Michael Windfuhr hat seine berufliche Laufbahn dem Kampf für Ernährungssicherheit, Nachhaltigkeit und Menschenrechte gewidmet – in Deutschland und weltweit. Angefangen hat er beim FoodFirst Informations- und Aktionsnetzwerk für Ernährungssicherheit (FIAN), das er mit aufgebaut, jahrelang bei den Vereinten Nationen vertreten und schließlich geleitet hat. Er war Menschenrechtsdirektor bei Brot für die Welt und dem Diakonischen Werk und ist heute stellvertretender Leiter des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Seit 2017 ist er Mitglied im UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte, der die Umsetzung dieser Rechte überwacht.
Mit seiner Arbeit hat er sich nicht nur für das Recht auf Nahrung, sondern auch für das Recht auf Wasser und Sanitärversorgung und das Recht auf soziale Sicherheit eingesetzt. Und immer wieder hat er an zentraler Stelle dafür gestritten, dass Länder möglichst globale Standards vereinbaren, um diese Rechte gemeinsam besser zu wahren. Dazu gehört auch seine Arbeit zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland, konkret für den Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte, der unter anderem schließlich in das heiß umstrittene Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz mündete. Auch die Entwicklung von EU-Richtlinien zu Berichts- und Sorgfaltspflichten für Unternehmen zur Wahrung von Nachhaltigkeit und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten hat er eng begleitet. Im Tête-à-Tête reden wir darüber, wie er auf die richtige Balance zwischen Bürokratiekosten und Effektivität globaler Sorgfaltspflichten für Unternehmen blickt. Ich frage ihn, wie sich die Schwächung internationaler Zusammenarbeit und Standards auf die Wahrung von Rechten auswirkt, für die er streitet. Und wir sprechen darüber, wie es um Kinderrechte in Deutschland bestellt ist.