08/01/2013 - Die OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung bedauert, dass in Österreich bisher noch kein Urteil wegen der Bestechung von ausländischen Amtsträgern ergangen ist, obwohl seit der Ratifizierung des entsprechenden OECD-Übereinkommens vor 13 Jahren eine Reihe von Vorwürfen vorlag. Als positives Zeichen wertet es die Gruppe jedoch, dass zurzeit ein Fall vor Gericht steht, dass zwei weitere demnächst vor Gericht kommen sollen und dass in vier Fällen Ermittlungen eingeleitet wurden.
Das geht aus einem aktuellen Bericht der OECD-Arbeitsgruppe gegen Bestechung hervor, der prüft, wie Österreich das Übereinkommen zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger umsetzt. Der Bericht benennt potenzielle Probleme in Bezug auf die Rahmenbedingungen, unter denen Unternehmen in Österreich wegen der Bestechung ausländischer Amtsträger belangt werden. Außerdem verweist er auf Hürden bei der Ermittlungsarbeit.
Die Arbeitsgruppe empfiehlt, dass Österreich:
Der Bericht erwähnt auch positive Aspekte im österreichischen Kampf gegen Bestechung. So hat das Land kürzlich seine Gesetze zur Auslandsbestechung verschärft und es leichter gemacht, Österreicher wegen dieses Vergehens strafrechtlich zu belangen. Damit reagierte es zum Teil auf frühere Empfehlungen der OECD-Arbeitsgruppe. Die Gesetzänderungen treten im Januar 2013 in Kraft. Desweiteren hat Österreich die Strafen für Privatpersonen erhöht und einen besseren Rahmen für die Strafverfolgung geschaffen, indem es eine Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (2011) und ein Antikorruptionsbüro (2010) eingerichtet hat.
Im Anhang des Berichts finden sich alle Empfehlungen der Arbeitsgruppe für Österreich, ein Überblick über die jüngsten Verfahren sowie eine Beschreibung der rechtlichen, politischen und institutionellen Merkmale des Systems zur Bekämpfung der Bestechung ausländischer Amtsträger in Österreich. Die Arbeitsgruppe lädt Österreich dazu ein, in einem Jahr schriftlich über seine Fortschritte zu berichten. Das Standardverfahren sieht ferner vor, dass Österreich der Arbeitsgruppe innerhalb von zwei Jahren darüber Auskunft erteilt, welche Schritte es getroffen hat, um die aktuellen Empfehlungen der Gruppe umzusetzen. Dieser Bericht wird ebenfalls veröffentlicht.
Pressekontakt:
Mary Crane-Charef
Tel.: (33) 1 45 24 97 04
www.oecd.org/daf/nocorruption
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