Die Mobilität und Fungibilität des Geldes ermöglicht es multinationalen Konzernen, durch Anpassungen der Höhe des Fremdkapitals in einzelnen Konzernunternehmen günstige Steuerergebnisse zu erzielen. Der empfohlene Ansatz gewährleistet, dass die von einem Unternehmen in Abzug gebrachten Nettozinsaufwendungen an den Umfang seiner wirtschaftlichen Aktivitäten geknüpft sind, der anhand seines steuerpflichtigen Gewinns vor Zinsen und Abschreibungen gemessen wird (EBITDA). Dieser Ansatz besteht aus drei Elementen: einer Festquotenregel, die auf einem Referenzwert für das Verhältnis Nettozinsaufwand/EBITDA beruht, einer Konzernquotenregel, die es einem Unternehmen erlaubt, unter bestimmten Umständen – in Abhängigkeit von der Position seines weltweiten Konzerns – höhere Zinsaufwendungen in Abzug zu bringen, sowie gezielten Regeln, mit denen spezifischen Risiken begegnet werden soll. Ein Staat kann auf die Einführung einer Konzernquotenregel verzichten, in diesem Fall sollte er die Festquotenregel jedoch ohne unangemessene Diskriminierung einheitlich auf Unternehmen multinationaler und nationaler Konzerne anwenden.
Begrenzung der Gewinnverkürzung durch Zins‑ und wirtschaftlich vergleichbare Aufwendungen, Aktionspunkt 4 – Abschlussbericht 2015
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