Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger im internationalen Geschäftsverkehr

Internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder, sowie die vier Nicht-Mitglieder - Argentinien, Brasilien, Bulgarien, und Südafrika - der Konvention beigetreten. (InkrafttretenStand der Ratifizierung).


Text der Konvention

 

              Präambel

Art. 1     Straftatbestand der Bestechung ausländischer Amtsträger

Art. 2     Verantwortlichkeit juristischer Personen

Art. 3     Sanktionen

Art. 4     Gerichtsbarkeit

Art. 5     Durchsetzung

Art. 6     Verjährung

Art. 7     Geldwäscherei

Art. 8     Buchführung

Art. 9     Rechtshilfe

Art. 10   Auslieferung

Art. 11   Zuständige Behörden

Art. 12   Überwachung und Folgemassnahmen

Art. 13   Unterzeichung und Beitritt

Art. 14   Ratifikation und Verwahrer

Art. 15   Inkrafttreten

Art. 16   Änderung

Art. 17   Rücktritt

> Vollständiger Vertragstext: Deutsch (pdf, 492kB), Englisch (pdf, 399kB)

> Kommentare (engl.)


Implementierung und Überwachung der Konvention

 

Der Überwachungsprozess basiert auf einem strengen Peer-Review-Mechanismus, d.h. der regelmäßigen Evaluierung der Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates durch die Gesamtheit der Vertragsparteien. Der Überwachungsprozess teilt sich dabei in zwei Prüfungsphasen. In der ersten Phase des jeweiligen Länderexamens wird die eigentliche Gesetzgebung untersucht. Dies hat nicht selten zur Folge, dass die Gesetzgebung eines Staates nachträglich adaptiert werden muss.

In der zweiten Phase wird die praktische Durchführung und Anwendung des Übereinkommens durch die zuständigen Behörden der jeweiligen Länder kontrolliert. Die geprüften Länder müssen ein Jahr nach dem Examen in einem mündlichen, zwei Jahre danach in einem schriftlichen Bericht Stellung zu den Ergebnissen des Examens nehmen und Änderungsvorschläge unterbreiten. Ziel ist es, künftig sechs bis acht Länderprüfungen der zweiten Phase pro Jahr durchzuführen, um alle 38 Vertragsstaaten der Konvention in den kommenden Jahren prüfen zu können.

> Überblick der staatlichen Maßnahmen zur Implementierung der Konvention (engl.)


Länderinformationen

 

Bericht Deutschland - Phase 1 (1999) (pdf, 96kB, engl.)

Bericht Deutschland - Phase 2 (2003) (pdf, 271kB, engl.)

Fortschrittsbericht Deutschland (2006) (pdf, 252kB, engl.)

Bericht Deutschland - Phase 3 (2011) (pdf, 939kB, engl.)

 

Bericht Österreich - Phase 1 (1999) (pdf, 127kB, engl.)

Bericht Österreich - Phase 2 (2006) (pdf, 536kB, engl.)   

Fortschrittsbericht (2008) (pdf, 442kB, engl.)

Bericht Österreich - Phase 1bis (2010) (pdf, 583kB, engl.)

Bericht Schweiz - Phase 1 (2000) (pdf, 134kB, engl.)

Bericht Schweiz - Phase 2 (2005) (pdf, 385kB, engl.)

Fortschrittsbericht Schweiz (2007) (pdf, 284kB, engl.)

Weitere Länderberichte zur Implementierung der Konvention (engl.)


Video

Hillary Clinton on the fight against corruption

December 2009

"The United States fully supports the OECD's anti-corruption agenda. We also are encouraging our major trading partners that have not yet acceded to the Convention to join our efforts", says Clinton.

 

Weitere Videos zum Thema


Weitere Informationen


www.oecd.org/de/auslandsbestechung

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