Die OECD-Leitsätze sind neben den ILO-Kernarbeitsnormen und dem UN Global Compact weltweit das wichtigste Instrument zur Förderung von verantwortungsvoller Unternehmensführung. Für Unternehmen bieten sie einen Verhaltenskodex bei Auslandsinvestitionen und für die Zusammenarbeit mit ausländischen Zulieferern. Sie beschreiben, was von Unternehmen bei ihren weltweiten Aktivitäten im Umgang mit Gewerkschaften, im Umweltschutz, bei der Korruptionsbekämpfung oder der Wahrung von Verbraucherinteressen erwartet wird.
Oktober 2011, 101 Seiten, €24, ISBN: 9789264122345
Inhalt
Teil I: OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen - Empfehlungen für verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln in einem globalen Kontext
Einführung
1. Begriffe und Grundsätze
2. Allgemeine Grundsätze
3. Offenlegung von Informationen
4. Menschenrechte
5. Beschäftigung und Beziehungen zwischen den Sozialpartnern
6. Umwelt
7. Bekämpfung von Bestechung, Bestechungsgeldforderungen und Schmiergelderpressung
8. Verbraucherinteressen
9. Wissenschaft und Technologie
10. Wettbewerb
11. Besteuerung
Teil II: Umsetzungsverfahren der OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Neufassung der Entscheidung des Rats in Bezug auf die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen
Verfahrenstechnische Anleitungen
Erläuterungen zu den Umsetzungsverfahren
Teilnehmer und Verpflichtungen
Die 34 OECD-Mitglieder sowie Ägypten, Argentinien, Brasilien, Lettland, Litauen, Marokko, Rumänien und Peru haben die Leitsätze unterzeichnet. Sie verpflichten sich, alle auf ihrem Gebiet tätige Unternehmen zur Einhaltung der Leitsätze anzuhalten. Diese Verpflichtung gilt auch für Aktivitäten in Drittstaaten. Für Unternehmen setzen die Leitsätze einen Standard, sie sind aber nicht rechtsverbindlich.
Umsetzung
Alle Vertragsstaaten haben Nationale Kontaktstellen (NKS) eingerichtet, an die Verstöße gegen die Leitsätze gemeldet werden können. Vor allem Gewerkschaften und NGOs nutzen dieses Verfahren. Die vorgebrachten Fälle werden dann im Rahmen eines Schlichtungsverfahrens mit dem betreffenden Unternehmen erörtert. Stellt die Kontaktstelle einen Verstoß gegen die Leitsätze fest, wird dies in einer Mitteilung veröffentlicht.
Geschichte
Die Leitsätze gehen auf das Jahr 1976 zurück. Im Jahr 2000 wurden sie umfassend überarbeitet und erweitert. Zuletzt verpflichteten sich auch die Teilnehmer des G8-Gipfels in Heiligendamm in ihrer G8-Gipfelerklärung vom 7.6.2007 zu einer stärkeren Förderung der OECD-Leitsätze und riefen Unternehmen sowie Schwellen- und Entwicklungsländer dazu auf, sich die Standards zu Eigen zu machen. Die letzte Aktualisierung erfolgte 2011.
Nationale Kontaktstellen
Deutschland Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Auslandsinvestitionen VC3 Scharnhorststrasse 34-37 D-10115 Berlin Tel: +49 (0) 30 2014 75 21 Fax: +49 (0) 30 2014 50 5378 buero-vc3@bmwi.bund.de oder oecd-nks@bmwi.bund.de
Österreich Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Referat C2/4a "Österreichischer Nationaler Kontaktpunkt (NKP) für die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen" Stubenring 1 A-1011 Wien Tel: +43 (0)1 711 00/8316 oder 5050 Fax: +43 (0)1 711 00 - 93 - 8316 NCP-Austria@bmwfj.gv.at
Die Teilnehmerländer überwachen die Umsetzung der Leitsätze auf jährlich stattfindenden Treffen der Nationalen Kontaktstellen. In diesem Rahmen findet auch ein Austausch mit Unternehmensvertretern, Gewerkschaften und NGOs zu aktuellen Themen statt.