Internationales Abkommen, das die Vertragsstaaten verpflichtet, die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe zu stellen. Die Konvention wurde am 17. Dezember 1997 zur Unterzeichnung aufgelegt. Mittlerweile sind alle 34 OECD-Mitglieder, sowie die sechs Nicht-Mitglieder - Argentinien, Brasilien, Bulgarien, Kolumbien, Russland und Südafrika - der Konvention beigetreten.
Der Überwachungsprozess basiert auf einem strengen Peer-Review-Mechanismus, d.h. der regelmäßigen Evaluierung der Umsetzung und Durchsetzung von Bestechungsbekämpfungsgesetzen und -maßnahmen eines Staates durch die Gesamtheit der Vertragsparteien. Der Überwachungsprozess teilt sich dabei in zwei Prüfungsphasen. In der ersten Phase des jeweiligen Länderexamens wird die eigentliche Gesetzgebung untersucht. Dies hat nicht selten zur Folge, dass die Gesetzgebung eines Staates nachträglich adaptiert werden muss.
In der zweiten Phase wird die praktische Durchführung und Anwendung des Übereinkommens durch die zuständigen Behörden der jeweiligen Länder kontrolliert. Die geprüften Länder müssen ein Jahr nach dem Examen in einem mündlichen, zwei Jahre danach in einem schriftlichen Bericht Stellung zu den Ergebnissen des Examens nehmen und Änderungsvorschläge unterbreiten. Ziel ist es, künftig sechs bis acht Länderprüfungen der zweiten Phase pro Jahr durchzuführen, um alle Vertragsstaaten der Konvention in den kommenden Jahren prüfen zu können.
Hillary Clinton on the fight against corruption December 2009
"The United States fully supports the OECD's anti-corruption agenda. We also are encouraging our major trading partners that have not yet acceded to the Convention to join our efforts", says Clinton.