Öffentliche und private Organisationen greifen häufig auf wettbewerbsorientierte Vergabeverfahren zurück, um benötigte Güter und Dienstleistungen zu beschaffen. Wenn Bieterinnen und Bieter ihre Angebote ehrlich und unabhängig voneinander erstellen, gewährleisten die Vergabeergebnisse ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Bieterabsprachen liegen vor, wenn Unternehmen sich absprechen, um Preise zu erhöhen oder die Qualität ihrer Angebote zu senken. Bieterabsprachen sind nach dem Wettbewerbsrecht in allen OECD-Mitgliedstaaten illegal. In vielen von ihnen stellen sie eine Straftat dar. Sie sind im öffentlichen Beschaffungswesen besonders schädlich, da sie öffentliche Dienstleistungen beeinträchtigen, öffentliche Mittel verschwenden und das Vertrauen in den öffentlichen Sektor untergraben.
In (2023[1]), hat der Rat der OECD auf Ministerebene die Empfehlung zur Bekämpfung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen [OECD-LEGAL-0396] überarbeitet. Die Empfehlung zielt darauf ab, einen wirksamen Wettbewerb im öffentlichen Beschaffungswesen zu fördern, das Risiko von Bieterabsprachen zu verringern, die Aufdeckung von Kartellen im Bereich der Bieterabsprachen zu erleichtern und die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts zu unterstützen.
Entsprechend den Vorgaben des Rates hat das Wettbewerbskomitee 2025 den Leitfaden zur Bekämpfung von Bieterabsprachen im öffentlichen Beschaffungswesen überarbeitet. Dabei zog es Erkenntnisse aus den „Roundtables“ des Wettbewerbskomitees zu Kartellen, aus Verfahren des Kartellrechtsvollzugs und aus Advocacy-Initiativen in OECD- und Nicht-OECD-Ländern heran, ebenso wie Erfahrungen des Sekretariats aus Projekten zur Bekämpfung von Bieterabsprachen in der öffentlichen Auftragsvergabe.
Der Leitfaden soll Beschaffungs- und Wettbewerbsbehörden bei der Prävention und der Erkennung von Bieterabsprachen unterstützen. Er enthält allgemeine Grundsätze, die flexibel an die jeweiligen Ausschreibungsverfahren angepasst werden können. Enthalten sind Abschnitte zu den Formen von Bieterabsprachen sowie zu Ausgleichsmechanismen, die Kartelle nutzen können. Der Leitfaden erläutert zudem die Zusammenhänge zwischen Bieterabsprachen und anderen rechtswidrigen Verhaltensweisen und zeigt auf, welche Merkmale von Angebot und Nachfrage Absprachen begünstigen können. Der Hauptteil besteht aus zwei Checklisten:
Eine Checkliste für die Ausschreibungsgestaltung, in der eine Reihe von Maßnahmen angeführt sind, die dabei helfen, Beschaffungsvorgänge so zu planen und durchzuführen, dass das Risiko von Bieterabsprachen minimiert wird;
Eine Checkliste zur Aufdeckung von Bieterabsprachen, in der Warnsignale angeführt sind, die bei der Identifizierung und Meldung von Bieterabsprachen helfen sollen.
Der Leitfaden wurde von der Arbeitsgruppe 3 „Zusammenarbeit und Rechtsdurchsetzung” entwickelt. Anschließend wurde er vom Wettbewerbskomitee der OECD am 19. Juni 2025 diskutiert, angenommen und freigegeben.
Der Leitfaden wurde von Despina Pachnou mit Unterstützung von Eduardo Mangada Real de Asúa und wertvollen Kommentaren von Ori Schwartz und Antonio Capobianco von der OECD-Wettbewerbsabteilung erstellt. Der Leitfaden wurde durch Konsultationen mit dem Komitee für öffentliche Verwaltung der OECD (Public Governance Committee) über seine Arbeitsgruppe von Expertinnen und Experten im Bereich der öffentlichen Auftragsvergabe sowie durch Beiträge der Mitglieder der Abteilung Infrastruktur und öffentliche Beschaffung der OECD unterstützt. Dieses Dokument wurde für die Veröffentlichung von Erica Agostinho vorbereitet.