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Politikempfehlungen OECD-Wirtschaftsbericht Deutschland 2008: Wettbewerb in den Netzindustrien
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Energie
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Es sollte gegen den Missbrauch marktbeherrschender Stellungen vorgegangen werden, doch sollte sorgfältig geprüft werden, ob die speziell auf den Energiesektor zugeschnittenen Bestimmungen im Entwurf der Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen die richtige Balance zwischen raschen Preisrückgängen und einer weniger wettbewerblichen Marktstruktur trifft.
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Die Integration der Märkte mit denen der Nachbarländer sollte verstärkt werden, insbesondere durch die Vorschrift, dass die Einnahmen aus versteigerten Grenzkuppelkapazitäten in die Ausweitung dieser Kapazitäten investiert werden müssen, sowie durch die weitere Verbesserung des Kapazitätsmanagements. Es sollte erwogen werden, die Bundesnetzagentur mit der Befugnis zur Anordnung eines gegebenenfalls notwendigen Kapazitätsausbaus auszustatten, vor allem solange der derzeitige Konzentrations- und Integrationsgrad der Marktstruktur fortbesteht.
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Noch ungenutztes Potenzial zur Förderung des Markteintritts von Newcomern sollte ausgeschöpft werden, insbesondere durch eine Beschleunigung der Genehmigungsverfahren für neue Kraftwerke und LNG-Terminals. Ferner sollte erwogen werden, den bevorzugten Zugang nur Newcomern vorzubehalten.
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Es sollte in Erwägung gezogen werden, von den marktbeherrschenden Unternehmen zu fordern, Gasmengen nur zusammen mit den entsprechenden Transportkapazitäten zur Verfügung zu stellen.
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Es sollte eine stärkere Trennung zwischen dem Betrieb der Übertragungsnetze und der Erbringung potenziell wettbewerblicher Dienstleistungen erwogen werden, einschließlich einer vollständigen eigentumsrechtlichen Entflechtung oder der Einrichtung unabhängiger Übertragungsnetzbetreiber. Zumindest sollten die bestehenden Entflechtungsauflagen rasch und sorgfältig umgesetzt werden. In diesem Fall sollte überprüft werden, ob die derzeitigen gesetzlichen Auflagen für die Entflechtung verstärkt werden müssen, indem beispielsweise Netzbetreibern untersagt wird, Beschäftigte gemeinsam mit einer Holding zu nutzen, die mit Großhändlern und Lieferanten verbunden ist.
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Marktgebiete sollten über die Eigentumsgrenzen verschiedener Netze hinaus zusammengelegt werden, um die Unabhängigkeit des Übertragungssystembetriebs zu verstärken und in der Gaswirtschaft ein tragfähiges Marktzugangsmodell einzurichten. Preiskontrollen am Regelenergiemarkt Strom sollten erwogen werden, bis das Problem der übermäßigen Konzentration in der Stromerzeugung gelöst ist.
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Es sollte gewährleistet werden, dass sich die Mindestauflagen für die Transparenz sowohl am Gas- als auch am Strommarkt auf alle notwendigen Informationen erstrecken und effektiv umgesetzt werden, wobei gleichzeitig die Verifizierung der Daten durch einen unabhängigen Dritten obligatorisch sein sollte.
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Es sollte sorgfältig geprüft werden, ob die gegenwärtige Gesetzgebung wie auch der Personalbestand und die Befugnisse der Bundesnetzagentur ausreichen, um eine effektive Entflechtung durchzusetzen. Ausnahmeklauseln sollten überarbeitet und die Regulierung sollte zentralisiert werden.
Schienenverkehr
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Das Schienennetz sollte vorläufig in Staatsbesitz bleiben, während die DB-AG-Verkehrstöchter vollständig privatisiert werden sollten.
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Die Ausschreibung regionaler Nahverkehrsleistungen sollte obligatorisch werden.
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Die sich überschneidenden Regulierungskompetenzen der Bundesnetzagentur und des Eisenbahnbundesamts sollten überprüft werden, und die Regulierung sollte gegebenenfalls zentralisiert werden. Es sollte sichergestellt werden, dass die Regulierungsbehörde über hinreichend Zuständigkeiten, Ressourcen und Befugnisse verfügt, um ihre Aufgaben effizient zu erfüllen, vor allem solange die DB AG nicht vollständig entflochten ist. Insbesondere kommt es darauf an, dass die Kompetenzen des Regulierers im Bereich der Überwachung des fairen Zugangs zu wesentlichen Einrichtungen auf den Bahnstrom und das rollende Material ausgedehnt werden. Die Regulierungsbehörde braucht Zugang zu allen Planungsparametern und insbesondere zur elektronischen Netzfahrplanerstellung, um Konflikte bei der Ausarbeitung von Trassenbelegungsplänen lösen zu können, und ihre Eingriffsmöglichkeiten müssen auch auf die Tochterunternehmen der Netzbetreiber ausgedehnt werden. Die Regulierungsbehörde muss über Befugnisse zur Verhängung von Sanktionen verfügen, falls das marktbeherrschende Unternehmen die notwendigen Daten nicht zur Verfügung stellt.
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Der Zugang zu einer durch den Staat verbürgten Finanzierung des rollenden Materials für alle Anbieter von Transportleistungen auf der Schiene sollte ermöglicht werden.
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Falls die Länder mit ihren Regionalisierungsfonds Überschüsse erwirtschaften, sollten sie zumindest einen Teil davon behalten dürfen, ohne Gefahr zu laufen, dass ihnen die Mittel in den darauffolgenden Jahren gekürzt werden.
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Um die Effekte öffentlicher Ausgaben auf den Schienenverkehr zu beurteilen, sollten Bund und Länder beginnen, einen regelmäßigen Prüfbericht zu veröffentlichen und unrentable, subventionierte Fernverkehrsstrecken zu identifizieren und öffentlich auszuschreiben, um den Prozess transparenter zu gestalten und die öffentlichen Ausgaben auf das Nötigste zu reduzieren.
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Restriktionen im Buslinienfernverkehr sollten auf das für die Sicherheit der Fahrgäste notwendige Mindestmaß reduziert werden, und dem Marktführer sollten alle Möglichkeiten genommen werden, aus Eigeninteresse den Markteintritt von Konkurrenten zu verhindern.
weitere Politikempfehlungen:
1. Finanzpolitik
2. Arbeitsmarkt
3. Bessere Bildungserträge
4. Wettbewerb in den Netzindustrien
5. Zukunftsfähigere Gesundheitsfinanzierung
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