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Erhöhung der Teilnahme an frühkindlicher Betreuung, Bildung und Erziehung (FBBE) sowie Verbesserung ihrer Qualität durch:
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Pilotprogramme zur Kompensierung von Mängeln im häuslichen Umfeld bei Kleinstkindern aus sozial schwächerem Milieu, durch die sie in der Entwicklung ihrer Fähigkeiten eingeschränkt sind;
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Entwicklung gemeinsamer Finanzierungsstandards für sämtliche Einrichtungen, um eine gerechtere Behandlung von Kindern aus sozial schwächeren Verhältnissen zu gewährleisten;
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Anhebung der Ausbildung von FBBE-Erziehern auf Tertiär- und vorzugsweise auf Hochschulniveau sowie Einführung einer stärker spezialisierten Ausbildung für Erzieher von Kleinstkindern (unter 3 Jahren);
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Überdenken der derzeit in Erwägung gezogenen Auszahlung eines monatlichen Betrags (Betreuungsgeld) an Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen statt sie in eine Kinderbetreuungseinrichtung zu geben;
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Identifizierung von Strategien zur verstärkten Teilnahme von Kinder aus sozial schwächeren Milieus ab dem Alter von 3 Jahren an der Kindergartenerziehung, sowie
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Verbesserung der Qualität der Programme von Ganztagskindergärten.
Verbesserung der Lehrerqualität durch:
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Verantwortung der jeweiligen Schulen und Lehrkräfte für die Fortschritte aller ihrer Schüler und Einrichtung der für diese Entwicklung erforderlichen Strukturen;
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verstärkten Einsatz finanzieller Anreize für gute Unterrichtsleistungen auf der Basis einer angemessenen Leistungsbeurteilung in Schulen, die für ihre Ergebnisse rechenschaftspflichtig sind;
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Weiterentwicklung der Rolle des Schulleiters als aktivere Führungspersönlichkeit und
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verstärkte Ausrichtung der Lehrerausbildung auf die Entwicklung didaktischer Fähigkeiten und allgemeiner Unterrichtskompetenzen.
Verringerung des Grads der Gliederung des Schulsystems durch:
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Aufschub der ersten Selektion, die in den meisten Bundesländern derzeit im Alter von 10 Jahren erfolgt, auf einen späteren Zeitpunkt;
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Angebot von Haupt- und Realschule in einer gemeinsamen Schulart und
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Erhöhung der Durchlässigkeit zwischen den Bildungsgängen in der Praxis.
Attraktivere Gestaltung der Tertiärbildung und stärkere Ausrichtung an den Erfordernissen des Arbeitsmarkts durch:
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Erhöhung der Input-Flexibilität von Hochschulen, auch durch die Erteilung des Rechts zur Erhebung von Studiengebühren (und die Einführung von Darlehen mit einkommensabhängiger Tilgung, um zu gewährleisten, dass Studierende nicht wegen finanzieller Engpässe von der Hochschulbildung ausgeschlossen werden), soweit dies bisher nicht der Fall ist;
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Behebung des Trittbrettfahrer-Problems zwischen den Bundesländern bei der Finanzierung der Hochschulbildung durch Berechnung kalkulatorischer Studiengebühren nach dem Kostendeckungsprinzip, die aus den Steuereinnahmen des Bundeslandes zurückgezahlt werden, in dem der Absolvent anschließend arbeitet.
weitere Politikempfehlungen:
1. Finanzpolitik
2. Arbeitsmarkt
3. Bessere Bildungserträge
4. Wettbewerb in den Netzindustrien
5. Zukunftsfähigere Gesundheitsfinanzierung
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