Belastungen der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialabgaben sind in der Schweiz gesunken

(Paris/Berlin - 12. Mai 2009) Die Belastungen der Arbeitseinkommen durch Steuern und Sozialbeiträge sind in der Schweiz im vergangenen Jahr gesunken. Deutliche Entlastungen gab es bei Familien mit Kindern und bei Alleinerziehenden. Insgesamt liegt die Steuer- und Abgabenlast nach der Abgrenzung der OECD weiter deutlich unter dem OECD-Schnitt. Dies geht aus den jüngsten Berechnungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Steuer- und Abgabenlast hervor, die heute in Paris veröffentlicht wurden.

So blieben 2008 laut OECD-Studie Taxing Wages für einen zum Durchschnittslohn beschäftigten Single von 100 Franken, die dieser seinem Arbeitgeber kostet, nach Abzug von Steuer und Sozialbeiträgen (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) noch 70,5 Franken netto übrig (70 Franken im Jahr 2000). Unter den 30 Ländern der OECD steht die Schweiz mit dieser Abgabenlast an 24. Stelle. Im OECD-Mittel blieben der gleichen Personengruppe bei umgerechnet 100 Franken Arbeitskosten nur 62,6 Franken netto in der Tasche (entspricht 37,4 Prozent Gesamtabgabenquote auf die Arbeitskosten).

Sehr deutliche Entlastungen gab es für Alleinerziehende (2 Kinder, 2/3 des Durchschnittsverdienstes). Hier ging von 2007 auf 2008 die auf die Arbeitskosten bezogene Steuern- und Sozialabgabenquote um 2,6 Prozentpunkte auf 10,5 Prozent zurück. Auch Verheiratete mit Kindern konnten je nach Haushaltskonstellation einen Rückgang von Steuern und Sozialabgaben um ein bis zwei Prozentpunkte verbuchen.

Die Berechnungen gelten für abhängig Beschäftigte in der Stadt Zürich. Zu beachten ist außerdem, dass für die Schweiz nach OECD-Abgrenzung die Sozialbeiträge des verbindlichen Teils der beruflichen Vorsorge sowie die obligatorischen Kranken- und Unfallversicherungsbeiträge nicht mitgerechnet werden, da diese an privatrechtlich organisierte Träger geleistet werden.

Die Steuer- und Sozialabgabenlast auf das Bruttoeinkommen berechnet sich aus Einkommenssteuer plus Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitnehmers abzüglich Bartransfers (z.B. Kindergeld). Bei der Berechung für die Arbeitskosten werden auch die Sozialversicherungsbeiträge der Arbeitgeber und lohnbezogene Steuerzahlungen berücksichtigt. Pauschale Absetzungen von der Steuer für Werbungskosten oder Sozialversicherungsbeiträge werden ebenfalls berücksichtigt. Nicht enthalten in der Berechnung sind positive oder negative Einkünfte aus anderen Einkunftsarten (Kapital, selbständige Arbeit, Vermietung und Verpachtung etc.), Steuerabschläge, die an bestimmte Voraussetzungen gebunden sind (z.B. für Berufspendler) und Transfers, die ausschließlich für Bezieher geringer Einkommen gezahlt werden (z.B. Wohngeld).

Als Durchschnittslohn wird der durchschnittliche Jahresbruttoverdienst eines Vollzeitarbeiternehmers in der Privatwirtschaft herangezogen (Schweiz 2008: 76.740 Franken). Ausgedrückt in US-Dollar zu Kaufkraftparitäten (US-Dollar PPP) entspricht das 46.031 US-Dollar PPP. Im OECD-Schnitt lag das durchschnittliche Jahresbrutto bei 35.394 US-Dollar PPP (ungewichtetes Mittel).

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