Im Mittelpunkt dieses Berichts stehen individuelle Lern- und Weiterbildungsprogramme (individual learning schemes – ILS), d.h. Programme, die an Personen geknüpft sind (und nicht an einen bestimmten Arbeitgeber oder Beschäftigungsstatus) und diesen zur Verfügung stehen, um sich während ihrer Lebensarbeitszeit und auf eigene Initiative kontinuierlich weiterzubilden. Diese Programme werden in der Regel von staatlichen Stellen durchgeführt und nutzen öffentliche Mittel. Bei den Programmen lassen sich drei Hauptarten unterscheiden:
Individuelle Sparkonten für Weiterbildungsmaßnahmen. Dabei handelt es sich um Programme, bei denen der Einzelne Mittel für berufliche Weiterbildungsmaßnahmen ansparen kann und staatliche Stellen Unterstützung leisten, u.a. in Form von Steueranreizen, Direktzuschüssen (Finanzhilfen oder Sondervergütungen) und/oder zinsvergünstigte Darlehen. Arbeitgeber können manchmal auch Geld auf das Ansparkonto einzahlen bzw. einen Beitrag leisten, was häufig durch Steueranreize gefördert wird. Diese Sparkonten werden in der Regel von einem Finanzinstitut geführt. In der Praxis kommt dieser Programmtyp jedoch selten vor. In der Vergangenheit wurden in einer Reihe von Ländern Pilotprogramme implementiert, z.B. learn$ave in Kanada und die Lifelong Learning Accounts (LiLAs) in den Vereinigten Staaten. In der ersten Hälfte der 2000er Jahre arbeitete die schwedische Regierung ebenfalls an einem Projekt zur Einrichtung individueller Sparkonten für Weiterbildungsmaßnahmen und verabschiedete einen entsprechenden Gesetzentwurf, der Plan wurde letzten Endes jedoch aufgegeben.
Individuelle Lernkonten. Bei diesen Programmen werden über einen bestimmten Zeitraum Ansprüche auf berufliche Weiterbildung gesammelt. Die mit öffentlichen Mitteln finanzierten Konten sind insofern virtuell, als die Ressourcen nur dann abgerufen werden, wenn berufliche Weiterbildungsmaßnahmen tatsächlich in Anspruch genommen und bezahlt werden. Das einzige Beispiel für ein solches Programm ist das französische Compte Personnel de Formation, das seit Januar 2015 ein früheres Bildungskonto (Droit Individuel à la Formation) ersetzt und dessen Umfang erweitert hat und vollständig übertragbar ist. Nach dem 2018 verabschiedeten Gesetz Loi pour la liberté de choisir son avenir professionnel wird das Programm derzeit umfänglich reformiert.
Gutscheinprogramme. Hierbei handelt es sich um Programme, die die Weiterbildung durch staatliche Direktzahlungen an Einzelpersonen fördern, häufig verbunden mit einem Eigenbeitrag des Teilnehmers bzw. der Teilnehmerin. Obwohl viele individuelle Lernprogramme als „individuelle Lernkonten“ bezeichnet werden, funktionieren die meisten dieser Programme de facto als Bildungsgutscheine. Zu den Gutscheinprogrammen gehören die Opleidingscheques in Flandern (Belgien), die Bildungsprämie in Deutschland, der Cheque Formação in Portugal, die Individual Training Accounts in Schottland, der Chèque annuel de formation im Kanton Genf (Schweiz) und die Individual Training Accounts in den Vereinigten Staaten. Das Bildungskonto in Oberösterreich, das faktisch als Weiterbildungsbeihilfe bezeichnet werden kann, funktioniert fast wie ein Gutscheinprogramm, allerdings erfolgt die Antragstellung erst nach Abschluss der Weiterbildung.1 Frühere Programme wie die Individual Learning Accounts im Vereinigten Königreich und in Wales waren in der Praxis ebenfalls Gutscheinprogramme. Obwohl das Programm SkillsFuture Credit in Singapur während der gesamten Berufslaufbahn abrufbar ist, gehört es auch eher zur Kategorie der Gutscheinprogramme, da offiziell keine Ansammlung von Ansprüchen im Zeitverlauf möglich ist.2 Schließlich war Carta ILA in der Toskana (Italien) eine Mischform, da die regionale Regierung nicht den vom Interessenten gewählten Weiterbildungsanbieter bezahlte, sondern ein bestimmter Geldbetrag auf ein Bankkonto überwiesen wurde, der von der Person direkt genutzt werden konnte.
Tabelle 1.1 enthält eine kompakte Übersicht über die Hauptmerkmale der sechs Programme, die in den von der OECD in Auftrag gegebenen Fallstudien untersucht wurden. Ausführlicher werden diese Programme in Abschnitt 2 beschrieben.