahme von Bau- und Abbruchabfällen, sind Österreichs Exporte und Importe hoch im Vergleich zum inländischen Aufkommen. Der Abfallhandel erfolgt fast ausschließlich mit anderen EU-Mitgliedstaaten. Dieser Handel ist wichtig für Größenvorteile; darüber hinaus verdeutlichen die Importe aus Nachbarländern die Leistungsfähigkeit der österreichischen Abfallwirtschaft. Obwohl das Netz der Sammel- und Behandlungsanlagen gut ausgebaut ist, sind weitere Investitionen in Sammlung, Sortierung und Recycling erforderlich, u. a. für Bau- und Abbruchabfälle sowie Textilabfälle. Eine bessere länderübergreifende Koordinierung ist erforderlich, um effiziente Investitionen sicherzustellen. So werden beispielsweise Textilabfälle fast ausschließlich außerhalb des Landes recycelt (siehe unten).
Österreich weist eine hohe Recycling- und Kompostierungsquote bei Siedlungsabfällen auf. Das Land hat das EU-Ziel erreicht, bis 2025 mindestens 55 % der Siedlungsabfälle dem Recycling und der Vorbereitung zur Wiederverwendung zuzuführen, und nähert sich dem Ziel von 65 % für 2030. Nur 2 % der Siedlungsabfälle in Österreich landen auf Deponien, was einen der niedrigsten Werte unter den OECD-Mitgliedstaaten darstellt. Etwas mehr als 60 % der behandelten Siedlungsabfälle wurden 2023 dem Recycling oder der Kompostierung zugeführt – ein Anteil, der unter den europäischen OECD-Mitgliedstaaten nur von Deutschland und Slowenien übertroffen wurde (Abbildung 7, Diagramm B) In den letzten zehn Jahren ist diese Zahl weitgehend stabil geblieben, was auf langjährige Investitionen in die Abfallinfrastruktur zurückzuführen ist. Der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft wird jedoch höhere Recycling-, Wiederverwendungs- und Kompostierungsquoten bei Siedlungsabfällen und einen entsprechenden Rückgang an verbrannten Abfällen erfordern. Die Aufbereitung von Abfällen zur Wiederverwendung, ein Kernelement der Kreislaufwirtschaft, machte bisher nur einen geringen Anteil der Behandlung von Siedlungsabfällen aus und erreichte 1 % im Jahr 2023. Obwohl dieser Anteil höher ist als in den meisten anderen EU-Mitgliedstaaten, muss er in Bereichen wie der Textilwirtschaft (siehe unten) noch gesteigert werden, um den Zielen der Kreislaufwirtschaftsstrategie gerecht zu werden.
Abbildung 7. Die Recycling- und Kompostierungsquoten sind hoch, mit Ausnahme von Kunststoffen und Textilien
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Anmerkung: Diagramm A: C&D = Bau- und Abbruchabfälle (nicht-metallische Mineralien).
Quelle: BMLUK (2025[69]), Die Bestandsaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich: Statusbericht 2025 für das Referenzjahr 2023; OECD (2025), OECD Environment Statistics (Datensatz).
Die Gebührensysteme für kommunale Abfalldienste fördern die getrennte Sammlung. „Pay-as-you-throw“‑Systeme, bei denen die Gebühren ausgehend von der verursachten Abfallmenge berechnet werden, sind landesweit verbreitet, auch wenn sich die Ansätze je nach Bundesland unterscheiden. Die Gebühren decken nahezu alle Kosten für die Sammlung und Behandlung ab. Seit 2023 ist zudem fast überall die Haus-zu-Haus-Sammlung von Siedlungsabfällen für gemischte Abfälle, Papier- und Kartonabfälle, Kunststoffabfälle sowie Bioabfälle vorgeschrieben. Diese nationale Regelung hat die unterschiedlichen Ansätze der Bundesländer abgelöst und die getrennte Sammlung als Grundlage für das Recycling gestärkt. Private Anbieter spielen eine wichtige Rolle bei der Bewirtschaftung von Siedlungsabfällen im Auftrag der Gemeinden, da sie in Behandlungsanlagen investieren und diese betreiben. Sie übernehmen auch die Bewirtschaftung von Industrie- und Gewerbeabfällen.
Deponieverbote und Steuern auf deponierte und verbrannte Abfälle haben Anreize für das Recycling geschaffen. In Österreich gilt seit 2004 ein Deponieverbot für unbehandelte und organische Abfälle in Siedlungsabfällen sowie für eine Reihe weiterer Abfallströme. Ferner wurde eine Deponieabgabe von 29,8 Euro pro Tonne und eine Abgabe von 8 Euro pro Tonne für die Abfallverbrennung eingeführt. Die Abgabenhöhe wurden jedoch seit 2012 nicht mehr geändert, was die Preissignale untergräbt. Führende EU-Länder wie Dänemark und die Niederlande wenden deutlich höhere Abgaben für die Abfallverbrennung an. Die Erhöhung der Abgaben, insbesondere für die Abfallverbrennung, würden stärkere Anreize für das Recycling schaffen, auch für Kunststoff- und Textilabfälle. Dies würde wiederum die Maßnahmen des Pfandsystems für Kunststoffgetränkebehälter und die bevorstehende erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien (siehe unten) ergänzen.
Die Vermüllung ist nach wie vor ein Problem, wenn auch möglicherweise ein geringeres als in vielen OECD-Mitgliedstaaten. Eine wichtige Ursache sind Einwegkunststoffartikel wie Getränkebecher zum Mitnehmen. Als Lösung wurde in Graz ein stadtweites System mit wiederverwendbaren Bechern und Behältern eingeführt. Zigarettenkippen sind ein weiteres großes Problem, das es zu bekämpfen gilt. Um dieses und andere Probleme der Vermüllung anzugehen, sollten weitere Kampagnen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit ins Leben gerufen werden.
Ein neues Pfandsystem sorgt für höhere Recyclingquoten bei Verpackungsabfällen
Im Jahr 2023 erreichte die Recyclingquote für Verpackungsabfälle insgesamt beinahe das EU-Ziel für 2025 (Tabelle 1). Bei den meisten Verpackungsarten wurden die Ziele mindestens zwei Jahre vor dem geplanten Termin erfüllt. Im Jahr 2023 lag die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen jedoch nur knapp über der Hälfte des für 2025 angestrebten Ziels von 50 % (Tabelle 1). Dies war teilweise auf die (bis vor Kurzem) geringe Verbreitung der getrennten Haus-zu-Haus-Sammlung von Kunststoffen zurückzuführen sowie auf Sortieranlagen für gemischte Siedlungsabfälle, in denen Kunststoffabfälle nicht aussortiert wurden (Blasenbauer et al., 2024[70]). Überdies sind die meisten Recyclingquoten zwischen 2015 und 2023 leicht zurückgegangen. Dies ist zwar zum Teil auf statistische Änderungen zurückzuführen, deutet jedoch darauf hin, dass die anfänglichen Fortschritte Österreichs im Bereich Verpackungsabfälle nicht von Dauer waren.
Tabelle 1. Österreich ist auf dem besten Weg, das EU-Ziel für 2025 für die gesamten Verpackungsabfälle zu erreichen
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Art der Verpackung |
Recyclingquote, 2015 |
Recyclingquote, 2023 |
EU-Ziel 2025 |
EU-Ziel 2030 |
|---|---|---|---|---|
|
Glas |
85,6 |
79,3 |
70 |
75 |
|
Aluminium |
.. |
61,9 |
50 |
60 |
|
Stahl |
.. |
97,9 |
70 |
80 |
|
Papier und Karton |
84,9 |
79,6 |
75 |
85 |
|
Kunststoff |
33,6 |
26,9 |
50 |
55 |
|
Holz |
18,1 |
29,2 |
25 |
30 |
|
Insgesamt |
67,1 |
64,6 |
65 |
70 |
Quelle: Eurostat (2024), Verpackungsabfälle nach Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen, 2023 (Datensatz).
Ein neues Pfandsystem für Einwegflaschen und Metalldosen, das im Januar 2025 eingeführt wurde, soll Österreich helfen, das EU-Ziel für Kunststoffverpackungsabfälle für 2025 zu erreichen. Bis zum Ende dieses Jahres schien das System gut zu funktionieren. Die Rücklaufquote lag bei 81,5 % und übertraf damit das Jahresziel von 80 % (Recycling Pfand Österreich, 2026[71]). Die für das System zuständige Organisation für Herstellerverantwortung berichtete von breiter öffentlicher Unterstützung.
Eine weitere Steigerung der Gesamtrecyclingquote für Kunststoffe stellt jedoch für Österreich, ebenso wie für die gesamte EU und die OECD, eine Herausforderung dar. Etwa 70 % aller Kunststoffabfälle in Österreich sind Nicht-Verpackungsabfälle, zu denen viele verschiedene Kunststoffarten mit unterschiedlichen Zusatzstoffen gehören. Häufig sind Kunststoffabfälle, die keine Verpackungen sind, Bestandteil anderer Abfallkategorien, wie Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Altfahrzeuge. In der Kreislaufwirtschaftsstrategie werden Forschung und Ökodesign-Vorschriften als zentrale Elemente für die Steigerung der Kreislauffähigkeit von Nicht-Verpackungskunststoffen genannt. Im Rahmen der Ökodesign-Verordnung der EU aus dem Jahr 2024 werden Vorschriften zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ausgearbeitet. In Österreich könnten Regelungen zur erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Altfahrzeuge Daten zum Recycling von Kunststoffkomponenten hervorbringen, um Wege für ein umfangreicheres Recycling aufzuzeigen.
Österreich kann auf seinen fortschrittlichen Maßnahmen für Bauabfälle aufbauen
Österreich hat durch die Einführung einer Reihe von Standards für das „Ende der Abfalleigenschaft“ eine Vorreiterrolle in der EU übernommen. Diese Standards geben vor, wann Abfallströme wie beispielsweise Holz nicht mehr als Abfall gelten und als Sekundärrohstoffe eingestuft werden, was die Marktakzeptanz von Sekundärrohstoffen fördert. Auch Deponieverbote spielen eine Rolle: Ab Januar 2024 ist die Deponierung von Altasphalt nicht mehr erlaubt, seit Januar 2026 gilt dies auch für Gips.
Management- und Informationsinstrumente sind ein weiteres Element. Neue Gebäude müssen Rückbaupläne umfassen, für den Abriss von Gebäuden sind Abfallpläne vorgeschrieben, und Österreich fördert digitale Instrumente zur Rückverfolgung von Bauabfällen und -stoffen. Darüber hinaus finanziert die Bundesregierung Forschungsarbeiten zu Recyclingverfahren für Bau- und Abbruchabfälle. Die Einführung einer Rohstoffsteuer auf wichtige Baustoffe in Verbindung mit der Entwicklung eines Systems der erweiterten Herstellerverantwortung könnte weitere Anreize für die Wiederverwendung und das Recycling von Bau- und Abbruchabfällen schaffen. Dadurch würden der Rohstoffabbau verringert und die Kreislaufwirtschaft gestärkt.
In der Kreislaufwirtschaftsstrategie wird darauf abgezielt, die Lebensdauer von Gebäuden durch Sanierung und Wiederverwendung zu verlängern. Mit diesem Ansatz können der Ressourcen- und Energieverbrauch und Treibhausgasemissionen verringert werden. Bislang wurde dieser Weg vor allem in Städten beschritten, wo der Platz für Neubauten begrenzt ist. Eine weitreichendere Umstellung würde strengere Vorschriften und finanzielle Anreize erfordern, um die Bebauung von Grünflächen zu verhindern, sowie eine engere Abstimmung zwischen den Bereichen Flächennutzung, Wohnungsbau, Infrastruktur und kreislauforientierte Maßnahmen (Abschnitt 1.1).
Die getrennte Sammlung von Textilabfällen bietet eine solide Grundlage für die bevorstehende erweiterte Herstellerverantwortung
Österreich verfügt über ein gut etabliertes System zur getrennten Sammlung von Textilabfällen über Sammelstellen, Sozialunternehmen und kommunale Recyclingzentren, hat jedoch nur begrenzte Kapazitäten zur Aufbereitung dieser Abfälle. Im Jahr 2023 fielen etwa 213 000 Tonnen Textilabfälle an, und gebrauchte Kleidung und Schuhe machten etwa 40 % der Gesamtmenge aus (BMLUK, 2025[69]). Etwa 22 % dieser Abfälle wurden getrennt gesammelt. Der größte Teil dieser getrennt gesammelten Abfälle wurde für die Wiederverwendung aufbereitet, aber nur ein kleiner Teil dieser Aufbereitung erfolgt innerhalb Österreichs (Abbildung 8). Das Recycling von Textilien erfolgt größtenteils im Ausland. Die Einführung der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilabfälle gemäß den jüngsten EU-Rechtsvorschriften könnte die Sammlung, die Aufbereitung für die Wiederverwendung und den Wiederverkauf durch Sozialunternehmen stärken. Allerdings stellt die zunehmende Verbreitung von „Fast Fashion“ in Österreich wie auch anderswo ein größeres Problem dar. Dadurch fallen größere Mengen an Textilabfällen an, die für die Wiederverwendung und das Recycling aufbereitet werden müssen, was die Behandlungskapazitäten an ihre Grenzen bringt. Zu den politischen Instrumenten, die zur Lösung dieses Problems beitragen können, zählen Sensibilisierungskampagnen sowie die differenzierte „Gebührenmodulation“ im Rahmen der bevorstehenden erweiterten Herstellerverantwortung zur Förderung langlebiger Textilien mit Recyclinganteil.
Lebensmittelabfälle wurden durch politische Initiativen verringert
Die Lebensmittelabfälle der Haushalte sind in den letzten Jahren zurückgegangen, doch Österreich muss mehr tun, um die neuen EU-Ziele zu erreichen. Die Menge an Lebensmittelabfällen in Österreich entsprach mit 130 kg pro Kopf im Jahr 2023 dem EU-Durchschnitt. Etwa die Hälfte der Lebensmittelabfälle stammt aus privaten Haushalten. Die Bundesregierung leitete eine Reihe politischer Initiativen zur Verringerung von Lebensmittelabfällen in die Wege, darunter das Aktionsprogramm „Lebensmittel sind kostbar!“ aus dem Jahr 2013 (zuletzt 2023 aktualisiert) und die Strategie zur Vermeidung von Lebensmittelabfällen aus dem Jahr 2021, die die gesamte Wertschöpfungskette abdeckt. Zudem konnte im Dialog mit Erzeugern und Einzelhändlern dafür gesorgt werden, dass vermehrt unverkaufte, aber noch genießbare Lebensmittel gespendet werden. Diese Initiativen – einschließlich der damit verbundenen Informationskampagnen – trugen dazu bei, die Lebensmittelabfälle in den Haushalten zwischen 2020 und 2023 um etwa 16 % zu senken. Um die EU-Ziele für 2030 zur Verringerung von Lebensmittelabfällen in der Verarbeitung und Herstellung, im Einzelhandel und in der Gastronomie sowie in den Haushalten zu erreichen, bedarf es allerdings zusätzlicher Anstrengungen.
Abbildung 8. Mehr als die Hälfte der getrennt gesammelten Textilabfälle wird für die Wiederverwendung aufbereitet
Copy link to Abbildung 8. Mehr als die Hälfte der getrennt gesammelten Textilabfälle wird für die Wiederverwendung aufbereitetBehandlung von getrennt gesammelten Textilabfällen, 2023
Quelle: BMLUK (2025[69]), Die Bestandsaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich: Statusbericht 2025 für das Referenzjahr 2023.
Österreichs innovative Reparaturinitiative benötigt eine stabile, langfristige Finanzierungsbasis
Der nationale Reparaturbonus trägt durch die Verlängerung der Produktlebensdauer zur Abfallvermeidung bei. Der 2022 eingeführte und durch die Aufbau- und Resilienzfazilität der EU sowie nationale Mittel finanzierte Bonus gilt für Elektro- und Elektronikgeräte sowie Fahrräder. Diese Initiative knüpft an Programme auf Länder- und Gemeindeebene an, wie die Repair-Cafés in Graz. Mit der Einführung des nationalen Programms wurden die früheren Initiativen auf die Reparatur anderer Produkte ausgerichtet. Bis Mitte 2024 wurden im Rahmen der nationalen Initiative mehr als 1 Million Reparaturgutscheine eingelöst, und rund 3 900 Reparaturbetriebe waren beteiligt. Aufgrund der hohen Nachfrage und der raschen Ausschöpfung der Mittel wurde das Programm Reparaturbonus Mitte 2025 pausiert und im Januar 2026 in einer gezielteren Form neu aufgelegt. Diese Initiative erfordert eine stabile, langfristige Finanzierung. Auch das System der erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte sollte dazu beitragen.
Österreich hat das EU-Ziel für 2020 für die Sammlung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten nicht erreicht. Im Jahr 2023 wurden 47 % der Menge an Elektro- und Elektronik-Altgeräten gesammelt, die in den vorangegangenen drei Jahren in Verkehr gebracht wurden. Das EU-Ziel liegt bei 65 %. Einer der Gründe für die Zielverfehlung sind die gestiegenen Verkaufszahlen schwererer Geräte wie Photovoltaikmodule, deren Lebensdauer weit über die drei Jahre hinausgeht, die der Berechnung des Ziels zugrunde gelegt wurden. Die Verbesserung der Sammlung und des Recyclings von Elektro- und Elektronik-Altgeräten ist ein wichtiger Schritt zur Verbesserung der Versorgung mit Sekundärrohstoffen, auch mit kritischen Rohstoffen. Die Einführung von Pfandsystemen für ausgewählte Elektro- und Elektronik-Altgeräte und Batterieabfälle sollte geprüft werden.
Die kreislauforientierte Beschaffung kann weiter gestärkt werden
Der österreichische Aktionsplan zur Förderung einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung enthält Kriterien, die den Kauf von recycelten und gebrauchten Produkten in Bereichen wie Schreibwaren, Büromöbeln und Baustoffen unterstützen. Diese Kriterien sind für die Bundesregierung verbindlich, und deren Anwendung wird auf Ebene der Länder- und Gemeinden empfohlen, von denen einige eigene Vorgaben haben. In Wien beispielsweise wurde 1998 ein eigenes „ÖkoKauf“-Programm eingeführt. Im Jahr 2025 ergänzte die Bundesregierung den Aktionsplan um weitere Anforderungen an den Bau. Zwar hat Österreich wichtige Schritte unternommen, doch das öffentliche Beschaffungswesen, dessen Anteil auf über 10 % des Bruttoinlandsprodukts geschätzt wird, könnte noch stärker zur Kreislaufwirtschaft beitragen. So könnten vermehrt Dienstleistungen wie die Anmietung reparierbarer Geräte in Anspruch genommen werden. Zudem sind die Informationen über die Auswirkungen der umweltorientierten öffentlichen Beschaffung bislang begrenzt und könnten verbessert werden.
2.3. Entwicklung neuer Geschäftsmodelle und wirtschaftlicher Möglichkeiten
Rohstoffe gewinnen zunehmend an Bedeutung
Kreislauforientierte Maßnahmen können dazu beitragen, Rohstoffe im Einklang mit der EU-Verordnung zu kritischen Rohstoffen von 2024 bereitzustellen. In einem ersten Schritt hat Österreich eine Verpflichtung zur Verbrennung von Klärschlamm eingeführt; die dabei anfallende phosphorhaltige Asche wird als Düngemittel verwendet. Damit dürften 40 % des nationalen Bedarfs an Phosphatdüngemitteln gedeckt werden (BMLUK, 2025[69]). In der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie, der Bioökonomie-Strategie von 2019 und der EU-Verordnung von 2024 wird eine stärkere Nutzung biobasierter Rohstoffe gefordert. Jüngste nationale Initiativen haben u. a. Holzkonstruktionen gefördert. Bei Maßnahmen in diesem Bereich muss jedoch potenziellen Umweltauswirkungen Rechnung getragen werden, einschließlich der Auswirkungen auf die Landnutzung und die biologische Vielfalt, da diese in der Planung in Bezug auf die Kreislaufwirtschaft bislang noch nicht systematisch berücksichtigt werden.
Österreich sollte weiterhin neue Ansätze für das Abfallrecycling und die Aufbereitung zur Wiederverwendung entwickeln, ebenso wie neue kreislauforientierte Geschäftsmodelle, die die Verwendung von Sekundärrohstoffen fördern, wie in der Kreislaufwirtschaftsstrategie vorgesehen ist. Es gibt mehrere Beispiele für Industriesymbiose, bei denen benachbarte Betriebe Rohstoffe, Energie und Wasser austauschen, um insgesamt Einsparungen zu erzielen. Der Verkauf von Dienstleistungen anstelle von Produkten kann die Kreislaufwirtschaft fördern, indem der Rohstoffverbrauch und das Abfallaufkommen verringert werden. Österreichische Chemieunternehmen bieten beispielsweise Metallreinigung als Dienstleistung an, anstatt Lösungsmittel an die Automobilbranche zu verkaufen.
Der Dialog der Regierung mit der Privatwirtschaft ist ein wesentlicher Bestandteil des österreichischen Ansatzes der Kreislaufwirtschaft
Sowohl auf Bundes- als auch auf Länderebene wird der Dialog zwischen Regierung und Privatwirtschaft innerhalb von Foren und Netzwerken angeregt. Das staatlich geförderte Innovationszentrum „Climate Lab“ betreibt Politikforschung und fördert den Dialog zum Thema Kreislaufwirtschaft in Bereichen wie Textilien und Matratzen, Büromöbeln, Bauwesen und Windkraftanlagen. Dabei werden Wege für die Politikentwicklung und Maßnahmen durch Unternehmen aufgezeigt.
Ein hoher Anteil von Unternehmen und Einrichtungen ist umweltzertifiziert. Erhebungen zeigen zudem, dass in privaten Unternehmen ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Kreislaufwirtschaft gegeben ist. Dies schlägt sich jedoch nicht immer in konkreten Maßnahmen wie betrieblichen Veränderungen nieder (EFS, 2022[72]), was die Notwendigkeit eines weiteren Dialogs und von Anreizen zur Förderung unternehmerischen Handelns aufzeigt.
Sozialunternehmen sind wichtige Akteure der Kreislaufwirtschaft und fördern die soziale Inklusion durch die Beschäftigung und Ausbildung arbeitsloser Menschen. Sozialunternehmen befassen sich mit der Sammlung, Wiederverwendung und Reparatur von Textilien, Elektro- und Elektronikgeräten sowie anderen Produkten. Dies geschieht durch die Unterstützung von Programmen auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene, wie dem nationalen Reparaturbonus und dem Reparaturnetzwerk Wien.
Forschungsfinanzierung spielt eine wichtige Rolle
Österreich gehört zu den führenden OECD-Mitgliedstaaten im Bereich der Technologien für stoffliche Verwertung, Recycling und Wiederverwendung. Aufbauend auf dieser Forschungsbasis werden über die nationalen Förderprogramme wie die Bundesprogramme RESET2020 und „Ressourcenwende 2025“ Innovationsprojekte in Bereichen wie recycelbaren Materialien, Recyclingverfahren und Modellierung der Kreislaufwirtschaft unterstützt. Netzwerke und Zentren bringen Unternehmen und Forschende zusammen, um Wissen auszutauschen und neue Methoden anzuwenden. Es bedarf weiterer staatlicher Fördermittel, um auf den Ergebnissen aufzubauen, Innovationen umzusetzen und Geschäftschancen zu fördern.
Das öffentliche Bewusstsein scheint ausgeprägt zu sein, doch Verbrauchsmuster müssen sich weiter verändern.
Das Bewusstsein für die Kreislaufwirtschaft ist bei der österreichischen Bevölkerung größer und die Unterstützung dafür stärker als bei den durchschnittlichen EU-Bürger*innen (EK, 2024[3]). Dennoch gibt es Bereiche, in denen das Bewusstsein und die Anstrengungen weiter verstärkt werden müssen. So sind beispielsweise die Lebensmittelabfälle in den Haushalten zwar zurückgegangen, doch etwa ein Drittel davon ist noch genießbar (Stoifl et al., 2023[73]). Gebrauchte Textilien scheinen vor allem von jüngeren Verbraucher*innen und von Haushalten mit begrenzten Mitteln gekauft zu werden (Richter and Khattab, 2025[74]); wie bereits erwähnt, hat der Verkauf billiger „Fast Fashion“ zugenommen. Als Land mit hohem Einkommen weist Österreich ein vergleichsweise hohes Niveau an privatem Verbrauch auf, und es ist unklar, ob Kreislaufprodukte weit verbreitet sind. Wenn die Wirtschaft wieder wächst, wird es wichtig sein, weitere Veränderungen im Verbraucherverhalten zu fördern.
Kasten 2. Empfehlungen zur Kreislaufwirtschaft
Copy link to Kasten 2. Empfehlungen zur KreislaufwirtschaftVerstärkung der Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie
Einen Aktionsplan für die Umsetzung der Kreislaufwirtschaftsstrategie mit konkreten Zeitplänen, Haushaltsmitteln und zugewiesenen Verantwortlichkeiten für die Maßnahmen erstellen. Den Überwachungsrahmen mit ergebnisorientierten Indikatoren stärken, um die Umsetzung zu verfolgen, Engpässe zu ermitteln und Ergebnisse zu messen.
Die vertikale Koordinierung auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene vertiefen, um bewährte Verfahren auszutauschen, erfolgreiche Initiativen in größerem Maßstab durchzuführen und die landesweite Umsetzung zu beschleunigen.
Stärkung der politischen Instrumente zur Verlagerung von Anreizen
Die Verbrennungssteuer erhöhen, um Anreize für das Recycling und die Wiederverwendung von Abfällen zu schaffen und die Verwendung von Sekundärrohstoffen zu fördern.
Eine Steuer für unbearbeitete Rohstoffe auf Zuschlagstoffe einführen, um die Nachfrage nach Sekundärrohstoffen anzukurbeln, und Prüfung der Möglichkeit einer Ausweitung solcher Steuern auf Kunststoffe und Metalle.
Die Mittel für die Erforschung neuer Produkte, Recyclingmethoden und anderer Innovationen erforschen, die Einführung von Forschung und Innovation auf dem Markt fördern.
Investitionen in Recycling- und Wiederverwendungsinfrastruktur mit Nachbarländern koordinieren, um Synergieeffekte zu nutzen, und dabei den Grundsatz der Nähe beachten, auch bei Textilien, für die bald EU-weite Anforderungen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung in Kraft treten werden.
Die Kriterien für umweltorientierte öffentliche Beschaffung ausweiten und stärken, neue nationale Kriterien für das Bauwesen einführen und die Kriterien für die Kreislaufwirtschaft in allen Beschaffungsbereichen stärken. Die Kriterien für umweltorientierte öffentliche Beschaffung sollten auch den verstärkten Kauf von Dienstleistungen anstelle von Geräten fördern, um die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle zu unterstützen.
Vertiefung und Ausweitung der Initiativen im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung
Eine differenzierte Gebührenmodulation für Verpackungen einführen, um den Rohstoffverbrauch zu senken und Wiederverwendung sowie Recycling zu fördern.
Das Programm der erweiterten Herstellerverantwortung für Elektro- und Elektronik-Altgeräte nutzen, um eine stabile Finanzierung für Reparatur- und Wiederverwendungsprogramme sicherzustellen, und die Einführung von Pfandsystemen für ausgewählte Elektro- und Elektronik-Altgeräte sowie Altbatterien erwägen, um größere Mengen strategischer Rohstoffe zu sammeln und zu recyceln.
Ein solides Programm der erweiterten Herstellerverantwortung für Textilien einführen, mit dem die Sammlung, Reparatur, Wiederverwendung und das Recycling ausgedehnt und Sozialunternehmen unterstützt werden.
Die Ausweitung von Programmen der erweiterten Herstellerverantwortung auf zusätzliche Abfallströme, einschließlich Baustoffen und Matratzen, prüfen.
Ausweitung der Tätigkeiten im Rahmen aller Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit, um Abfallverringerung, Wiederverwendung und Abfalltrennung sowie den Kauf langlebiger Produkte zu fördern.
Verstärkung der Synergieeffekte mit Maßnahmen der Rohstoff- und Bioökonomiepolitik
Die Möglichkeiten zur Verwendung biobasierter Produkte weiter ausloten, um die Ziele der Kreislaufwirtschaft voranzutreiben und gleichzeitig die natürlichen Ressourcen Österreichs effizient zu nutzen.
Möglichkeiten zur Steigerung der Verwertung und des Recyclings von kritischen Rohstoffen ermitteln und weiterhin ein aktives Engagement in EU-Initiativen zu kritischen Rohstoffen an den Tag legen.
Literaturverzeichnis
[29] Alpenkonvention (2022), “Soil functions and spatial planning in the Alps, 29-30 March 2022”, Workshop Documentation, Spatial Planning, Sustainable Development and Soil Protection Working Groups of the Alpine Convention, München, https://www.alpconv.org/fileadmin/user_upload/Topics/Documentation_AC-Workshop_Soil_Functions_Spatial_Planning-compressed.pdf.
[8] APCC (2025), Zweiter Österreichischer Sachstandsbericht zum Klimawandel – AAR2, Austrian Panel on Climate Change, Wien, https://aar2.ccca.ac.at/bericht.
[30] Arnold, E. et al. (2023), Auswirkungen des Flächenverbrauchs für die Versorgungssicherheit und steuerliche Instrumente zu dessen Eindämmung, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/72801/.
[70] Blasenbauer, D. et al. (2024), “Recovery of plastic packaging from mixed municipal solid waste. A case study from Austria”, Waste Management, Vol. 180, pp. 9-22, https://doi.org/10.1016/j.wasman.2024.02.040.
[55] BMF (2025), Green Budgeting 2025-2026, Bundesministerium für Finanzen, Wien, https://service.bmf.gv.at/Budget/Budgets/2025_2026/beilagen/Green_Budgeting_2025_2026.pdf.
[54] BMF (2024), Counterproductive Measures, Bundesministerium für Finanzen, Wien, https://www.bmf.gv.at/dam/jcr:c23cb74e-2528-465a-a493-07969f7656b3/AT Contribution for COFFIS.pdf.
[68] BMK (2024), Die österreichische Kreislaufwirtschaftsstrategie: Erster Fortschrittsbericht Juni 2024, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Wien, https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/klima-und-umwelt/die-oesterreichische--kreislaufwirtschaftsstrategie-erster-fortschrittsbericht-juni-2024.html.
[33] BMK (2022), Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Wien, https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:49476b8f-31b2-4b7a-857b-3cc1b877207f/Biodiversitaetsstrategie_2030.pdf.
[48] BMK (2021), Zweiter Fortschrittsbericht zur österreichischen Strategie zur Anpassung an den Klimawandel, Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, Wien, https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:4a7614de-cbbc-47b4-bd01-3ac3d079c509/klimawandel-fortschrittsbericht-2021.pdf.
[45] BML (2024), Wassergüte in Österreich – Jahresbericht 2020–2022, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft, Wien, https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:f4b50cff-1334-41cc-94a4-c70e2171be43/Wasserg%C3%BCte%20Jahresbericht%202020-2022.pdf.
[41] BMLRT (2021), Wasserschatz Österreichs - Grundlagen für nachhaltige Nutzungen des Grundwassers, Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus, Wien, https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/wasser/wasserschatz-oesterreichs.html.
[69] BMLUK (2025), Die Bestandsaufnahme der Abfallwirtschaft in Österreich: Statusbericht 2025 für das Referenzjahr 2023, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Wien, https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/klima-und-umwelt/bestandsaufnahme-abfallwirtschaft-statusbericht-2025.html.
[67] BMLUK (2025), Österreichische Kreditinstitute auf dem Weg zur grünen Transition: Eine Bestandsaufnahme: Klimabezogene Analyse des österreichischen Finanzmarkts – Modul 2, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaf, Wien, https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/klima-und-umwelt/at-finanzmarktanalyse-kreditinstitute-2025.html.
[57] BMLUK (2025), Umweltinvestitionen des Bundes - Klima- und Umweltschutzmaßnahmen 2024, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Wien, https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:1ac851e9-5545-4eb6-96a6-3ef6c7e31e4d/UFG%20Bericht%20BMK%202024.pdf.
[46] BMLUK (2025), Umweltinvestitionen des Bundes - Maßnahmen der Wasserwirtschaft 2024, Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft, Wien, https://www.bmluk.gv.at/service/publikationen/wasser/umweltinvestitionen-des-bundes---massnahmen-der-wasserwirtschaft-2024.html.
[66] Bock-Schappelwein, J. et al. (2023), Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen im Hinblick auf die Ökologisierung der Wirtschaft, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/49053/.
[22] EAFO (2026), European Alternative Fuels Observatory Data Portal, (Datensatz), https://alternative-fuels-observatory.ec.europa.eu/transport-mode/road/european-union-eu27 (abgerufen am 27. Februar 2026).
[72] EFS (2022), Whitepaper: Zukunft Kreislaufwirtschaft, EFS Consulting, Wien, https://efs.consulting/wp-content/uploads/2025/02/2023_EFS-Consuling_Zukunft-Kreislaufwirtschaft_Whitepaper.pdf.
[13] Eibinger, T., H. Manner and K. Steininger (2025), Die Entwicklung der österreichischen Treibhausgasemissionen bis 2024, Universität Graz, Graz, https://wegccloud.uni-graz.at/s/eyZYMAJJxHWdPoS?editing=false&openfile=true.
[6] EK (2025), 2025 Country Report – Austria, Commission Staff Working Document accompanying the document "Recommendation for a Council Recommendation on the economic, social, employment, structural and budgetary policies of Austria", COM(2025)220 final, Europäische Kommission, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A52025SC0220&qid=1749189639570.
[7] EK (2025), 2025 Environmental Implementation Review of Austria, Europäische Kommission, Brüssel, https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=SWD(2025)300&lang=en.
[35] EK (2025), At a Glance: Austria’s CAP Strategic Plan, Europäische Kommission, Brüssel, https://agriculture.ec.europa.eu/document/download/cef3e8e8-fea2-47f1-af28-6c0649656d7e_en?filename=csp-at-a-glance-austria_en.pdf.
[36] EK (2025), CAP 2023-27 Indicators, (Datensatz), https://agridata.ec.europa.eu/extensions/DataPortal/pmef_indicators.html (abgerufen am 27. Februar 2026).
[4] EK (2025), “Climate Change”, Special Eurobarometer, No. 565, Europäische Kommission, Brüssel, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/3472.
[43] EK (2025), Third River Basin Management Plans, Second Flood Hazard and Risk Maps and Second Flood Risk Management Plans, Member State: Austria, Commission Staff Working Document, SWD(2025), 14 final, Europäische Kommission, Brüssel, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/PDF/?uri=CELEX:52025SC0014.
[3] EK (2024), “Attitudes of Europeans towards the environment”, Special Eurobarometer, No. 550, Europäische Kommission, Brüssel, https://europa.eu/eurobarometer/surveys/detail/3173.
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[27] Getzner, M. and J. Kadi (2019), “Determinants of land consumption in Austria and the effects of spatial planning regulations”, European Planning Studies, Vol. 28/6, pp. 1095-1117, https://doi.org/10.1080/09654313.2019.1604634.
[17] IMF (2024), Austria: Selected Issues, Country Report, International Monetary Fund, Washington, DC, https://doi.org/10.5089/9798400276101.002.
[31] Jandl, R. et al. (eds.) (2024), APCC Special Report: Landnutzung und Klimawandel in Österreich, Springer Berlin Heidelberg, Berlin, Heidelberg, https://doi.org/10.1007/978-3-662-67864-0.
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[47] Kletzan-Slamanig, D., C. Kettner-Marx and F. Sinabell (2021), Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Österreich – Aktualisierung der ökonomischen Analyse der Wassernutzung, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/68457/.
[11] Kletzan-Slamanig, D. et al. (2023), Der Finanzausgleich als Hebel zur Umsetzung der österreichischen Klimaziele, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/48947/.
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[15] Kletzan-Slamanig, D., A. Köppls and M. Schratzenstaller (2024), Ökonomische Umwelt- bzw. Klimaschutzinstrumente, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/419658/.
[49] Köppl, A. and M. Schratzenstaller (2024), Budgetäre Kosten und Risiken durch klimapolitisches Nichthandeln und Klimarisiken, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/49049/.
[24] Odyssee-Mure (2026), Key Indicators, (Datensatz), https://www.indicators.odyssee-mure.eu/key-indicators.html (abgerufen am 27. Februar 2026).
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[2] OECD (2025), OECD Economic Outlook, Volume 2025 Issue 2: Resilient Growth but with Increasing Fragilities, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9f653ca1-en.
[53] OECD (2024), Green Budgeting in OECD Countries 2024, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9aea61f0-en.
[18] OECD (2024), OECD Economic Surveys: Austria 2024, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/60ea1561-en.
[1] OECD (2024), OECD Regions and Cities at a Glance 2024, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/f42db3bf-en.
[59] OECD (2024), Pricing Greenhouse Gas Emissions 2024: Gearing Up to Bring Emissions Down, OECD Series on Carbon Pricing and Energy Taxation, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/b44c74e6-en.
[51] OECD (2023), “Climate adaptation: Why local governments cannot do it alone”, OECD Environment Policy Papers, No. 38, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/be90ac30-en.
[5] OECD (2013), OECD Environmental Performance Reviews: Austria 2013, OECD Environmental Performance Reviews, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9789264202924-en.
[28] ÖROK (2025), ÖROK-Monitoring von Flächeninanspruchnahme und Versiegelung, Österreichische Raumordnungskonferenz, Wien, https://www.oerok.gv.at/monitoring-flaecheninanspruchnahme (abgerufen am 18. Dezember 2025).
[10] Österreichische Energieagentur/KDZ/WU Wien (2023), Gemeinsame Klimaziele, geteilte Kompetenzen, Österreichische Energieagentur, Wien, https://www.kdz.eu/system/files/downloads/2023-12/BMK_Endbericht_Operationalisierung_Klima_2023.pdf.
[38] Österreichischer Biodiversitätsrat (2025), Barometer der Biodiversitätspolitik 2024, Österreichischer Biodiversitätsrat, Wien, https://www.biodiversityaustria.at/wp-content/uploads/2025/02/Hintergrundtext_Barometer_Biodiversitaetspolitik_2024_5Jahre.pdf.
[39] Pröbstl, F. (2025), “Biodiversity policy integration at the sub-national level: Insights from the German Länder in the context of sub-national biodiversity strategies and action plans”, Journal of Environmental Policy & Planning, Vol. 27/4, pp. 329-342, https://doi.org/10.1080/1523908x.2024.2446478.
[71] Recycling Pfand Österreich (2026), “Ein Jahr Einweg-Pfandsystem: Mehr als acht von zehn Pfandgebinden finden den Weg zurück in den Kreislauf”, Pressemitteilung, 28.01.2026, https://www.recycling-pfand.at/presse/2026-01-28/ein-jahr-einweg-pfandsystem-mehr-als-acht-von-zehn-pfandgebinden-finden-den-weg-zurueck-in-den-kreislauf.html (abgerufen am 27. Februar 2026).
[74] Richter, L. and M. Khattab (2025), “Circular economy and ecologically sustainable behaviour in the light of financial constraints: Quantitative results from Austria”, Frontiers in Sustainability, Vol. 6, https://doi.org/10.3389/frsus.2025.1570573.
[32] Schratzenstaller, M. and F. Sinabell (2024), Policy Brief: Finanzierung der Umsetzung der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, WIFO Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung, Wien, https://www.wifo.ac.at/publication/268390/.
[9] Schulev-Steindl, E., M. Hofer and L. Franke (2020), Evaluierung des Klimaschutzgesetzes, Universität Graz, Graz, https://www.bmluk.gv.at/dam/jcr:0e6aead9-19f5-4004-9764-4309b089196d/KSG_Evaluierung_ClimLawGraz_ua.pdf.
[20] Somers, J. (2022), Technologies to Decarbonise the EU Steel Industry, Publications Office of the European Union, Luxembourg, https://doi.org/10.2760/069150.
[65] Statistik Austria (2026), Umweltorientierte Produktion und Dienstleistung, (Datensatz), https://www.statistik.at/en/statistics/energy-and-environment/environment/environmental-goods-and-services-sector-environment-industry (abgerufen am 27. Februar 2026).
[73] Stoifl, B. et al. (2023), Entwicklung des Abfallvermeidungsprogrammes 2023, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/studien-reports/publikationsdetail?cHash=1478bb228776c2355cfd0f9653eab8c6&pub_id=2457.
[26] Umweltbundesamt (2026), Dashboard Luftschadstoff-Emissionen und Luftqualität in Österreich, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/umweltthemen/luft/luftschadstoffe/dashboard (abgerufen am 27. Februar 2026).
[34] Umweltbundesamt (2025), 14. Umweltkontrollbericht. Umweltsituation in Österreich, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/studien-reports/publikationsdetail?pub_id=2625&cHash=92afa88a330aeb301e25d2e578f64c31.
[12] Umweltbundesamt (2025), Klimaschutzbericht 2025, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/studien-reports/publikationsdetail?pub_id=2613&cHash=8eeac146a3142f796d355043bb0c5dc9.
[14] Umweltbundesamt (2025), Nahzeitprognose der Österreichischen Treibhausgas-Emissionen für das Jahr 2024, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/fileadmin/site/publikationen/rep0992.pdf.
[62] Umweltbundesamt (2022), “Investitionspotenzial der Klimatransformation”, Pressemitteilung 17.05.2022, Umweltbundesamt, Wien, https://www.umweltbundesamt.at/news220517 (abgerufen am 15. November 2025).
[60] van Dender, K. (2019), “Taxing vehicles, fuels, and road use: Opportunities for improving transport tax practice”, OECD Taxation Working Papers, No. 44, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/e7f1d771-en.
Anhang 1. Zur Umsetzung ausgewählter Empfehlungen aus dem OECD-Umweltprüfbericht Österreich 2013 ergriffene Maßnahmen
Copy link to Anhang 1. Zur Umsetzung ausgewählter Empfehlungen aus dem OECD-Umweltprüfbericht Österreich 2013 ergriffene Maßnahmen|
Empfehlungen |
Ergriffene Maßnahmen |
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Umgang mit wesentlichen ökologischen Herausforderungen |
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Eine nationale Raumentwicklungsstrategie unter Einbeziehung aller Regierungsebenen entwickeln, um ein besseres Gleichgewicht zwischen neuen Bauprojekten, die eine zusätzliche Flächenumwandlung mit sich bringen, und der Verwirklichung der Ziele der nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt herzustellen. |
Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) erarbeitet auf zehn Jahre angelegte Raumentwicklungskonzepte, in denen gemeinsame strategische Ziele und Leitlinien für die Raumentwicklung festgelegt sind. Das letzte Österreichische Raumentwicklungskonzept (ÖREK 2030), das 2021 verabschiedet wurde, legt den Schwerpunkt auf eine klimafreundliche Raumentwicklung. Im Jahr 2024 haben alle Bundesländer die von der ÖROK entwickelte Bodenstrategie für Österreich angenommen. Die Biodiversitäts-Strategie Österreich 2030+ baut auf einem zehn Punkte umfassenden Aktionsprogramm auf. Darin werden 100 Ziele und über 400 Maßnahmen aufgeführt. |
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Die Anpassung an den Klimawandel stärker in die Regierungspolitik integrieren, zum Beispiel durch Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels in Ex-ante-Bewertungen wie der Umweltverträglichkeitsprüfung und der strategischen Umweltprüfung. |
Durch eine Änderung der Rechtsvorschriften für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) im Jahr 2018 wurde der Schwerpunkt der UVP u. a. auf den Klimawandel und Katastrophenrisiken gelegt. Ab 2026 muss eine obligatorische Klimaprüfung (KlimaCheck) für alle neuen Gesetze, Verordnungen und größeren Vorhaben der Bundesverwaltung als Teil des Rahmens für die Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben durchgeführt werden. Jedes Bundesministerium muss bewerten, wie sich seine Initiativen auf die Treibhausgasemissionen und die Klimaresilienz auswirken. |
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Die Fortschritte bei der Umsetzung der nationalen Anpassungsstrategie anhand konkreter Ziele, Kriterien und einer klaren Zuweisung der Zuständigkeiten systematisch überwachen und bewerten. |
Österreich hat seine nationale Anpassungsstrategie und den dazugehörigen Aktionsplan 2017 und 2024 überarbeitet. Die jüngste Strategie enthält über 120 konkrete Empfehlungen für 14 Sektoren. Die Fortschritte werden in Rahmen regelmäßiger Berichte überwacht. Die letzte Bewertung fand 2021 statt; die nächste ist für 2026 geplant, zusammen mit einer überarbeiteten Analyse der Klimaanfälligkeiten und -auswirkungen. |
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Ausreichende Finanzmittel für die Anpassung an den Klimawandel unter Berücksichtigung der Kosten und des Nutzens bereitstellen, und Möglichkeiten für eine stärkere Einbeziehung privater Finanzierungsquellen sowie für den Rückgriff auf Versicherungsmärkte und öffentlich-private Partnerschaften prüfen. |
Etwa drei Viertel der dem Katastrophenfonds zugewiesenen Mittel werden für die Verhütung von Schäden durch Naturgefahren – vor allem Überschwemmungen und Lawinen – und für Versicherungsprämien bei Ernteverlusten bereitgestellt. Mit dem Rest wird die Entschädigung für Schäden an Privateigentum und am Vermögen von Gemeinden finanziert. Der Fonds wird hauptsächlich durch einen Anteil der Einkommensteuer von Privatpersonen und der Körperschaftsteuer finanziert. Im Jahr 2024 hat die Bundesregierung nach den durch den Sturm Boris verursachten Schäden die Mittelausstattung des Fonds auf 1 Mrd. EUR aufgestockt. Die Basis-Hochwasserversicherung ist freiwillig und wird von privaten Anbietern im Rahmen von Standard-Haushaltsversicherungen angeboten. Die Prämien sind risikobasiert und die Entschädigungsgrenzen im Allgemeinen niedrig. |
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Stärkung der Umweltgovernance für eine kohärente Politikgestaltung |
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Die Bestimmungen über den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten prüfen, um die Übereinstimmung mit dem Übereinkommen von Aarhus zu gewährleisten. |
Das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 verbessert den Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten für Organisationen und Einzelpersonen in den Bereichen Abfall, Wasser und Luftqualität. Die Bundesländer haben auch den Zugang zu Gerichten im Bereich des Naturschutzes, einschließlich Artenschutz, Jagd und Fischerei, erweitert. Verwaltungsgerichte räumen Nichtregierungsorganisationen im Umweltbereich zunehmend eine Klagebefugnis ein, auch wenn das im nationalen Recht nicht ausdrücklich vorgesehen ist. |
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Integrierte Bewertungs- und Genehmigungsverfahren auf Verkehrsprojekte der Bundesverwaltung anwenden; prüfen, wie die Umweltverträglichkeitsprüfung unter Berücksichtigung der Empfehlungen unabhängiger Bewertungen weiter gestärkt werden könnte; Möglichkeiten zur Vereinfachung und Kostensenkung der Genehmigungsverfahren ermitteln. |
Im Jahr 2018 änderte Österreich sein UVP-Gesetz mit dem Ziel, der biologischen Vielfalt, der Landnutzung, dem Klimawandel und Katastrophenrisiken mehr Gewicht zu verleihen. Mit einer Änderung aus dem Jahr 2023 wurden gestraffte und beschleunigte Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien ermöglicht. |
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Die Verfahren für die strategische UVP und die Folgenabschätzung bei Regelungsvorhaben überprüfen, um sicherzustellen, dass die Studienergebnisse einen nützlichen und rechtzeitigen Beitrag zur Entscheidungsfindung leisten können; unterstützende Instrumente und Leitlinien weiterentwickeln, einschließlich Beispielen für bewährte Verfahren, und Schulungen für Fachkräfte bereitstellen. |
Österreich hat die EU-Richtlinie über die strategische Umweltprüfung (SUP) von Plänen und Programmen umgesetzt, indem es ihre Anforderungen in die einschlägigen Bundes- und Landesgesetze aufgenommen hat. Es gibt eine öffentliche Website mit umfangreichen Informationen zur SUP, einschließlich Leitlinien und einer Datenbank mit abgeschlossenen Verfahren. Zweimal im Jahr richtet das Umweltministerium Treffen mit SUP-Expert*innen aus allen Verwaltungsebenen und den Umwelt-Ombudsstellen aus, um praktische Fragen, abgeschlossene Verfahren und neue Instrumente zu erörtern. Zusammenfassungen dieser Diskussionen werden als Informationsquelle für Fachkräfte auf der Website veröffentlicht. Die meisten Bundesländer veröffentlichen und aktualisieren auch SUP-Leitlinien für bestimmte Bereiche wie die Raumplanung. |
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Verbesserung der Kostenwirksamkeit des Policy-Mix |
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Den Einsatz umweltbezogener Steuern im Rahmen einer umfassenden „sozial-ökologischen Steuerreform“ ausweiten, mit der i) eine wirksame CO2-Steuer auf Kraftstoffe eingeführt wird, die in den nicht vom EU-EHS erfassten Sektoren verwendet werden; ii) die Kraftfahrzeugsteuern weiter umstrukturiert werden, um die Umweltkosten der Fahrzeugnutzung besser widerzuspiegeln; iii) sichergestellt wird, dass andere, nicht mit CO2 zusammenhängende externe Effekte angemessen bepreist werden; und iv) die die Steuerlast des Faktors Arbeit reduziert wird. |
Im Jahr 2022 leitete Österreich die ökosoziale Steuerreform in die Wege. Die Reform umfasst ein nationales Emissionshandelssystem (NEHG), das nicht unter das EU-EHS fallende fossile Brennstoffe abdeckt. In der Anfangsphase werden die Preise für die Zertifikate anhand eines Fixpreises bestimmt und steigen von 30 EUR/t CO₂-Äquivalent im Jahr 2022 auf 55 EUR/t CO₂-Äquivalent im Jahr 2025. Das System wird schrittweise auf eine marktbasierte Preisgestaltung umgestellt und 2028 in das EU-EHS2 überführt. Mit der Steuerreform wurden auch die Einkommens- und Körperschaftsteuer gesenkt und ein „Klimabonus“ in Höhe von 110 bis 220 EUR pro Person eingeführt, wobei die Höhe von der Anbindung an den öffentlichen Verkehr abhängig gemacht wurde. Der Bonus wurde im Jahr 2025 gestrichen. Die Steuern für die Zulassung von Fahrzeugen und die jährliche Versicherung richten sich nach den CO₂-Emissionswerten der Fahrzeuge, wobei für Elektrofahrzeuge Ausnahmen gelten. Zu den weiteren umweltbezogenen Preisbildungsmaßnahmen zählen Abgaben auf die Deponierung und Abfallverbrennung. |
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Die potenziell negativen Umweltauswirkungen bestehender Subventionen und Steuervergünstigungen bewerten, möglicherweise im Rahmen der jährlichen Überprüfung der Haushaltsunterstützung durch die Regierung; umweltschädliche Subventionen reformieren, z. B. Wohnungsbauförderungen und Energiesteuerbefreiung für energieintensive Industrien. |
Die umweltschädlichen Subventionen in Österreich wurden im Rahmen mehrerer Studien bewertet, insbesondere in den Bereichen Energie und Verkehr. Das Bundesministerium für Finanzen ermittelt und bewertet im Rahmen der umweltgerechten Haushaltsplanung steuerliche Maßnahmen und Transferzahlungen, die den Klimazielen zuwiderlaufen. Statistik Austria veröffentlicht zudem Schätzungen zu Subventionen für fossile Brennstoffe, um die Fortschritte bei der Umsetzung des SDG-Ziels 12.c zur Rationalisierung ineffizienter Subventionen für fossile Brennstoffe zu überwachen. Außerdem stellt sie Eurostat im Rahmen einer freiwilligen Datenerhebung Daten über potenziell umweltschädliche Subventionen zur Verfügung. |
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Fehlanreize für die Fahrzeugnutzung durch eine Überarbeitung der steuerlichen Behandlung von Firmenwagen und der Pendlerpauschale verringern; die Ausweitung des entfernungsabhängigen Mautsystems auf leichte Nutzfahrzeuge und Pkw sowie auf das Nebenstraßennetz erwägen; die Einführung von Verschmutzungs- und/oder Staugebühren in Städten mit hohen Konzentrationen an verkehrsbedingten Emissionen. |
Seit 2016 sinkt der steuerpflichtige geldwerte Vorteil für die private Nutzung von Firmenwagen, sobald die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs unter einen bestimmten Schwellenwert fallen, bei emissionsfreien Fahrzeugen entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Arbeitnehmer*innen können auch eine Kilometerpauschale erhalten, wenn sie auf Dienstreisen Privatfahrzeuge – auch Fahrräder – nutzen. Seit 2021 sind Arbeitgeberbeiträge zu Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel vom steuerpflichtigen Einkommen der Arbeitnehmer*innen ausgenommen. Arbeitnehmer*innen können unabhängig vom Verkehrsmittel die Pauschal- und Kilometerpauschale für Fahrtkosten geltend machen. |
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Die Kosteneffizienz von Umweltschutzmaßnahmen auf Bundes- und subnationaler Ebene systematisch bewerten; die Finanzierungsmechanismen zur Förderung umwelt- und klimabezogener Investitionen (einschließlich der Einspeisetarife für erneuerbare Energien) straffen, mit dem Ziel, Überschneidungen und potenzielle Zufallsgewinne zu verringern. |
Das Umweltministerium berichtet jährlich über die Verwendung der Mittel im Rahmen des Umweltförderungsgesetzes (UFG) zur Finanzierung von Investitionen in den Bereichen Klima, Umwelt und Wasser. Die Berichte enthalten detaillierte Angaben zu den Mittelauszahlungen, zu fremdfinanzierten Investitionen sowie zu den damit verbundenen Auswirkungen auf Umwelt und Beschäftigung. Im Jahr 2025 gaben das Umwelt- und das Energieministerium eine Kosten-Nutzen-Analyse ausgewählter Klima- und Energiesubventionen des Bundes in Auftrag. |
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Kreislaufwirtschaft |
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Die Anreizfunktion der kommunalen Abfallgebühren stärken, um die Abfallvermeidung in privaten Haushalten zu fördern. |
Im Abfallwirtschaftsgesetz ist für kommunale Siedlungsabfälle ein verursacherbezogenes Gebührensystem („Pay-as-you-throw“) vorgeschrieben. Diese von den Bundesländern eingerichteten Systeme richten sich nach dem Volumen oder dem Gewicht des anfallenden Restmülls und der Häufigkeit der Sammlung. |
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Einen kohärenten, integrierten Ansatz für das Chemikalienmanagement und die Abfallbewirtschaftung entwickeln. |
In der österreichischen Kreislaufwirtschaftsstrategie 2022 wird die Notwendigkeit betont, das Chemikalienmanagement besser in die Abfallpolitik zu integrieren. Es wurde eine Expertenplattform eingerichtet, die einen Aktionsplan für grüne Chemikalien erarbeitet hat; Ziel ist es, die Herstellung und Verwendung von Chemikalien kreislauffähiger zu gestalten. |
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Das Chemikalienleasing weiter fördern und die Hindernisse untersuchen, die einer breiteren Anwendung im Wege stehen. |
Die österreichische Regierung erkennt Chemikalienleasing offiziell als tragfähiges kreislauforientiertes Geschäftsmodell im Chemikalienmanagement an und unterstützt seine branchenübergreifende Einführung. Die Regierung hat in Zusammenarbeit mit der Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung mehrere Sensibilisierungsinitiativen durchgeführt, um Unternehmen über die Vorteile des Modells und dessen praktische Umsetzung zu informieren. Darüber hinaus fördert Österreich auch Pilotprojekte, um die Wirksamkeit von Chemikalienleasing in realen Anwendungen zu demonstrieren. |
Anmerkung: Ausgewählte Empfehlungen aus OECD (2013), OECD Environmental Performance Reviews: Austria 2013, OECD Environmental Performance Reviews, OECD Publishing, Paris, https://doi.org/10.1787/9789264202924-en.
Quelle: Basierend auf der Länderübermittlung.
Anmerkungen
Copy link to Anmerkungen← 1. Das EU-EHS betrifft Emissionen aus der Energieerzeugung und CO2-intensiven Branchen. Die ESR betrifft Emissionen aus dem Verkehr innerhalb der EU, aus Gebäuden, der Landwirtschaft, der Kleinindustrie und der Abfallwirtschaft.
← 2. In der österreichischen Wasserstoffstrategie wird „klimaneutraler“ Wasserstoff als Wasserstoff definiert, der entweder aus erneuerbaren Energieträgern oder aus Erdgas erzeugt wird, wobei das damit verbundene CO₂ durch Abscheidung oder Pyrolyse aufgefangen wird. Wird Wasserstoff mithilfe von Erdgas erzeugt, ist sicherzustellen, dass weder bei der Erzeugung noch der CO₂-Abscheidung sowie an keinem Punkt der Lieferkette Treibhausgasemissionen freigesetzt werden.
← 3. Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) definiert Flächenumwandlung oder Flächeninanspruchnahme als die Veränderung landwirtschaftlicher, forstwirtschaftlicher oder sonstiger natürlich gewachsener Flächen für Siedlungs-, Verkehrs- oder sonstige Zwecke. Bodenversiegelung ist die Zerstörung oder Bedeckung des Bodens durch ein vollständig wasser- und luftundurchlässiges Material. Die Flächeninanspruchnahme kann versiegelte, teilversiegelte oder unversiegelte Flächen (z. B. Gärten, Parks, Sportplätze) umfassen.
← 4. Die Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG) schützt Lebensräume und Arten von gemeinschaftlichem Interesse, die in der EU vom Aussterben bedroht sind, ein begrenztes Vorkommen oder typische Merkmale der biogeografischen Regionen Europas aufweisen.
← 5. Die Europäische Kommission leitete 2024 ein Vertragsverletzungsverfahren ein, weil Österreich die Wasserrahmenrichtlinie hinsichtlich der Überwachung von Wasserrechten nicht eingehalten hatte (EK, 2024[75]).
← 6. Daten für 19 EU-Länder verfügbar. Umweltbezogene Subventionen und ähnliche Transfers dienen dem Schutz der Umwelt oder der Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen („Umwelttransfers“). Dazu gehören Zuschüsse für umweltfreundlichere Energieanlagen, die Erhaltung von Naturschutzgebieten oder umweltbezogene Forschung. Diese Subventionen und Transfers umfassen Finanzmittel, die Unternehmen, private Haushalte, gemeinnützige Einrichtungen im Dienste privater Haushalte oder andere Länder für Umweltzwecke erhalten und die von der Regierung des jeweiligen Landes oder aus dem Ausland (einschließlich EU-Mitteln) gezahlt werden (Eurostat, 2025[56]).
← 7. Das EHS2 deckt Emissionen aus dem Gebäude- und Straßenverkehrssektor sowie zusätzlichen Sektoren (hauptsächlich Sektoren, die nicht unter das derzeitige EHS fallen) ab.