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Korruption verursacht immense soziale, politische und wirtschaftliche Kosten. Aufgrund von Bestechung müssen die öffentliche Hand oder Unternehmen überhöhte Preise für Waren und Dienstleistungen zahlen oder erhalten minderwertige Qualität. Gleichzeitig unterminiert Korruption den Rechtstaat und Demokratie. Die OECD nimmt im internationalen Kampf gegen Korruption eine Vorreiterolle ein. Im Rahmen der OECD sind die ersten Abkommen zur internationalen Ächtung und Ahndung von Bestechung geschlossen worden. Gleichzeitig unterstützt die Organisation Mitgliedsländer wie Nichtmitglieder durch Analysen und Empfehungen, um die Anfälligkeit gegen Korruption zu verringern.
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Überblicksarbeiten
Jahresbericht der OECD-Arbeitsgruppe zu Bestechung - Überblick über den Stand der Umsetzung der Anti-Korrutionskonvention. Gleichzeitig werden die wichtigsten Arbeiten der Arbeitsgruppe zusammenfasst.
Länderanalysen
Umsetzungsberichte zur Anti-Korruptionskonvention - Für alle Vertragsstaaten wird die Umsetzung der Konvention in zwei Stufen überprüft: in einer ersten Phase wird untersucht, ob das jeweilige Land die Bestimmungen der Konvention in sein Rechtssystem übernommen hat. In der zweiten Phase wird geprüft, ob die Bestechung ausländischer Amtsträger wirksam verfolgt wird. Weiter zu den Berichten für Deutschland (2003), Österreich (2006) und die Schweiz (2005).
Thematische Studien
Bestechung im öffentlichen Beschaffungswesen/Bribery in Public Procurment - Typologie zu Bestechung rund um öffentliche Aufträge, wie diese Form der Kriminalität mit anderen Verbrechen in Verbindung steht und wie sie verhindert und bestraft werden kann.
Integrity in Public Procurement: Good practice from A to Z - Überblick über vorbildliche Regelungen im öffentlichen Beschaffungswesen.
OECD Bribery Awareness Handbook for Tax Examiners - informiert Steuerprüfer über verschiedene Bestechungsmethoden und wie man sie aufdeckt.
Abkommen und Standards
Konvention gegen die Bestechung ausländischer Amtsträger - Internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt. Mittlerweile sind 37 Staaten, darunter alle OECD-Mitglieder, der Konvention beigetreten.
Empfehlung zur steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungszahlungen - Diese Empfehlung des OECD-Rats verbietet die steuerliche Absetzbarkeit von Bestechungszahlungen an ausländische Amtsträger.
Zuständige Gremien und Abteilungen
Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr (Working Group on Bribery in International Business Transactions)
Direktorat für Finanz- und Unternehmensfragen (Directorate for Financial and Enterprise Affairs - DAF)
Weitere Informationen
Themenseite Fighting Corruption - umfangreiche Darstellung zum Thema Korruptionsbekämpfung auf den englischsprachigen Seiten der OECD.
The OECD fights Corruption - Überblick über die Arbeit der OECD im Bereich Korruptionsbekämpfung (pdf, 216kB, engl.).
Interviews und Namensartikel
"Testing the convention", Interview mit Mark Pieth, Vorsitzender der Arbeitsgruppe für Bestechungsfragen im internationalen Geschäftsverkehr.
OECD Observer, April 2007
Bezugsquellen
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