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Erhöhung der Zahl der geleisteten Arbeitsstunden je Beschäftigten
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Eine Abschaffung des Systems der gemeinsamen Steuerveranlagung von Ehepaaren zu Gunsten der individuellen steuerlichen Veranlagung sollte erwogen werden, möglicherweise in Verbindung mit der Option, den persönlichen Grundfreibetrag vom nichterwerbstätigen auf den erwerbstätigen Ehegatten zu übertragen.
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Der beitragsfreie Krankenversicherungsschutz des nichterwerbstätigen Ehegatten sollte schrittweise abgeschafft werden.
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Der geplante Ausbau der Kinderbetreuung sollte vorangetrieben werden, während davon abgesehen werden sollte, zu Hause bleibenden Müttern ein Betreuungsgeld zu gewähren. Es sollte erwogen werden, ein Gutscheinsystem für die Kinderbetreuung einzuführen. Die Bestimmungen für die Einrichtung von Kinderbetreuungsstätten sollten gelockert werden, um eine Ausweitung des privaten Angebots zu fördern.
Abbau der Langzeitarbeitslosigkeit
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Es sollte eine schrittweise Abschaffung des ehemaligen Arbeitslosengeldbeziehern bei ihrem Übergang zum ALG-II-System für eine Dauer von zwei Jahren gezahlten Zuschlags erwogen werden, um die Arbeitsanreize weiter zu stärken. Wenngleich an eine Absenkung der Transferentzugsrate bei ALG-II-Leistungen gedacht werden könnte, sollte die Bundesregierung doch davon absehen, einen bedeutenden zweiten Arbeitsmarkt (Workfare) entstehen zu lassen.
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Wenn ein Mindestlohn für notwendig erachtet wird, um den negativen Effekten einer monopsonistischen Kräftenachfrage in gewissen Bereichen entgegenzuwirken, sollte dieser nicht, wie das gegenwärtig der Fall ist, auf Branchenebene, sondern bundesweit auf einem hinreichend niedrigen Niveau festgesetzt werden, das nicht zu Stellenverlusten führt. Würde die Entscheidung über die Höhe eines bundesweiten Mindestlohns einer unabhängigen Sachverständigenkommission übertragen, könnte damit u.a. eine Politisierung der Entscheidung vermieden und gleichzeitig die Gefahr verringert werden, dass der Mindestlohn auf einem Niveau festgesetzt wird, das beschäftigungsschädlich ist.
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Die Beschäftigungsschutzbestimmungen für reguläre Arbeitsverträge sollten gelockert werden, indem das arbeitsgerichtliche Verfahren bei betriebsbedingten Kündigungen durch eine generelle Abfindungszahlung ersetzt wird, wodurch der Prozess transparenter und weniger ungewiss gemacht würde.
Steigerung der Beschäftigungsquoten älterer Arbeitskräfte
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Die schrittweise Abschaffung von Frühverrentungsoptionen sollte fortgesetzt und es sollte erwogen werden, die finanzielle Förderung von Teilzeitbeschäftigungsprogrammen für ältere Arbeitskräfte (Altersteilzeit) früher als geplant auslaufen zu lassen.
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Es sollte genau beobachtet werden, ob sich die Verlängerung der Arbeitslosengeldbezugsdauer für ältere Arbeitskräfte, die an eine verstärkte Aktivierung solcher Arbeitskräfte geknüpft ist, negativ auf das Kräfteangebot auswirkt.
weitere Politikempfehlungen:
1. Finanzpolitik
2. Arbeitsmarkt
3. Bessere Bildungserträge
4. Wettbewerb in den Netzindustrien
5. Zukunftsfähigere Gesundheitsfinanzierung
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