OECD Corporate Governance Factbook 2025: Österreich
Table of contents
Diese Länderanalyse fasst Informationen zusammen, die in der Ausgabe 2025 des OECD-Faktenbuchs zur Unternehmensführung veröffentlicht wurden. Neben einer Zusammenfassung der jüngsten Entwicklungen bietet sie einen Überblick über den österreichischen Rahmen der Unternehmensführung sowie entsprechende Informationen im Vergleich zu 51 anderen im Faktenbuch erfassten Rechtsordnungen, darunter alle OECD- und G20-Mitglieder.
Die Informationen in diesem Dokument entsprechen dem Stand vom 31 Dezember 2024, sofern nicht anders angegeben.
Weitere Einzelheiten finden Sie im OECD-Faktenbuch zur Unternehmensführung 2025.
1. Aktuelle Entwicklungen (Stand: November 2025)
Copy link to 1. Aktuelle Entwicklungen (Stand: November 2025) Im Juli 2024 CBCR-VG Das Bundesgesetz über die Veröffentlichung länderbezogener Berichte über Einkommensteuerinformationen (CBCR-Veröffentlichungsgesetz) ist in Kraft getreten. Die erstmalige Veröffentlichungspflicht gilt für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 21 Juni 2024 beginnen. Betroffen sind Unternehmen mit einem konsolidierten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro in den letzten zwei Jahren. Die Berichte müssen Angaben zu Umsatz, Gewinn, Steuerzahlungen, Beschäftigtenzahl und Geschäftstätigkeit pro Land enthalten.
Bei der Umsetzung Richtlinie (EU) 2022/2381 Mit dem Programm „Women on Boards“ wird Österreich die bestehende Geschlechterquote erhöhen, sodass die Aufsichtsräte börsennotierter Unternehmen zu mindestens 40% aus Frauen und zu 40% aus Männern bestehen. Dadurch werden Chancengleichheit und eine ausgewogene Geschlechterverteilung in Führungspositionen gefördert. Die Umsetzung erfolgt im Laufe des Jahres 2026.
Mit dem geplanten NaBeG (Gesetz zur Nachhaltigkeitsberichterstattung) wird Österreich die CSRD umsetzen. Richtlinie (EU) 2022/2464 zur Berichterstattung über die Nachhaltigkeit von Unternehmen Es verpflichtet große Konzerne und Unternehmen von öffentlichem Interesse zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeitsaktivitäten; die Berichte müssen geprüft und digital eingereicht werden. Die parlamentarische Überprüfung ist weiterhin für 2025 geplant.
Um die EU-ESG-Rating-Verordnung effektiv umzusetzen (EU) 2024/3005 In Österreich ist ein nationales Durchführungsgesetz zur EU-ESG-Ratingverordnung erforderlich. Die EU-ESG-Ratingverordnung verpflichtet ESG-Ratinganbieter zur Offenlegung von Informationen, insbesondere zu Ratingmethoden, der Vergabe, dem Vertrieb und der Veröffentlichung von ESG-Ratings. Ihre Verwendung wird jedoch nicht geregelt. Das Durchführungsgesetz zur EU-ESG-Ratingverordnung soll am 2. Juli 2026 in Kraft treten. Die Publikation ist hier zu finden: EU-ESG-Rating-Verordnung-Vollzugsgesetz; Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, Änderung (63/ME) | Parlament Österreich
2. Globale Märkte und börsennotierte Aktienbesitzverhältnisse
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Anzahl der börsennotierten Unternehmen im Dezember 2024 |
Veränderung seit Dezember 2021 |
Marktkapitalisierung im Dezember 2024 |
Verhältnis zum BIP |
||
|---|---|---|---|---|---|
|
Österreich |
55 |
|
1.9% |
128 Mrd. USD |
24.6 % |
|
OECD-Mitglieder |
21 618 |
|
4.3% |
92.518 Mrd. USD |
136.5 % |
|
Welt |
46 086 |
|
11.3% |
124.536 Mrd. USD |
112.7 % |
Anmerkung: “Welt” umfasst 98 Gerichtsbarkeiten, “OECD-Mitglieder” umfasst 38 Länder.
Quelle: OECD-Kapitalmarktdatensatz. IMF.
2.2. Aktienbesitz öffentlicher Anleger nach Anlegerkategorie
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Hinweis: “Welt” umfasst 98 Rechtsordnungen.
Quelle: OECD-Kapitalmarktdatensatz.
2.3. Eigentumskonzentration nach Markt
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Hinweis: Der Anteil der Unternehmen inJede Jurisdiktion, in der der größte Einzelaktionär und die drei größten Aktionäre zusammen mehr als 50 % des Eigenkapitals des Unternehmens halten. “Weltweit” umfasst 98 Jurisdiktionen.
Quelle: OECD-Kapitalmarktdatensatz.
3. Unternehmensführung und institutioneller Rahmen
Copy link to 3. Unternehmensführung und institutioneller Rahmen3.1. Regulatorischer Rahmen für die Unternehmensführung
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Hauptaufsichtsbehörde |
|
|
Die größte Börse |
|
|
Wichtigste Gesetze und Verordnungen |
Handelsgesetzbuch Aktiengesellschaftsgesetz |
3.2. Mechanismen für einen Corporate-Governance-Kodex/Grundsätze
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Kodex/Prinzip |
|||
|
Grundlage für den Rahmen |
Gesetz oder Verordnung |
Ansatz |
Befolgen oder erklären |
|
Offenlegung im Jahresbericht |
Erforderlich |
Überwachung |
- |
|
Hausmeister |
Neuestes Code-Update |
2023* |
|
|
Herausgebende Stelle für den nationalen Überwachungsbericht |
- |
||
* Die 13. Revision des österreichischen Corporate Governance Kodex trat am 1 Januar 2025 in Kraft.
Die Kategorien, in die die Gerichtsbarkeit fällt, sind blau hervorgehoben.
Die fettgedruckten Zahlen und Wörter enthalten länderspezifische Zusatzinformationen.
Die Zahlen in Klammern geben die Anzahl der für jede Kategorie relevanten Gerichtsbarkeiten an.
Weitere Informationen zu den für die Kategorisierungen verwendeten Methoden finden Sie unter OECD-Faktenbuch zur Unternehmensführung 2025.
4. Die Rechte der Aktionäre und wichtige Eigentümerfunktionen
Copy link to 4. Die Rechte der Aktionäre und wichtige Eigentümerfunktionen4.1. Rechte der Aktionäre in der Hauptversammlung
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Kündigungsfrist |
10-15 Tage (10) |
20-21 Tage (20) |
22-28 Tage (6) 28 Tage |
>28 Tage (16) |
||||
|
Beteiligungsschwelle für die Aufnahme von Tagesordnungspunkten* |
<3% (23) |
3-4 % (6) |
5% (22) 5 % bei einer Haltedauer von 3 Monaten |
>5% (6) |
||||
|
Beteiligungsschwelle für die Einberufung einer Hauptversammlung* |
<3% (5) |
3-4 % (4) |
5% (28) 5 % bei einer Haltedauer von 3 Monaten |
>5% (20) |
||||
|
Frist für ein Treffen nach der Anfrage |
≤15 Tage (3) |
16-30 Tage (14) |
31-90 Tage (26) |
Keine festgelegte Frist (9) |
||||
|
Aktien ohne Stimmrecht mit Vorzugsrecht auf Dividenden |
Zulässig (34) |
Ausgabe von Aktien mit Limit (14) |
Nicht erlaubt (3) |
Keine Bestimmung (1) |
||||
|
Aktien ohne Stimmrecht und Vorzugsrechte auf Dividenden |
Zulässig (26) |
Nicht erlaubt (14) |
Keine Bestimmung (12) |
|||||
|
Mehrere Aktienklassen mit jeweils unterschiedlicher Anzahl an Stimmrechten |
Zulässig (28) |
Zulässig mit Einschränkungen (3) |
Nicht erlaubt (14) |
Keine Bestimmung (7) |
||||
|
Zeitpunkt der Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses nach der Sitzung |
Bis zu 5 Tage (32) Sofort |
Innerhalb von 6-15 Tagen (19) |
Sonstige (1) |
|||||
|
Bestimmung zu hybriden Aktionärsversammlungen |
Gemäß Gesetz/Verordnung/Regelung zulässig (47) |
Empfohlen gemäß Code (2) |
Keine Bestimmung (3) |
|||||
|
Bestimmungen bezüglich virtueller Aktionärsversammlungen |
Gemäß Gesetz/Verordnung/Regelung zulässig (42) |
Empfohlen gemäß Code (2) |
Keine Regelung/virtuelle Aktionärsversammlungen sind nicht zulässig (8). |
|||||
* Einige Rechtsordnungen gehören aufgrund zusätzlicher Anforderungen, die über den prozentualen Anteil am Aktienbesitz hinausgehen, mehreren Kategorien an.
4.2. Transaktionen mit nahestehenden Personen (RPTs)
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Sofortige Offenlegung |
Erforderlich (49) |
Nicht erforderlich (3) |
|
Periodische Offenlegung |
Erforderlich (45) |
Nicht erforderlich (7) |
|
Genehmigung durch den Vorstand für bestimmte RPT |
Erforderlich (45) |
Nicht erforderlich (7) |
|
Zustimmung der Aktionäre für bestimmte RPT |
Erforderlich (36) |
Nicht erforderlich (16) |
4.3. Regeln für Übernahmeangebote
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Übernahmeangebotsansatz* |
Ex ante (9) |
Ex post (42) |
|||
|
Schwellenwert für ein Pflichtübernahmeangebot* |
<30% (12) |
30-33% (24) 30 % |
33-50% (8) |
>50% (2) |
Kontrolle über den Vorstand und andere (5) |
|
Mindestgebotspreis (vom Bieter zu zahlender Preis) *,** |
Höchster Wert seit 3-4 Monaten (3) |
Höchster Wert seit 6 Monaten (14) |
Höchster Wert seit 12 Monaten (19) |
Sonstige Anforderung (8) |
Keine Anforderung (11) |
|
Mindestgebotspreis (Marktpreis) *,** |
Durchschnitt in 1-3 Monaten (6) |
Durchschnitt in 6 Monaten (9) |
Durchschnitt in 12 Monaten (2) |
Sonstige Anforderung (11) |
Keine Anforderung (29) |
* Eingeschlossen sind Rechtsordnungen, in denen Regeln für obligatorische Übernahmeangebote gelten.
** Einige Gerichtsbarkeiten gehören mehreren Kategorien an.
4.4. Treuhand- und Vermögensverwaltungspflichten
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Nationale Rahmenwerke |
|
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|
Institutionelle Anleger |
Offenlegung der Abstimmungsrichtlinien |
Gesetz/Verordnung/Regel (23) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (11) |
Code (4) |
Anforderungen des Kodex und der Branchenverbände (1) |
Anforderung an den Branchenverband (1) |
Befolgen oder erklären (6) |
Keine Bestimmung (6) |
|||||||||
|
Richtlinie zu Interessenkonflikten |
Gesetz/Verordnung/Regel (28) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (14) |
Code (3) |
Anforderung an den Branchenverband (2) |
Befolgen oder erklären (4) |
Keine Bestimmung (1) |
|||||||||||
|
Offenlegung von Interessenkonflikten |
Gesetz/Verordnung/Regel (19) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (12) |
Code (1) |
Anforderung an den Branchenverband (1) |
Befolgen oder erklären (6) |
Keine Bestimmung (13) |
|||||||||||
|
Konstruktives Engagement |
Gesetz/Verordnung/Regel (15) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (4) |
Code (4) |
Anforderung an den Branchenverband (2) |
Befolgen oder erklären (5) |
Keine Bestimmung (22) |
|||||||||||
|
Stimmrechtsberater |
Offenlegung der Abstimmungsrichtlinien |
Gesetz/Verordnung/Regel (16) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (2) |
Code (3) |
Befolgen oder erklären (3) |
Keine Bestimmung (28) |
|||||||||||
|
Richtlinie zu Interessenkonflikten |
Gesetz/Verordnung/Regel (20) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (1) |
Code (3) |
Befolgen oder erklären (3) |
Keine Bestimmung (25) |
||||||||||||
|
Offenlegung von Interessenkonflikten |
Gesetz/Verordnung/Regel (20) |
Sowohl (Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex) (1) |
Code (3) |
Befolgen oder erklären (3) |
Keine Bestimmung (25) |
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4.5. Unternehmensgruppen
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Offenlegung der wirtschaftlich Berechtigten |
Pflichtteilnahme (38) |
Nur für die Regulierungsbehörde verpflichtend (7) |
Für die Regulierungsbehörde verpflichtend, für die Öffentlichkeit freiwillig (4) |
Freiwillig gegenüber der Öffentlichkeit (1) |
Fehlen von Vorschriften zur obligatorischen/freiwilligen Offenlegung (2) |
||||
|
Offenlegung von Aktionärsvereinbarungen |
Pflichtteilnahme (39) |
Nur für die Regulierungsbehörde verpflichtend (2) |
Fehlen von Vorschriften zur obligatorischen/freiwilligen Offenlegung (11) |
||||||
|
Offenlegung von wechselseitigen Beteiligungen |
Pflichtteilnahme (24) |
Nur für die Regulierungsbehörde verpflichtend (2) |
Freiwillig gegenüber der Öffentlichkeit (1) |
Fehlen von Vorschriften zur obligatorischen/freiwilligen Offenlegung (25) |
|||||
5. Der Vorstand
Copy link to 5. Der Vorstand5.1. Grundlegende Vorstandsstrukturen und Unabhängigkeit
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Vorstandsstruktur |
Einstufiges System (24) |
Optional für einstufige und zweistufige Systeme (18) |
Zweistufiges System (7) |
Mehrere Optionen mit Hybridsystem (3) |
|||
|
Trennung von CEO und Aufsichtsratsvorsitzendem |
Eine Trennung ist erforderlich (14) |
Eine Trennung wird empfohlen (16). |
Anreizmechanismus (2) |
Nicht erforderlich/empfohlen (10) |
|||
|
Ernennung unabhängiger Direktoren |
Verordnung* |
1 Person (4) |
2-3 Personen (12) |
20-30% (4) |
33 % (9) |
≥50% (6) |
Nicht anwendbar (22) |
|
Code* |
1 Person (1) |
2-3 Personen (5) |
20-30% (1) |
33 % (8) |
≥50% (20) |
Nicht anwendbar (22) |
|
* Einige Gerichtsbarkeiten gehören mehreren Kategorien an.
5.2. Ausschüsse auf Vorstandsebene
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Einrichtung eines Prüfungsausschusses (AC) |
Gesetz/Verordnung/Regel (45) |
Code (7) |
||||||
|
Einsetzung des Nominierungsausschusses (NC) |
Gesetz/Verordnung/Regel (12) |
Code (32) |
Keine Bestimmung (8) |
|||||
|
Einsetzung des Vergütungsausschusses (RC) |
Gesetz/Verordnung/Regel (16) |
Code (29) |
Keine Bestimmung (7) |
|||||
|
Unabhängigkeit der AC-Mitglieder |
Verordnung |
1-3 Personen (7) |
Mehrheit (22) |
100% (9) |
Nicht anwendbar (14) |
|||
|
Code |
1-3 Personen (1) |
Mehrheit (10) |
100% (2) |
Nicht zutreffend (39) |
||||
|
Unabhängigkeit der NC-Mitglieder |
Verordnung |
1-3 Personen (3) |
Mehrheit (7) |
100% (2) |
Nicht zutreffend (40) |
|||
|
Code |
1-3 Personen (2) |
Mehrheit (20) |
100% (2) |
Nicht zutreffend (28) |
||||
|
Unabhängigkeit der RC-Mitglieder |
Verordnung |
1-3 Personen (3) |
Mehrheit (10) |
100% (2) |
Nicht zutreffend (37) |
|||
|
Code |
1-3 Personen (2) |
Mehrheit (13) |
100% (10) |
Nicht zutreffend (27) |
||||
|
Risikomanagementrolle von AC |
Gesetz/Verordnung/Regel (27) |
Code (15) |
NEINProvision (10) |
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5.3. Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Aufsicht des Abschlussprüfers
Copy link to 5.3. Unabhängigkeit, Rechenschaftspflicht und Aufsicht des Abschlussprüfers|
Berufsverbände für Wirtschaftsprüfer |
|
|||
|
Öffentliche Aufsichtsbehörde |
|
|||
|
Zustimmung der Aktionäre zum externen Abschlussprüfer |
Gesetz/Verordnung (47) |
Keine Bestimmung (5) |
||
|
Empfehlung oder Nominierung des Abschlussprüfers durch den AC |
Gesetz/Verordnung/Regel (46) |
Code (5) |
Keine Bestimmung (1) |
|
|
Überprüfung des Prüfungsumfangs durch AC |
Gesetz/Verordnung/Regel (41) |
Code (8) |
Keine Bestimmung (3) |
|
5.4. Nominierung und Wahl des Vorstands
Copy link to 5.4. Nominierung und Wahl des Vorstands|
Mehrheitsentscheidung |
Erforderlich (42) |
Nicht erforderlich (10) |
||
|
Qualifikationsanforderungen für Vorstandskandidaten |
Gesetz/Verordnung/Regel (11) |
Sowohl Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex (5) |
Code (22) |
Keine Bestimmung (14) |
|
Informationen für Aktionäre zu den Qualifikationen der Kandidaten |
Gesetz/Verordnung/Regel (26) |
Sowohl Gesetz/Verordnung/Regel als auch Kodex (6) |
Code (14) |
Keine Bestimmung (6) |
5.5. Vergütung des Vorstands und der leitenden Angestellten
Copy link to 5.5. Vergütung des Vorstands und der leitenden Angestellten|
Kriterien für die Struktur der Vorstandsvergütung |
Erforderlich (28) |
Empfohlen (23) |
Keine Bestimmung (1) |
|||
|
Langfristiger Anreiz für den Vorstand |
Gesetz/Verordnung/Regel (18) |
Code (17) |
Keine Bestimmung (17) |
|||
|
Zustimmung der Aktionäre zur Vergütungspolitik |
Verbindlich, Abstimmung erforderlich (28) |
Verbindlich, Abstimmung empfohlen (1) |
Empfehlung, Abstimmung erforderlich (10) |
Empfehlung, Abstimmung empfohlen (3) |
Wahlmöglichkeit zwischen Genehmigung oder Satzung (4) |
Keine Bestimmung (6) |
|
Zustimmung der Aktionäre zum Vergütungsniveau |
Verbindlich, Abstimmung erforderlich (28) |
Verbindlich, Abstimmung empfohlen (1) |
Empfehlung, Abstimmung erforderlich (14) |
Empfehlung, Abstimmung empfohlen (2) |
Wahlmöglichkeit zwischen Genehmigung oder Satzung (3) |
Keine Bestimmung (4) |
5.6. Geschlechterzusammensetzung in Aufsichtsräten und im oberen Management
Copy link to 5.6. Geschlechterzusammensetzung in Aufsichtsräten und im oberen Management|
Frauenbeteiligung im Jahr 2024 |
Vorstände |
34.3 % |
||
|
Führungspositionen |
36.2% |
|||
|
Geschlechtervielfalt in Aufsichtsräten |
Quote |
30% |
||
|
Ziel |
Gesetzliche oder behördliche Anforderung |
|||
|
Offenlegung der Geschlechterzusammensetzung der Vorstände |
Gesetz/Verordnung/Regel (34) |
Code (4) |
Keine Bestimmung (14) |
|
6. Nachhaltigkeit im Unternehmen
Copy link to 6. Nachhaltigkeit im Unternehmen6.1. Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit
Copy link to 6.1. Offenlegung von Informationen im Zusammenhang mit Nachhaltigkeit|
Wichtige Ressourcen |
|||||||||
|
Nachhaltigkeitsberichterstattung |
Gesetz/Verordnung (41) |
Börsenzulassungsregeln (6) |
Code (4) |
Relevante Vorschrift ohne besondere Anforderung oder Empfehlung (1) |
|||||
|
Offenlegungsstandards |
IFRS-Nachhaltigkeitsstandards (9) |
Europäische Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (24) |
Andere internationale Standards (4) |
Andere lokale Standards (6) |
Keine Bestimmung (9) |
||||
|
Hauptnutzer |
Investoren (9) |
Mehrere Interessengruppen (33) |
Keine Bestimmung (10) |
||||||
|
Nachhaltigkeit ist wichtig |
Alle materiellen Nachhaltigkeitsfragen sind wichtig (44) |
Nur klimabezogene Angelegenheiten (2) |
Keine Bestimmung (6) |
||||||
6.2. Nachhaltigkeits-Governance
Copy link to 6.2. Nachhaltigkeits-Governance|
Verantwortung des Vorstands für Nachhaltigkeit |
Gesetz/Verordnung (20) |
Regeln für die Auflistung (5) |
Code (12) |
Keine Bestimmung (15) |
|
Wichtige Ressourcen |
|
|||
6.3. ESG-Ratingagenturen und Indexanbieter
Copy link to 6.3. ESG-Ratingagenturen und Indexanbieter|
ESG-Rating- und Indexanbieter* |
Rahmen für ESG-Ratings (32) |
Rahmen für Indexanbieter (31) |
Keine Bestimmung (17) |
|
Offenlegung der Methoden |
Gesetz/Verordnung (29) |
Code (4) |
Keine Bestimmung (19) |
|
Offenlegung der Richtlinie zum Umgang mit Interessenkonflikten |
Gesetz/Verordnung (30) |
Code (4) |
Keine Bestimmung (18) |
* Einige Gerichtsbarkeiten gehören mehreren Kategorien an.
6.4. Nachhaltigkeitsbezogene Sicherstellung
Copy link to 6.4. Nachhaltigkeitsbezogene Sicherstellung|
Rahmen |
Gesetz/Verordnung (31)* |
Code (1) |
Öffentliche Konsultation/aktive Prüfung (9)** |
Keine Regelung oder Konsultation (11) |
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|
Versicherungsdienstleister** |
Abschlussprüfer (21) |
Dienstleister mit Akkreditierung durch eine öffentliche Organisation (11) |
Sonstige Dienstleister (3) |
Keine Bestimmung (1) |
|||
|
Sicherheitsniveau** |
Begrenzte Versicherung derzeit oder geplant (33) |
Angemessene Sicherheit gegenwärtig oder geplant (6) |
Keine Bestimmung (2) |
||||
|
Wichtige Ressourcen |
|||||||
* Österreich befasst sich aktiv mit weiteren Entwicklungen.
** MancheJurisdiktionen gehören mehreren Kategorien an.

