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OECD empfiehlt gemeinsame Ansätze für die abkommensrechtliche Besteuerung der Aktienoptionen von Beschäftigten

03/09/2004 - Als Teil des Bemühens, den Regierungen zu helfen, ihre Steuerpolitik besser zu koordinieren, hat die OECD eine Reihe von Empfehlungen veröffentlicht, die darauf abzielen, ein gemeinsames Verständnis dafür zu schaffen, wie Doppelbesteuerungsabkommen auf Aufsichts- und Verwaltungsräte sowie Beschäftigte anzuwenden sind, welche Aktienoptionen als Teil ihrer Bezüge erhalten.

In den letzten Jahren haben Aktienoptionen einen immer größeren Anteil an der Vergütung von leitenden Angestellten ausgemacht. Das hat zu lebhaften Diskussionen geführt hinsichtlich ihrer Wirkungen auf Leistungsanreize und Risikobereitschaft sowie auf Fragen der Unternehmensführung und Unternehmenskontrolle.

Die Nutzung von Aktienoptionen wird von der unterschiedlichen steuerrechtlichen Behandlung der verschiedenen Vergütungsformen durch die verschiedenen Länder beeinflusst und wirft eine Reihe von steuerpolitischen Fragen auf, die Gegenstand einer von der OECD in den zurückliegenden drei Jahren durchgeführten Studie waren. Spezifische Fragen waren unter anderem:

  • Grenzüberschreitende einkommenssteuerrechtliche Fragen und die Notwendigkeit, die Regelungen von Steuerabkommen klarzustellen, um sowohl eine Doppelbesteuerung als auch eine zweimalige Nichtbesteuerung des Einkommens aus Aktienoptionen zu vermeiden;
  • Probleme bei Verrechnungspreisen, die durch den Einsatz von Aktienoptionen als Bestandteil der Vergütung von Beschäftigten innerhalb multinationaler Unternehmen aufgeworfen werden;
  • Die steuerliche Behandlung von Aktienoptionen in nationalen Steuersystemen, im Vergleich zur Behandlung von anderen Formen der Beschäftigungsvergütung.


Die OECD Empfehlungen zur Interpretation der Steuerabkommen und ihre Analyse der Probleme im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen sind in zwei Berichten enthalten, die auf der OECD Webseite veröffentlicht worden sind. Sie sind im nachfolgenden zusammengefasst. Kommentare zu nationalen steuerrechtlichen Fragen sind in einer Studie über inländische Steuerfragen enthalten, die gemeinsam mit den beiden anderen genannten Studien in einer OECD Publikation gegen Ende dieses Jahres veröffentlicht werden.

Fragen im Zusammenhang mit Steuerabkommen

Als ersten Schritt wird die OECD als Folge der Diskussionen in ihrem Ausschuss für Steuerfragen einige Änderungen im Kommentar ihres Musterabkommens zur Vermeidung der Besteuerung des Einkommens und des Vermögens vornehmen. Das Musterabkommen dient als Basisdokument für das Aushandeln, die Anwendung und die Auslegung des globalen Netzwerks von bilateralen Steuerabkommen, die die Besteuerung von grenzüberschreitendem Einkommen und Kapital regeln. Der Kommentar ist nicht rechtsverbindlich, gibt aber den Regierungen eine Richtschnur an die Hand, wie die Vorschriften des Musterabkommens zu interpretieren und umzusetzen sind.

In dem überarbeiteten und aktualisierten Kommentar schlägt die OECD unter anderem folgendes vor:

  • Die Befreiung von der Doppelbesteuerung sollte vom Wohnsitzstaat gewährleistet werden, sogar dann, wenn der Wohnsitzstaat das Arbeitseinkommen aus Aktienoptionen zu einem Zeitpunkt besteuert, der sich von jenem des Quellenstaats unterscheidet;
  • Der Zeitpunkt der Ausübung einer Aktienoption durch den Inhaber sollte die Trennlinie bilden, die darüber befindet, welcher Teil der Option als Arbeitslohn und welcher als Kapitalzuwachs angesehen wird;
  • Die Arbeitsleistung, auf die sich eine Aktienoption bezieht, sollte auf der Grundlage von Fakten und den jeweiligen Umständen für jeden Einzelfall bestimmt werden, und zwar in Übereinstimmung mit den spezifizierten Richtlinien;
  • Wenn Beschäftigungsleistungen in mehr als einem Staat erbracht werden, sollte das Arbeitseinkommen eines spezifischen Landes auf der Basis der Anzahl von Tagen, während der die Beschäftigung in diesem Land ausgeübt wurde, festgelegt werden;
  • Die oben angeführten Regelungen sollten auch generell auf Aktienoptionen angewandt werden, die den Mitgliedern des Aufsichtsrates und des Verwaltungsrates eingeräumt werden.


Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen


Bei Fragen im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen, die zwischen verbundenen Gruppengesellschaften eines multinationalen Unternehmens bei der Nutzung von Aktienoptionen für Beschäftigte auftauchen können, stellt die OECD ab auf den Ansatz des so genannten Fremdvergleichsprinzip, wonach die Bedingungen kommerzieller oder finanzieller Beziehungen zwischen verbundenen Unternehmen vergleichbar sein sollten mit jenen, die zwischen unabhängigen Unternehmen stattgefunden hätten.

Die OECD Analyse konzentriert sich auf drei Hauptgebiete:

  • Die Einräumung von Aktienoptionen an Beschäftigte eines verbundenen Unternehmens, welches in einem anderen Land ansässig ist: sollte das zu einer Abgabe an das begebende (Mutter-)Unternehmen durch den Arbeitgeber der Begünstigten führen, werden drei mögliche Ansätze zur Bemessung der Abgabe identifiziert.
  • Die Auswirkungen eines Aktienoptionsplans auf andere Transaktionen zwischen Unternehmensgruppen, in Fällen, in welchen die Beschäftigtenvergütung die Verrechnungspreismethode, die auf diese anderen Transaktionen angewandt wird, beeinflusst. Die Auswirkung von Aktienoptionen auf die Vergleichbarkeitsanalyse, in Fällen, in denen die Beschäftigtenvergütung des Steuerpflichtigen oder Drittparteivergleichswerte erheblich von Aktienoptionen beeinflusst werden.
  • Die Auswirkung von Aktienoptionen auf Kostenumlegungsverträge innerhalb eines multinationalen Unternehmens: Die Studie enthält, basierend auf einem Beispiel, eine Diskussion, ob bzw. unter welchen Voraussetzungen Aktienoptionen von Beschäftigten in die Bewertung der an die Kostenumlegungsverträge zu entrichtenden Teilnehmerbeiträge einbezogen werden müssen, sowie eine Diskussion über die Bewertungsgrundsätze, die angewandt werden könnten und über die Bedingungen, unter denen die Aktienoptionen von Beschäftigten von der Festsetzung ausgenommen werden können.


Auf Grund der Komplexität der Fragen und der vielen unterschiedlichen Bedingungen, unter denen sie angewandt werden können, schreibt die OECD keine alleingültige Antwort vor. Sie betont jedoch die Bedeutung der Dokumentation für gruppeninterne Transaktionen, um die Absicht der Parteien zum Zeitpunkt der Aufstellung des Aktienoptionsplans zu substantieren: z.B.: Risikoallokation zwischen dem Unternehmen, das den Plan aufstellt und dem verbundenen Unternehmen, das den Begünstigten des Plans beschäftigt, konzerninterne Vergütungspolitik, etc. Die OECD weist auch darauf hin, wie wichtig es ist, sicherzustellen, dass gruppeninterne Vereinbarungen zu einer Allokation der den Aktienoptionsplänen innewohnenden Risiken zwischen den beteiligten Parteien nach dem Fremdvergleichsprinzip führen, um eine konsistente Anwendung des Fremdvergleichsprinzips zu gewährleisten.

Der vollständige Text der veröffentlichten Berichte ist auf der OECD Webseite verfügbar unter: www.oecd.org/daf/ctpa.


Nicholas Bray, Pressesprecher der OECD, steht Journalisten für weitere Informationen gerne zur Verfügung (Tel: + 33 1 45 24 80 90).

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