Im Fall individueller Lernprogramme ist es auch wichtig, die Qualifikationen der Weiterbildungsanbieter zu überprüfen, um direkten Betrug im System zu verhindern. Beim individuellen Lernkonten-Programm (ILA) im Vereinigten Königreich hatte sich das britische Bildungsministerium (Department for Education and Skills) beispielsweise gegen die Einführung von Qualitätssicherungssystemen entschieden, da es davon ausgegangen war, dass ineffiziente oder ineffektive Anbieter durch Marktkräfte aus dem Geschäft gedrängt würden. Es wurde angenommen, dass ein strenger Validierungsprozess für Weiterbildungsanbieter neue Weiterbildungsanbieter davon abhalten könnte, in den Markt einzutreten. Verschiedene Formen betrügerischer Handlungen entwickelten sich jedoch in großem Umfang und folgten oft aggressiven Marketingpraktiken von neu gegründeten Anbietern. Einige Anbieter gaben fälschlicherweise vor, dass ihr Weiterbildungsprogramm zu anerkannten Qualifikationen führte, und stellten minderwertige Materialien zur Verfügung. Andere nahmen individuelle Lernkonten für Einzelpersonen in Anspruch und meldeten sie ohne deren Zustimmung an. Wieder andere griffen auf ILA-Mittel zu, boten jedoch keine Weiterbildung an usw. (National Audit Office, 2002[9]). Zum Teil war dies durch den Druck bedingt, das Programm rasch umzusetzen, in Verbindung mit einem Mangel an Ressourcen für die Verwaltung und Umsetzung des Programms. Im Vergleich zum privaten Auftragnehmer, der die Dienstleistung erbrachte, trug die Regierung auch einen zu großen Anteil des finanziellen Risikos (National Audit Office, 2002[9]). In Anbetracht des Betrugsausmaßes sah sich die Regierung veranlasst, das Programm im November 2001 zu beenden. Eine der wichtigsten Erkenntnisse, die daraus gezogen werden konnten, ist die Tatsache, dass IKT-Systeme, die sowohl für die Registrierung von Anbietern als auch von Nutzern verwendet werden, ausreichend streng kontrolliert werden müssen, um Missbrauch oder Betrug zu minimieren, insbesondere in Bezug auf die Zulassung und Qualitätsprüfung von Anbietern. Die Vergütung von Leistungen sollte unter Vorlage stichhaltiger Nachweise gezahlt werden, wonach der finanzierte Kurs oder die finanzierte Tätigkeit rechtmäßig war und tatsächlich durchgeführt wurde (Johnson et al., 2010[26]).
In Singapur sind Weiterbildungsanbieter verpflichtet, sich einem Zertifizierungsprozess zu unterziehen, bei dem sowohl der Anbieter als auch die angebotenen Kurse eine Reihe von Kriterien erfüllen müssen. Wie streng die Kriterien sind, hängt davon ab, ob die Kurse im Rahmen des Workforce-Skills-Qualification-Programms – das Arbeitgeber bei Weiterbildungsmaßnahmen Unterstützung anbietet – durchgeführt werden oder nicht.2 Ein bedeutender Betrugsfall wurde im Oktober 2017 von Skills Singapore bei der Prüfung der Anträge auf Weiterbildungszuschüsse aufgedeckt. Alle Zahlungen wurden daraufhin sofort ausgesetzt. In dem Fall ging es um drei neu gegründete Weiterbildungsanbieter, die Gebühren in Höhe von rd. 40 Mio. SGD für 25 000 Arbeitnehmern erteilten Kursen einforderten.3 Mit der Schaffung einer Abteilung für Betrugsbekämpfung, dem Einsatz von Datenanalysen zur Betrugserkennung bei der Inanspruchnahme von Mitteln und neuen Durchsetzungsstrategien einschließlich Kontrollen vor Ort wurden die Prozesse seitdem verschärft.4 Kleinere Betrugsfälle wurden ebenfalls gemeldet, insbesondere von Personen, die versucht hatten, Singapurer vom Verfall ihrer Guthaben zu überzeugen, damit sie ihren SkillsFuture Credit nutzen und sich bei Weiterbildungskursen anmelden. Dies veranlasste Skills Singapore, eine Mitteilung zu diesem Thema zu veröffentlichen.5
Nach den schlechten Erfahrungen im Vereinigten Königreich führte das schottische ILA-Programm eine strengere Überprüfung der Anbieter und eine Qualitätssicherung der förderfähigen Kurse ein. Weiterbildungsanbieter mussten von der Scottish Qualification Authority (SQA) zugelassen oder registrierte nationale Weiterbildungsanbieter sein. Außerdem mussten die Kursdetails über ein Online-Tool bereitgestellt werden, das laut einer von der schottischen Regierung in Auftrag gegebenen Evaluierung einige Probleme in Bezug auf Transparenz und die für die Erlangung der Genehmigung notwendige Zeit aufwarf (Gallacher, J. et al., 2007[20]). Im aktuellen ITA-Programm können Weiterbildungsanbieter zugelassen werden, sofern sie eine der vier folgenden Bedingungen erfüllen: a) ein von der SQA zugelassenes Zentrum sind, b) von Quality Scotland zertifiziert wurden, einer Qualitätsmanagement-Zertifizierung,6 c) einen aktiven Vertrag mit Skills Development Scotland haben, um nationale Weiterbildungsprogramme durchzuführen oder d) ein College oder eine Universität mit nachgewiesener Qualitätssicherung sind.7 Um sicherzustellen, dass ihre Finanzlage stabil ist, müssen Weiterbildungsanbieter auch seit mindestens zwei Jahren im Geschäft sein. Die Kurse müssen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen (meist müssen sie berufsbezogen sein und die für die ITA-Finanzierung zugelassenen Bereiche betreffen und mit der Arbeitsmarktstrategie im Einklang stehen (vgl. Abschnitt 2.4); außerdem darf es sich nicht um Kurse auf Postgraduiertenebene handeln). Doch sobald der Anbieter vom ITA anerkannt wurde, gelten für die Programme keine weiteren Qualitätsanforderungen.
Die toskanische Carta ILA umfasste im ersten Zeitraum (2006-2008) keinen Qualitätssicherungsrahmen, und selbst informelle Weiterbildungen waren förderfähig. Dies implizierte jedoch ein erhebliches Betrugsrisiko, das eintrat, als Nutzer ihre Karte für andere Zwecke als Weiterbildungen verwendeten und die regionale Regierung die Mittel zurückfordern musste. In Verbindung mit der globalen Finanzkrise und der nachfolgenden Sparpolitik wurde die Anspruchsberechtigung auf zertifizierte Weiterbildungseinrichtungen und -programme beschränkt, die auf einer regionalen Weiterbildungsliste standen.
In Oberösterreich waren Qualitätsverfahren im Weiterbildungssektor noch nicht besonders hoch entwickelt, als das Bildungskonto Anfang der 1990er Jahre geschaffen wurde, der Weiterbildungsmarkt war jedoch eher konzentriert8 und die großen Anbieter waren nach ISO zertifiziert. Qualitätsaspekte gewannen in der österreichischen Bildungspolitik jedoch allgemein an Bedeutung, und 1998 wurde ein regionaler Qualitätsrahmen (Qualitätsgütesiegel) eingeführt. Durch die Auflage, dass ein Anspruch auf Förderung nur bei bestehender Zertifizierung gegeben ist, hat das Bildungskonto zur Verbreitung dieses Qualitätsrahmens beigetragen. Seit 2012 ist auch ein nationaler Qualitätsrahmen (Ö-Cert) in Kraft, und Weiterbildungsanbieter müssen von einem dieser beiden Qualitätsrahmen zertifiziert sein.
In Frankreich waren die Qualitätskontrollen für Anbieter bisher relativ schwach und es fehlte ein effektiver Zertifizierungsprozess (France Stratégie, 2015[27]). Kraft des neuen Weiterbildungsgesetzes wurde den öffentlichen Stellen, die Weiterbildungen finanzieren, 2014 die Verantwortung für die Überwachung und Kontrolle der Qualität der Weiterbildungsanbieter übertragen, mit denen sie zusammenarbeiten. In der Folge haben die verschiedenen Stellen, die Weiterbildung finanzieren – darunter das OPCA, die Regionen und die öffentliche Arbeitsverwaltung (Pôle emploi) –, gemeinsam darauf hingewirkt, die Qualitätskriterien für Weiterbildungsanbieter zu harmonisieren. Formal geregelt wurde dies im Décret Qualité, das 2015 eingeführt wurde und im Januar 2017 in Kraft trat. Das Gesetz legt sechs Qualitätskriterien fest, die Weiterbildungsanbieter erfüllen müssen, um Zugang zu Finanzierungsmitteln zu erhalten (Ziele der Weiterbildung, Existenz verfahrensbezogener Kontrollmechanismen, angemessene pädagogische Instrumente, Qualität der Lehrkräfte, für die breite Öffentlichkeit zugängliche Informationen zum Weiterbildungsangebot, Evaluierung von Weiterbildungsprogrammen). Nach diesem Dekret müssen Weiterbildungsanbieter den Qualitätsnachweis entweder durch ein Gütezeichen oder Qualitätssiegel des Conseil national de l'emploi, de la formation et de l'orientation professionnelles (CNEFOP) oder durch die Einhaltung des internen Evaluierungsrahmens der die Weiterbildung finanzierenden Stellen erbringen. Zu diesem Zweck wurde eine spezielle Online-Plattform – Data Dock (https://www.data-dock.fr) – entwickelt, auf der sich Weiterbildungsanbieter im System registrieren und anhand der sechs Qualitätsdimensionen selbst bewerten können (OECD, 2019[28]). Wie jedoch in der Wirkungsstudie hervorgehoben wurde, die das 2018 in Kraft getretene Gesetz zur Reform des Systems der Weiterbildungsfinanzierung (Loi pour la liberté de choisir son avenir professionnel) begleitet, erschwert es die starke Zunahme von Gütezeichen und Qualitätssiegeln Lernenden und Unternehmen, sich auf dem Weiterbildungsmarkt zurechtzufinden. Außerdem macht sie eine vollständige Harmonisierung der Praktiken unmöglich. Ab Januar 2021 wird ein neues Gesetz die Zertifizierung von Weiterbildungsanbietern auf der Basis eines einheitlichen nationalen Verzeichnisses vorschreiben.9
Darüber hinaus sieht das französische CPF als Gegenstück zur Autonomie des Einzelnen bei der Nutzung seines Kontos und zur Förderung der Übertragbarkeit von Kompetenzen ebenfalls Beschränkungen für Weiterbildungsprogramme vor. Bis Dezember 2018 mussten Weiterbildungsprogramme aus einer Liste förderfähiger Programme auf drei Ebenen (interprofessionell, sektoral und regional) ausgewählt werden, wie in Abschnitt 2.4 beschrieben wurde. Beim reformierten CPF sind nun alle (formalen und nicht formalen) Weiterbildungsprogramme förderfähig, die zu einem auf nationaler Ebene im répertoire national des certifications professionnelles (RNCP) oder im répertoire spécifique10 registrierten beruflichen Befähigungsnachweis führen. Die Forderung, dass Weiterbildungsprogramme einen Befähigungsnachweis ausstellen sollen, ist grundsätzlich interessant, da die erworbenen Kompetenzen dadurch in gewisser Weise offiziell anerkannt werden und Teilnehmer sich beruflich weiterentwickeln und ihren Bildungsweg fortsetzen können. Allerdings wird dadurch nicht immer die Qualität des Weiterbildungsprogramms gesichert. Einige Weiterbildungsanbieter, so z.B. im Sprachsektor, haben ihre Programme in bestehenden Zertifizierungsstandards registriert, ohne jedoch den Inhalt der Programme zu ändern. Teilnehmer werden lediglich für die TOEFL-, BULATS- oder TOEIC-Prüfungen angemeldet (IGAS, 2017[8]). Andere haben ihren eigenen Zertifizierungsprozess entwickelt – eine länger dauernde und komplexere, aber in pädagogischer Hinsicht flexiblere Option –, wodurch die Zahl bestehender Zertifizierungsprozesse deutlich angestiegen ist (IGAS, 2017[8]).
Das ITA in den Vereinigten Staaten ist das einzige untersuchte Programm, das über einen eigens für das Programm entwickelten Qualitätssicherungsrahmen verfügt. Die von einem bestimmten Anbieter angebotenen Weiterbildungsprogramme sind im Rahmen des ITA nur dann förderfähig, wenn sie auf einer speziellen Liste (Eligible Training Provider List) stehen. Die Anforderungen, die erfüllt werden müssen, um in die Liste aufgenommen zu werden, sind zahlreich, die wichtigsten sind jedoch folgende: a) Angebot von Weiterbildung für gefragte Berufe, b) Angebot branchenweit anerkannter Qualifikationen und c) Erfüllung der Meldepflicht für eine Reihe von Programmergebnissen (überwiegend Abschlussquoten, prozentualer Anteil der Weiterbildungsteilnehmer, die ein nicht subventioniertes Beschäftigungsverhältnis erlangen, Beschäftigungsquote nach 6 Monaten, Durchschnittsverdienst der Teilnehmer bei Vermittlung und nach 6 Monaten, prozentualer Anteil der Weiterbildungsteilnehmer, die einen Abschluss oder einen akademischen Grad erwerben). Viele dieser Meldepflichten sind nur für Arbeitsuchende sinnvoll und können nicht auf individuelle Lern- und Weiterbildungsprogramme angewendet werden, die für Arbeitnehmer gelten. Es gibt Mindestsätze für jede Ergebnismessgröße und einen Schwellenwert für einen Indikator, der die Leistungszielvorgaben für die verschiedenen Messgrößen berücksichtigt. Die Mindestsätze scheinen niedrig zu sein (z.B. eine Abschlussquote von 30%). Wenn das Ziel nicht erreicht wird, wird ein regressionsbereinigtes Modell verwendet, um einige der Teilnehmerdaten zu berücksichtigen, die im Hinblick auf die Ausgangsbedingungen geprüft werden müssen. Für die Weiterbildungsanbieter ist es relativ kostspielig, diese Informationen für jedes Programm zur Verfügung zu stellen. Vor allem technische Fachschulen und gemeinnützige Anbieter entsprachen den Auflagen nur schleppend, was zu einer Reihe von Ausnahmeregelungen führte.